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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1531.

4) 1531, 23. Mai. Derselbe an Zürich. Erneuertes Credit!» für Pnnizano, infolge abermaliger Ab-ordnnng, zc. (Ebenfalls deutsch). St. A. Zürich: A. Müsserkrieg (Originale).

504.

Bei». 1581. 8. Mai.

Staatsarchiv Bcr»! Rathsbach Nr. 2SS, I>. goo, soi, sas.

I. 1. Voten von Frciburg nnd Solothnrn bitten, in dein Span mit den V Orten das Beste ZUhan deln; das wollen ihre Herren auch thnn, znr Erhaltung der Eidgenossenschaft. 2. Frei bürg bringt fürsich den Eid des Vogtes zu Echallens, den Glauben, die Mandate, das Mehr und den Landfrieden, die PfründeHolards, die Angelegenheit des Schulmeisters (in Orbe) und Anderes zur Sprache.

II. Antwort: 1. Was Zürich klage, wissen die Boten; es sei nun ein Tag nach Aarau augesetzt, umfür Erhaltung des Friedens zu arbeiten und die Bestrafung der Schmähungen (durchzusetzen), die man schlecht-hin fordern müsse; Freiburg und Solothnrn mögen zusehen, wie sie Mitteln könnten; denn die Sache berühreBern so nahe wie Zürich. Werde es gewünscht, so gebe man Abschriften von Schmähreden; wollen die MiOrte vermitteln, so sollen sie (vor allem) dahin wirken, daß solche Reden gebührend bestraft werden, damit essich bessere. 2. Orbe betreffend bleibe man bei dem kürzlich gefaßten Beschluß;was vor beschechen, daß vonhus zhus gebotten (worden), ist beschechen von des widerruofs wegen :c."

505.

Lucern. 1581, 10. Mai.

Staatsarchiv Luccrn.

Tag der V Orte, gemäß Nr. 501, Z.

Ein Abschied ist uns nicht vorgekommen; einigen Ersatz gewahren indessen folgende Acten:

1) 1531, 3. Mai. Mark Sittich von Ems, Bogt der Herrschaft Brcgcnz, an die V Orte. Ihr kürzlichübersandtcs Schreiben, worin sie angezeigt, wie die von Zürich und ihre Anhänger sie zu überziehen gedachten,und um ein getreues Aufsehen gebeten, habe er dem Regiment zu Innsbruck zugeschickt und darüber Bescheidbegehrt, da ihm in solchen Sachen ohne dessen Befehl zu handeln nicht gebühre. Er habe uun diese Antworterhalten: Wiewohl die Regenten ganz geneigt waren, soweit möglich mit Hülfe zu willfahren, können sie dochohne Vorwissen und besondern Befehl des Kaisers und des Königs nichts verfügen; indessen haben sie dasgcthane Ansuchen in aller Eile dem Kaiser und dem König zugeschrieben und stehen mm in der Zuversicht, daßsich dieselben gnadig erzeigen werden. . . Dazu vernehme das Regiment, daß sie beide wieder in das Reichkommen wollen, um da dermaßen zu handeln, daß niemand mit Gewalt von dem alten christlichen Glaubengetrieben werden sollte. Hienach richte er, M. S., an die V Orte die gcflissene undnachbarliche" Bitte, daßsie wie biSauher in ihrem christlichen Vorhaben beharren, an dem alten wahren Glauben beständig halten u»dsich nicht davon abwenden lassen, so hoffe er, daß Kaiser nnd König Schritte thuu werden, um sie dabei