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März 1531.
antworten die Gesandten der V Orte: Es sei wahr, Bern habe sie zu diesem Tage freundlich eingeladen, densie zwar laut des letzten Abschiedes zu besuchen nicht verbunden gewesen, aber dem Frieden und der freund-lichen Einladung von Bern zu lieb gütlich besuchen. Sie begehren nun Abschriften dieser Schmähworte („dieda unmenschlich zuo hören, vergessen zuo reden sycnt"), indem sie gar nicht zweifeln, daß ihre Obern nichtweniger Mißfallen und Abscheu darüber haben werden, als Zürich und Bern und ihre Mitbürger; sie werdenauch die Thäter dermaßen strafen, daß man daraus ihr aufrichtiges Bedauern über solche Dinge erkennenwerde, wie sie denn schon Etliche für ihre ungeschickten Reden mit Gefänglich bestraft haben. Man wisseübrigens wohl, daß auf beiden Seiten ungeschickte Leute seien, und wenn solche zusammenkommen, so fangenetwa die von Zürich oder Bern an, wo dann ein Wort das andere gebe; so habe kürzlich, als einer von Bernnach Lucern gehen wollte, einer von Basel dazu gesagt: Es komme ihm vor, wenn einer von Bern nachLucern wolle, als wenn einer von einem frommen Vater zu einem Schelmen gehe; die Namen der Bethei-ligten seien aber nicht bekannt; ebenso nenne man sie Blutvcrkäufer, Geldfresser :c., wodurch die Ihrigen auchzu ungebührlichen Reden veranlaßt würden; wolle man sie dann strafen, so verantworten sie sich, daß ihnenGleiches geschehen. Ferner schelten „sie" die „Prädicanten" gottlos, und sagen, es wäre besser, es hätte jemandeine Kuh „gehyt" oder zwei bis drei Morde verübt, als daß er hinter der Messe stünde; wenn dieses abgestelltwürde, so könnte eine Obrigkeit den Ihrigen auch eher „die Mänler beschließen" :c. 3. Die Voten von Lncernzeigen hierauf an, es habe den Lnzi Schumacher aus Bünden, der sich früher als Burger eingekauft, insGefängniß geworfen und ihn um das Burgerrecht gestraft, mit der Erklärung, daß er es weiter genieße, wenner sich geziemend verhalte. Betreffend Vogt Zoger wisse man nichts, als daß er zu Schultheiß Goldergekommen, als dieser im Begriffe gewesen, hieher zu verreiten, mit dem Gesuch, sich für ihn zu verwenden,lieber die Reden des Wirths zum Ochsen und des Schwaben von Lncern wisse er (Golder) sonst gar nichts.4. Ammann Beroldinger von Uri weiß nichts von Lnzi Schumacher, als daß derselbe vor drei Jahren weg-gezogen; da seine Obern und die Ihrigen nicht weiter angezogen worden, so wolle er sie hicmit verantwortethaben. 5. Die Boten von Schwhz eröffnen, man habe den Hildbrand von Einsiedeln für seine Aeußerungendrei Tage zu Wasser und Brot im Gefängniß gehabt und seiner dort ausgcstoßenen Reden wegen wiedernach Einsiedeln geschrieben, damit er gefangen würde; wäre er nicht entwichen, so hätte man ihn ohne Zweifelzum Recht gestellt; denn die Obrigkeit wie die Wnldlcntc seien mit diesen Reden übel zufrieden. Des Gold-knopf wegen habe man eidliche Kundschaft eingezogen, ihn jedoch ganz unschuldig erfunden („dann er einzimlicher gsell siner Worten sye"). Die Angelegenheit des Ruotsch Rcimann aus der March sei den Obernunbekannt. 6. Untcrwalden verantwortet sich wegen des Heini Fruonz; er sei ein alter kranker Mann, dendie Gicht („das guot") geschlagen, so daß er kindisch geworden; wäre derselbe zu Bern, so könnten „sie" dochnichts „aus ihm machen", indem er nicht wisse, was er rede. Wer die Katze „auf den Brünig" gesteckt, seikein guter Eidgenosse; wenn er ein Unterwaldncr wäre, so würden sie ihm zum mindesten den Kopf abschlagen;sei es aber ein Anderer, so wollen sie ihn auch vor Gericht stellen, wie sie bereits durch ihre Botschaft nachBern gemeldet. 7. Zug bringt vor: Dem von Aegeri sei sein Roß von einem Zürcher getödtet worden; manhabe aber nicht in Erfahrung bringen können, von wem es geschehen. Der Ruhe zu lieb habe man dasselbevergütet; könnte man aber erfahren, wer die That begangen, so würde er nach Verdienen gestraft. Den HansJten, Seckler, haben die Zwei aus dem Zürchergebiet ins Recht genommen, wo er dann widerrufen habe,lieber die Zuger, welche einen Biedermann von Hcdingen zu Sins am Fahr mißhandelt, habe man Kundschafteingenommen, die man vorzulegen wünsche, und den Germann Toß acht Tage und Nächte im Thurm gehalten.