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März 1531.
473.
Ahemtllill. 1531, e. 11. Marz.
Tag der acht regierenden Orte, veranlaßt durch die Vertreibung »nd spätere Verhaftung des LandvogtesKretz, gemäß Nr. 438, a, Note.
Ein Abschicv wurde vcrnmthlich nicht ausgefertigt; auch andere von den Votschaften ausgegangene Actenfehle» uns. Dagegen verdient, der Folgen wegen, eine bezügliche Kundgebung von Zürich Beachtung:
1531, 9. Marz (Donstag nach Neminiscere), Zürich. Rathschlag und Beschluß für den nächsten Tag iwRheinthal. Ans den eingelegten Beschwerden hat man wohl ersehen, daß der Landvogt wenig Lust und Liebegezeigt, frommes ehrbares Wesen zu erhalten und zu äufuen, die biderben Leute bei dem göttlichen Wort, deinLandfrieden, den christlichen Ordnungen und den Freiheiten des Landes zu schirmen, sondern viel mehr Freudeuud Neigung hätte, sie daran zu hindern und Irrungen hervorzurufen, daß auch nichts Besseres von ihm ZUerwarten ist, weil er, obwohl zu Baden ernstlich ermahnt, sich in Zukunft anders zu benehmen, wie es einemfrommen Chrenamtmann gebühre, seither sich aller Widerwärtigkeit beflissen hat. Weil mau nun den Rhein-thalcrn nicht nur vermöge der Zusagen, sondern auch von Ol^rigkeits wegen schuldig ist, sie bei christlichemWesen und friedlicher Ruhe zu handhaben, so ist es hochnothwendig, eine Botschaft hinauf zu schicken und demHauptmann schriftlich aufzutragen, derselben bchülflich zu sein, weil die biderben Leute durch die Boten von denLänder» sonst wohl „nberboldert" und vervorthcilt werden möchten, mit dem Befehl, treulich und mit allemErnst für die Leute einzustehen, damit sie bei dem Gotteswort zc. zc. uud ihren Freiheiten, Briefen, Gerichtenund Rechten geschirmt und in keiner Weise davon gedrängt, und besonders auch dieser Landvogt, der zur Re-gierung eines christlichen Völkleins ganz untauglich, ihnen abgenommen und dafür ein züchtiger, wohlverständigcrMann gesetzt werde, der in aller Ehrbarkeit und Milde mit ihnen handle; denn sollte dies nicht geschehen, sc'wollte man nicht verschwiegen haben, daß man den biederen Leuten nach Vermögen beholfen sein werde zc. Eswird M. Ulrich Stoll dahin geschickt und dem Hauptmann befohlen, ihm tapfern Beistand zu leisten.
St. A. Zürich: A. Nhemthnl.
474.
ButttttM. 1531, 17. und 18. März.
Archive Zürich und Bern.
Tag der V Orte (oder nur der IV Waldstädte?).
(Berathung über die Gefangennahme des Landvogtes im Rheinthal).
l» (Verhandlnngen über die Stellung zu dem zwischen dem Castellau von Musso und den III Bünde»entstandenen Kriege?).
Für beide Geschäfte sind wir auf Acten angewiesen; wahrscheinlich kamen noch andere Fragen zur Er-örterung; namentlich dürfte an Nr. 479, u, zu denken sein.
Zu sr. 1) 1531, 15. März (Mittwoch vor Lätare). Nidwaldcn an Lucern. Antwort auf die durch