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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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October 1530.

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Die Namen der Gesandten sind am genannten Orte zu suchen. Weitere Acten über die Vorverhand-lungen stehen uns nicht zu Gebote; dagegen mag hier ein anderer folgen:

1530, 22. October. Bern an Zürich (und Basel).Damit ir üivcrs Verlangens, so ir der unfern halb,so zuo fäld gelegen, tragent, geledigct (mcrdcnt), so thuond wir ttch kund, daß gemeiner unser Eidguoschaftpotteu den friden beschlossen, und die unser» Harheim zücheut, gott wöll es glücken. Aber in was gestalten undmit was conditionen, wärdcnt üwer pottcn üch verständigen^). Das wöllent üwern und unfern christeulichenMitbürgern von Schaffhusen, Costanz und S. Gallen kund thuon, damit sy dcster rüewiger syent." Baselwurde ersucht, auch Mühlhausen zu benachrichtigen. St. «. Zürich-. A. G-»f. St. A. Bern- TeutsH Miss. s. ?sr.

410.

Dil dell. 1530, 20. October.

Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. 10, s. 372. Staatsarchiv Bern: Allgem. üdgen. Abschiede 00. 471. äVantollSarchiv Basel: Abschcidschrisien.

Verhandlungen der edangelischen Städte, im Zusammenhang mit Nr. 406).

Der Wiedertäufer wegen ist mit den Eidgenossen sowie mit dem Vogt in den freien Aemtern aber-mals ernstlich geredet worden, das; sie dieselben bestrafen sollten. Da sie begehrt haben, die Sache wieder andie Obern zu bringen und ans nächstem Tage Antwort zu geben, so erachtet man für nöthig, wenn dannein neuer Aufzug versucht würde, die Leute zu verhaften und nach Verdienen zu strafen, ohne Rücksicht darauf,in welcher Obrigkeit sie betreten würden; doch ist verabredet, daß dieObersten, Rottmeister und Nüdlifnhrcr"sofort zu Händen der sechs Orte gefangen und bis auf ihren Bescheid behalten werden sollen. Wenn derPfister Meyer von Aarau aufgefunden wird, soll er ohne alle Einrede nach Lenzburg geschickt und den Herrenbau Bern überliefert werden. I». Die Banditen von Rothweil betreffend ist beschlossen, auf dem nächstenBurgertag eine Entscheidung zu treffen, weßhalb die Boten mit bezüglichen Vollmachten erscheinen sollen.<» Der Burgermeister Peyer von Schaffhausen gibt mit geschickten freundlichen Worten Bericht über denPrädicanten, die Vesper, Bilder :c. Seine Herren haben nämlich dieser Tage mit kleinem und großem Rothealle Ceremonien, so die Vesper und Anderes, abgethan; des Prädicanten (Burganer) halb sei aber, weil man stündlicheine Mahnung der Mitbürger von Bern habe erwarten müssen, ihnen nachzuziehen, noch kein Beschluß gefaßt;sobald jedoch diese Unruhe ein wenig gestillt, werden die Obern gelehrte Leute aus andern Städten zu ihnenberufen und ohne Verzug in der Sache vorgehen; wessen dann sie und ihr Prüdicant berichtet werden, dazuwollen sie sich gütlich bereit finden lassen :c. Hierauf wird der Bote ersucht, die Bitte der andern Städteheimzubringen, daß ernstlich und beförderlich der Handel erledigt werden möchte. «I. Neber die Vertriebenenbon Rothweil, die sich in Schaffhauscn haushüblich niedergelassen, gibt der Bürgermeister die Antwort, daßdiejenigen, die nicht Bürger und zünftig seien, ausgetrieben werden, und zwar nicht blos die Rothweiler, sondernalle andern fremden Landzüglinge, indem die Stadt sonstübersetzt" würde; darum werden diejenigen gestraft,welche ohne Erlaubnis; solche Leute aufnehmen, da man bei dieser theurcn Zeit viele eigene Arme habe; darinwerde aber kein Betrug gebraucht. Bei dieser Auskunst läßt man es für diesmal bleiben, v. Ueber den in

Bei dem Zürcher Eremplar liegt, von der Hand des eine» Gesandten (Keller), eine Abschrift der Bergleichsnrtikel vonSt. Julien und eine Copie des ganzen Instruments.