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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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872 Januar 1531.

eingegangen; dadurch sei man veranlaßt zu dem Beschlüsse, den (nächsten) Tag in Baden nicht zu besuchen, dadach das Mehr nichts mehr gelte und den V Orten auch sonst so viel begegne, das sie beschwere; aber mitGottes Hülfe werde es sich (wohl noch) schicken, daß sie nicht immer so verachtet und rechtlos dastehen müssen.Dies sei Freiburg zu melden, damit es sich darnach zu richten wisse.

44«.

Urmmcn. 1531, 3. Januar.

Tag der V Orte, — nur durch folgende Misside constatirt:

1531, 2. Januar (Montag nach dem Nenjahrstag), 10 Uhr Vorm. Schwyz an Lucern (in Eile). NachWürdigung der beigelegten, in dieser Stunde angekommenen Schriften halte man für nöthig, daß die V Ortesich zusammcnverfügcn und nach Nothdurft und Ehren berathen; deßhalb habe man ans morgen frühe Tagangesetzt nach Brunnen und bitte Lucern, eine Votschaft zu schicken, da man die andern drei Orte auch ein-lade, Zc. St. A. Lucern: Misswen.

Die erwähnten „Schriften" wissen wir nicht zu bezeichnen. Vielleicht handelte es sich um die Unterhand-lung mit Mailand, worüber Nr. 456 a, nebst Note, zu vergleichen ist.

447.

Wettmgen. 1531, 4. Januar (Mittwoch vor der hl. drei Königen Tag).

Staatsarchiv Zürich: Acten Wettmgen.

Gesandte: Zürich. (Hans Edlibach; Caspar Nasal).

1. Die Boten haben den Abt Jörg und den Condent im Kloster gegen einander verhört, indem einigeMitglieder des letztem begehren ausgesteuert zu werden, und der Abt zu erklären hatte, wie diel er zu gebenvermöge. 2. Nachdem man sodann des Gotteshauses Vermögen samt dem jährlichen Einnehmen und Aus-geben überschlagen, hat man zwischen den Parteien gütlich gehandelt, nämlich dem Abte vorgeschlagen, denAustretenden für jedes Jahr, von der letzten Weihnacht an gerechnet, je 30 Gulden, 15 Mütt Kernen,7 Malter Haber, Züricher Maß und Währung, dazu 8 Sauin Wein, zusammen 00 Stück, zu verabfolgen,jedoch mit Vorbehalt der Genehmigung der Obrigkeit, und auf diesen Fall hin den Abt gebeten, so viel zubewilligen, die Conventherren dagegen ermahnt, diese Aussteuer anzunehmen, was beide Theile bewilligt haben.3. Hierauf sind die Boten an den Abt mit der Bitte gelangt, dieser Summe noch etwas zuzulegen, wenn erim Laufe des Jahres fände, daß er dabei wohl bestehen könnte; auch dazu hat sich derselbe gutwillig erboten,sich aber offene Hand vorbehalten, sofern diese Abrede und Verordnung ihm Nachthcil bringen sollte; dcßglcichcnbedingen sich die auszusteuernden Conventualen eine Aufbesserung in Jahresfrist aus, wenn solche möglichwäre. 4. Ferner soll es betreffend diejenigen, die schon Pfründen haben oder solche künftig bekommen, beidem Mehr bleiben, das sie bei der lettzten Jahrrechnung selbst gemacht, nämlich daß sie sich mit deren Ein-künften begnügen sollen, so lange sie diese beziehen; wenn sie aber wegen Alter, Krankheit oder anderer