Februar 1531.
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404.
Solothttrn. 1531, 6. Februar (Montag nach Pnrificat. Maria).
Staatsarchiv Bern: Instructionen, IN Mb. Kantonsarchiv Tolotynrn: Rathsbuch Nr. so, I>. 70, 77.
I. Ein Bote bou Bcru — Peter vou Werd — hat auzuzeigeu, 1. das; die Gesandtschaft auf dein TageZu Zürich scharfe Schreiben gesehen, die zwischen Solothnrn und Basel gewechselt worden; da nun aus diesemHandel nichts Gutes erwachsen dürfte, so ersuche man Solothnrn des dringlichsten, bon seinem Vorhaben ab-zustehen und nichts Thätliches z» beginnen, sondern das angebotene Recht zu gewärtigen; dazu soll es ermahntwerden kraft der Bünde und Bnrgrechte, ». s. f. 2. Sodann ist zu klagen, daß die Wiedertäufer im Gebietbon Solothnrn wohnen und heimliche Versammlungen halten; das sollte abgestellt werden, zumal gemeineEidgenossen zu Baden verabschiedet haben, dieses „schädliche Volk" in den eidgenössischen Landen nirgends zubulden, sondern über alle Betretenen nach Verdienen zu richten, damit das Unkraut ansgercntet werde.
II. Antwort: 1. Man oerdanke diese freundliche Zwischenkunft und wolle der gestellten Bitte zu EhrenSache für einmal ruhen lassen, gebe aber damit keineswegs z», daß die Schafmatt im „grauen Boden"
u> den hohen und Niedern Gerichten von Basel liege; man bitte nun Bern, dies nach Basel zu schreiben undbeförderlich einen Tag zu gütlicher Schlichtung dieses Spanes anzusetzen. 2. Um die Täufer ans der Land-schaft zu weisen, wolle man allen möglichen Fleiß anwenden.
Das Solothurner Nathsbuch gibt das Datum und die Antwort, enthält aber auch einen ziemlich ge-nügenden Auszug des Vortrags, und zwar mit der Notiz, daß die von Reigoldswpl („Nigotschwyl") einenErmordeten ab der Schafmatt weggeholt hatten.
405.
Dllscl. 1531, 19. Februar f. (Montags :c.).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede Vd. 11, 5. 19. Kantonsarchiv Basel: Abscheidschristen. Staatsarchiv Bern: Allg. Abschiede I >1). 93.
Kantpnsarchiv Schastliausen: Abschiede. Stadtarchiv Constanz.
Es weiß jeder Bote seinen Herren zu berichten, wie der Gesandte von Bern angebracht, daß seineDbern zu Waldshut und anderwärts in österreichischem Gebiet gelegene Zinse und Gülten haben, die demGotteshaus Königsfelden zustehen, die aber von den Oesterreichcrn in Verbot gelegt worden, damit dieselbenbicht eingezogen und behändigt würden; nun haben sie dagegen auch etliche Hänser, deren Zinse und Gültenbein deutschen Orden gehören, in Haft verfaßt, während die Herren derselben, wenn sie sich infolge derDeformation mit der Obrigkeit Hütten vergleichen wollen, bei dem Ihrigen geblieben und die Einkünfte ihnen^gefallen wären; nachdem aber der von Kronbcrg, als Deutschmeister, ab dem Reichstag in Augsburg garEatzlich und rauh geschrieben und begehrt, daß solche Zinse jenen Dentschhäusern, als denen bei der Verwand-lung des Hauses zu Bern in ein weltliches Stift fortdauernder Schutz und Schirm zugesagt worden, verabfolgtwerden, und im andern Falle mit Klagen und weiteren Schritten gedroht, und da ans einem Tage zwischen