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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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December 1528.

fuog haben, angesechen daß wir unser treffentlich botschaft diser stund zuo Basel haben von wegen der nnruowendaselbs, verstehen uns auch gänzlich, (daß) ir die üweren dahin gesandt habind. Deinnach so wüssend ir, wie wirabermals uf nächstem Sonntag nach dem niuvcn jarstag unser potschaft von dero von Underwalden wegen zuoBaden haben müessen. Uech soll ouch unverborgen sin, daß wir das ein Murners schmachbüechli, uf (den) viij. tag5ns manots usgangen, unfern Kotten, so nächstmals zuo Baden gsin, zuogesandt, hat aber der löufer st) da nitbetrctten mögen, sonders im am harufryten begegnet. Dwpl' aber die fach uns nit minder dann üch beherzigetund hoch beschwachet, werden wir einen ratslag darüber thuon und denselben unfern botten, so wir uf bestimptentag gan Baden abfertigen werden, in befelch geben ze eroffnen; deßglichcn mögend ir ouch thuon, damit wireinmüetiglich handle», was die notdurft erfordert". . . S«. A. B-m: T-utsch Misstvm n. isi b, wo ».

Auf die früher zwischen Bern und Lucern wegen l>r. Murner gewechselten Schriften (16. und 21. Juli)und andere ihn betreffende Anzüge können wir hier nicht eingehen. Das Programm der in Aussicht genommenenVerhandlungen entwickelt in belehrender Weise der folgende Act:

3) 1528, 28. December, Coustanz. Instruction für die (drei) Gesandten zu dem Burgertag in Zürich.1. Den Gesandten von Zürich und Bern zu erklären, daß man den Handel mit Murner nicht weniger ernstnehme als sie und gern dazu helfen wolle, daß ein solcher Mann bestraft werde; man finde aber räthlich, dieSache mit solcherBescheidenheit" zu betreiben, daß unter dem Volke kein Aufruhr entstehe und kein Landkriegdaraus erwachse, der dann ja viele Unschuldige kosten würde.Item wir gedenkent, daß wol ze erwägen syg,ob villicht diser Mn.rner durch etlich lüt, die nit nun denen von Zürich nnd Bern, sonder ouch denen von Luzernselbs und allen andern Aidgnossen abhold sind nnd ir regimcnt und wolfart nit gern scheut, underricht und an-geordnet mög sin, dermaßen Händel anzerichten, damit die Aidgnoschaft in sich selbs zertailt und gänzlich zertrenntund dadurch mit fremder Herrschaft besetzt und überherret werde. Und ob glichwol etlich unvorsichtiklich solchesnit betrachtent und Unwillen oder von anderer Ursachen wegen solcher oder derglichen ungeschickten Handlungnit widrig sind, besunder darzuo möchten verhelfen, nochdann ist nit von derselbigcn wegen ein ganze menge ingefarlichkeit ze stellen und dem gemeinen man, der solches nit fürkommen mag, verderben anzerichten; dann inkriegschen ufruoren der unschuldig gmain arm man den schaden und beschwerden tragen muoß, so (während) diejenen gwonlich, die der kriegen ursach sind, vor schaden sich beschirmen können." Besonders sei zu bedenken,daß ein Aufbruch andere Orte bewegen möchte, andere Völker aufzubringen, unbekümmert um die Folgen, die dasfür sie selbst haben könnte. Ferner sollte man auch der Städte und Anderer im Reiche schonen, die das Evan-gelium angenommen und sich auf die Eidgenossen verlassen, auch in Frieden und Sicherheit bleiben werden, solange diese einig seien. Darum soll zuvor alles Mögliche versucht werden, um den Krieg zu verhüten. Um aberMurners Muthwillen nicht ungestraft hingehen zu lassen, möchte man rathen, daß die. Boten von Constanz undSt. Gallen nach Lucern gingen, vor Rath die Schmachbüchlein verlesen ließen und dann erklärten, sie setztenvoraus, daß Murner dergleichen Dinge nur von sich aus geschrieben, und daß die Obrigkeit daran kein Gefallenhätte; da nun Zürich und Bern sich darüber sehr beschweren, so seien sie von ihren Herren in guter Meinungverordnet, Lucern zu bitten, die Folgen wohl zu betrachten, sich des Glücks zu erinnern, das die Eidgenossendurch Einigkeit errungen haben, und zu erwägen, daß es ihnen zum Verderben gereichen könnte, wenn der Murnerungestraft'fortfahren könnte; daher bäte man, daß der Rath ihn dermaßen strafe, daß man sein Mißfallen erkennenmöge; geschähe das, so würden Zürich und Bern sich ohne Zweifel beschwichtigen und das Vergangene ruhenlassen. Je nach der darauf erfolgenden Antwort sollen die Boten gütlich weiter handeln, ivas zur Schlichtungdes Spanes dienen mag. Wenn sie aber von dem Ruthe einen Abschlag erhielten, so mögen sie versuchen, dieGemeinden der Landschaft zu bewegen, bei ihren Herren gütlich dahin zu wirken, daß Murncr bestraft würde,oder Zürich und Bern bestimmen, gegen Lucern vor den andern Eidgenossen in dem Sinne zu klagen, daß esden Murner zum Recht stellen müßte, oder andere Mittel berathen. Denen von Zürich und Bern sollen siebedenken geben, daß es derzeit räthlichcr scheine, ernste Schritte aufzuschieben, da durch Gottes Gnade die Sachedes Evangeliums immer mehr zunehme, und die Macht der Gegner sich täglich vermindere, was nicht der Fanwäre, nHnn man gleich anfangs thätlich gehandelt Hütte, indem gerade das Wüthen dagegen es fördere, und nichtdas Schwert, sondern Geduld uud Nachsicht es vertheidigcn müsse. Wenn aber weder ein Aufschub noch ein