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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
996
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996 Mm 1531.

515.

Zürich. 1531, m 20. und 21. Mai.

Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. i>, k. los.

Auf den Vortrag der französischen Gesandtschaft gibt Zürich folgende Antwort: 1. Man sage fürihr freundliches Anbringen und des Königs gnädiges Erbieten und gute Gesinnung den besten und geflissenstenDank und lasse sich ihre Bemühung zum angenehmsten gefallen, und da die Boten anzeigen, daß die V Orteihnen bewilligt haben, zwischen den Parteien nach Vermögen zur Herstellung von Friede, Ruhe und einiger Freund-schaft zu handeln, indem sich dieselben erboten hätten, alle ehrbaren Bedingungen, welche die königlichen Botenoder unparteiische Eidgenossen finden würden, gutwillig anzunehmen :c., so könne man nicht verschweigen, daßman am liebsten sähe, wenn dieselben sich beflissen hätten, den Bünden und dem Landfrieden so treulich nach-zuleben, wie man bedacht gewesen, sie gegen ihnen zu halten; dann wäre man nämlich diesem nnd anderni(Hader) enthoben und brauchte man auch niemand zu ermahnen, wie viel Vortheil aus der Freundschaft undEinigkeit entspringe, wie viel Uebel und Schaden hingegen aus der Entzweiung erwachsen würde, wie einKrieg endlich nicht ohne großes Blutvergießen geführt und der obsiegende Thcil seines Erfolges selbst nichtfroh werden könnte; denn hätten die V Orte Treue und Glauben geleistet, solche schändliche unmenschlicheLästerungen und Unbill unterlassen, den Bünden, dem Landfrieden nnd der Billigkeit gemäß gehandelt, sowäre man nie Willens gewesen, eine thätliche Handlung gegen sie vorzunehmen und ihnen irgend welche Un-freundschaft oder Widerwärtigkeit zu erzeigen, sondern viel lieber alle Treue und Liebe zu erweisen, und hätteman ihre Schädigung an Gut noch Blut niemals begehrt, sondern immer darnach getrachtet, die Ehre Gottes,die Wohlfahrt gemeiner Eidgenossenschaft und alle Gerechtigkeit zu äufncn nnd zn erhalten. 2. Wie die könig-lichen Boten unter Anderm andeuten, daß die Ursache dieses Zwistes in jenen Schwächungen liege, könne manwohl zugeben, daß diese Verletzung der Ehre nnd des guten Leumdens Zürich merklich beschwere, indem essolches um sie nicht verdient habe, und daß man es billiger Weise nicht dulden dürfte; allein viel mehrund härter fühle man sich dadurch bedrückt, daß die Angehörigen mit Leib und Leben, Ehre und Gut nichtmehr sicher seien und man nicht wisse, was man in Nothfällen von ihnen zu erwarten hätte, da man nachder vielfältig erfahrenen Untreue von ihnen nichts Gutes mehr hoffen dürfe, weil sie das Gotteswort, das alleEhrbarkeit lehre, nicht hören noch dulden wollen. Weil nämlich in dem oberwühnten Landsrieden ausdrücklichabgeredet worden, daß sie unfern Glauben weder anfechten noch strafen, und kein Theil dem andern deswegenSchmähungen zufügen solle, die V Orte aber diesen Artikel so gut wie keine Stunde lang gehalten, sondernbiedere Leute, die unter ihnen als Anhänger des Gottesworts verdächtigt worden, wie Uebelthätcr geächtet und vondem Ihren verjagt, die von Zürich (uns") lutherische Ketzer gescholten und mit andern Schandworten an-getastet haben, auch heutzutage noch unfern Glauben zum höchsten verachten und hassen, so könne man nickstgedenken, daß ein Frieden, von wem auch ein solcher vermittelt werden möchte, etwas fruchten würde. 3. Die Botendes Königs berufen sich zwar darauf, daß der Glaube eine freie Gabe Gottes sei; man begehre aber nichtsanderes, als daß er bei dem andern Theil frei gelassen und nicht gezwungen, sondern der Landfriede vollzogenund jedermann gestattet werde, vom Gotteswort zu reden, über dessen Wirkung man dann Gott wolle waltenlassen; denn Zürich sei niemals des Willens gewesen, jemand zum Glauben zn zwingen, wohl aber, das