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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Februar 1531.

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(!) Am 2. März wünschte Bern, daß der eine Bote nach Zürich (Tillmann) Ivo möglich nach St. Gallenreite, um den Gottcshanslcutcn den kürzlich besprochenen Ausgleich zn empfehlen. n>, a>, «s».

4K3.

Baden. 1531, c. 3. Februar f. („nach der Lichtmeß").

Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. il, t. 16. Staatsarchiv Bern: Allgem. cidgm. Abschiede l>». 46.

Kaiitonsarchiv Dolothurn: Abschiede, Bd. is. Kantonsbibliotyck Frciburg: Giraed. Sammlung, T. III.

Staatsarchiv Luccrn: Acten Würtemberg. Kantoilsarchiv Basel: Abschiede. Kailtonsarchiv Tchasshausc»: Abschiede.

Gesandte: Basel. (I. Christoph Offcnburg; Bastian Krug). — (Alle übrigen unbekannt).

„Was von römischer küngklicher Mt., unsers allergnedigisten Herren, wegen :c. durch Graf Jörgendon Lupfen und Herrn Schwickharten von Gundelfingen, fryherren, uff dem tag nach Liechtmeß im xxxj gemeiner^idgnoschnft botschaft(cn) und gesandten, so zno Baden im Ergöw by einandern gewesen, mundtlich fürgeprachthabent" (worden!).

1. Die Gesandten melden „der Botschaft" der Eidgenossen den Gruß der kön. Majestät und erinnern siean den Artikel der Erbeinung mit dem Hause Oesterreich, wonach kein Theil den andern befehden, überziehenn»d von dem Seinigcn drangen, auch den Angehörigen solches zn thun nicht gestatten, sondern über allfälligcAnsprüche an den Ander» gebührliches Recht ergehen lassen solle, was der König bisher gnädig gehalten habe,deshalb er sich von den Eidgenossen des Gleichen versehe. Nun sei aber vielfach an ihn gelangt, daß HerzogUlrich von Würtemberg durch seine Helfer und Anhänger auch bei ihnen practicire, um mit ihrer Hülfe das^a»d, das der Kaiser von den Stünden des schwäbischen Bundes käuflich erworben und nachmals dem Königals Crbtheil zugestellt habe, mit Waffengewalt zu beschädigen und aus des Königs Händen in seinen GehorsamZu bringen. Wiewohl seine k. Majestät in Betracht der Erbeinung auf solche Berichte („das selbig") keinen^stimmten Glauben gesetzt, so werde jetzt doch gemeldet, das; etliche Anhänger des Herzogs in den letzten^ugen das Eigcnthum des Hauses Oesterreich und das Lehen Hans von Schellcnbergs, das Schloß Staufen,""gegriffen und ohne Absage bezwungen haben, wobei Unterthancn und Zugewandte der Eidgenossen, die aus"'gencni Willen zugelaufen, gegenwärtig gewesen seien, was den König befremde. Weil er gute NachbarschaftZu erholten wünsche und voraussetze, daß eine solche Handlung den Eidgenossen mißfalle, so stelle er nun dasbegehren, daß sie, wenn je Herzog Ulrich oder Andere künftig für solche Unternehmungen bei ihnen zu werben^suchten, es in Güte abschaffen und den Ihrigen keine Theilnahme gestatten, sondern sich ganz der Erbeinunggemäß verhalten wollten, was sie Hinwider von seiner Seite erwarten dürfen. Wenn jemand der Ihrigenuu das Haus Oesterreich und dessen Zugewandten etwas zu fordern hätte, so wolle der König ihm das Recht^statten und dazu verhelfen, nach Inhalt der Erbeinung, wie er dies bisher auch des Fürstenthums Würtcm-^'kg wegen bereits gethan und ferner thun werde. Vielleicht haben Statthalter und Regenten von Würtem-^'g gegen jene bei Staufen begonnene Empörung schon die Gegenwehr ergriffen; der Ausgang und Erfolg^i jedoch dem König noch nicht bekannt; jedenfalls sollen die Eidgenossen solche Rüstungen nicht als zu ihrem^lichthcil unternommen betrachten, sondern als allein zum Schutze des Fürstenthums und dessen UnterthancnEilend, den der König denselben schuldig gewesen. Und weil er aus allen Nachrichten über diesen Handel