August 1530.
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Brummt. 1580, 6. August (Samstag »ach Oswald).
Staatsarchiv Kucer»: ANgem. Abschiede I. l. r, S3S.
Tag dcr V Orte.
t». 1. Dieser Tag ist (von Schwyz) angesetzt worden auf Anrufen deren don Rapperswyl wegen einesStreithandcls zwischen ihrem Kirchherrn und dem Hans Schindler, Prediger zu Weesen, worüber sie ein recht-liches Urtheil gefällt haben, welches aber Zürich und seine „neuen Mitbürger" nicht wollen gelten lassen;darum bitten die Rapperswhlcr um Rath. 2. Nach Nutersuchu"Ü des Proccsses und des Nrtheils wird diesesgänzlich gutgeheißen und beschlossen, es sollen die drei Länder, welche (neben Glarns) zu Rapperswyl Ober-Herren sind, ans den nächsten Tag, den Zürich samt seinen Mitbürgern halten wird, freundlich schreiben, dasUrtheil dcr Napperswyler rechtfertigen und begehren, sie gemäß den Bünden und dem Landfrieden dabei bleibenzu lassen. 3. Weiter wird beschlossen, im Namen der drei Länder an Glarns zu schreiben, es befremde sie,daß der Pfaffe Schindler zu Weesen, der doch in der Gerichtsbarkeit don Schwyz und Glarns sei, bei denenKlage führe und Hülfe suche, welche die Sache nichts angehe, und nicht bei seinen Herren zu Schwyz undGlarns; wenn ihm zu Rapperswyl etwas Unbilliges begegne, so sollte er billig bei den vier Ländern als denObcrherren um Recht anrufen; darum bitte man Glarns, denselben abzustellen :c. I». 1. Die Napperswylerbeschweren sich ferner, daß Zürich ihnen die Kernen- und Wcingülten und den Scczoll nicht mehr entrichte,wie sie erkauft worden, und bitten um Hülfe und Rath. 2. Weil es andern ebenso geht, und man zu dieserZeit nichts dagegen thun kann, so läßt man dies einstweilen bleiben, in der Hoffnung, daß es dermaleinsbesser werde, wo man dann Rapperswyl auch nicht vergessen will. e. Es wird auch ernstlich davon geredet,daß die V Orte die Verbote gegen die Schmäh- und Schimpfworte erneuern (sollten), indem nichts Gutes darausfolgen könnte. «K. Die Boten von Schwyz melden, daß allerlei Warnungen eintreffen, wie Zürich eben„grätz" auf das Geld dringe, aber etwas anderes im Sinne habe; dcßhalb schlagen sie vor, bei Zürich schrift-lich anzufragen, wessen man sich zu ihm verschen dürfe. Heimzubringen und den Bescheid bis St. Lorenzcn-tag (10. August) nach Schwyz zu melden, v. „Sind onch indenk, was geredt und weß willens jedes Ortist, der botschaft halb zum Keffer zuo schicken." t. Der Bote von Zug bringt in langem freundlichem Vortragan die IV Waldstättc das Begehren, daß sie es, in Betracht der Wohl bekannten schwierigen Zeitumstände, inihren Bund aufnehmen, und bittet um Rath, wie die Sache zu Händen genommen werden könnte. Weil aberniemand darüber instruirt gewesen, so will man dies heimbringen und bei der nächsten Zusammenkunft derV Orte Antwort geben.
Zu n. Dem Abschied ist beigelegt: 1. „Pfnff Schindlers klag über Herren kilchherren zuo Napperschivyl,daß der geredt, er dcr Schindler Hab gcprcdiget und glcrt wie ein dicb und bößwicht, und auch alle die, soalso predigen und leren ze."
„Antivurt Hern kilchherren von Napperschivyl, er Hab ghört sagen, daß er Schindler gcprcdiget Hab, dasSacramcnt sy(e) mit, sundcr ein großer grüwcl vor gott; darnf er gcredt, wenn her Haus Schindler redt, dzdas Sacramcnt mit und ein grüivel vor gott sye, so lügt er als ein schein,; wo aber Schindler das uit gcthan,so Hab ouch er im mit zuogcrcdt, Hab auch sunst nicman dann in den Schindler gencmpt ?c."