Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1458
Einzelbild herunterladen
 

1458

December 1528.

ja nicht wisse, ob der Herzog dazu einwilligen würde; darum habe man jenen Boten die Antwort ertheilt, siemöchten zuerst bei ihrem Fürsten eine Erklärung auswirken, ob er den Handel nochmals zu freundlicher Unter-handlung wolle kommen lassen, und dann darüber Bericht geben, damit man sich weiter zu verhalten wüßte, w.

St. A. Bern: Teutsch Missiven Ii. 123. K. A. Freiburg: A. Bern.

«os.

Wurgau. 1528, 6. December f.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede vlL. L49.

Was die gesandten von Zürich (Peter Meyer, Johannes Jäckli) und Bern (Anton Noll) nf Sonntagnach Nicolai und darnach an nachfolgenden enden im Thurgöw gehandlet haben."

t». Da die Mitbürger von Constanz in vertrauter Weise angezeigt, daß Joseph Amberg oder Anderenächstens sich in das Schloß Gottlieben einschleichen und dann im Namen der V Orte da bleiben wolle, waszu Mörsburg so practicirt worden sei, und nebenbei den Vogt zu Gottlieben (vorläufig) haben warnen lassen,so hatten die Boten Auftrag, in der Eile (d. h. zuerst) dahin zu reiten, von dem allem dem Vogte Kenntniß zugeben und ihm einzuschärfen, daß er zu diesem Anschlag keine Hand biete und weder von Fremden noch Heimischeneine Besatzung annehme ohne Gunst und Erlaubnis; von Zürich und Bern; denn er möge selbst einsehen, daßman eine solche Besitznahme nicht ertragen könnte, und daß ihm selbst nur Schaden daraus erfolgen würde; wenner aber einen Ueberfall fürchten müßte und einen Zusatz uöthig hätte, so rathe mau ihm, aus der Umgegend,als von Ermatingen zc. tüchtige Leute an sich zu ziehen, um die Landschaft Thurgau vor dergleichen listigenPlänen zu schirmen, u. s. w. Das hat M. Jäcklin ausgerichtet und eine Antwort erhalten, welche den Botenbekannt ist. I». Zu Weinfelden ist ihnen von den Gerichtsherren und den Anwälten der Gemeinden die folgendeAntwort geworden: Sie seien gesonnen, bei dem früher zu Frauenfeld gefaßten und der Botschaft von Zürichschriftlich mitgetheilten Beschlüsse, den sie auch zu Einsiedeln eröffnet haben, zu beharren und hoffen, die beidenStädte (eigentlichsy", d. h. Zürich) und andere Eidgenossen werden sich den genügen und gefallen lassen-Und da der Glaube in keines Menschen Zwang stehe, so wollen sie darin niemand zwingen, weder Geistlichenoch Weltliche, Jung noch Alt, sondern Jeden unangefochten und ungestraft bei demjenigen bleiben lassen,was er mit göttlicher biblischer Schrift zu behaupten wisse, e. Die Boten haben den Abt von St. Gallenersucht, denen von Wyl und Norschachchristliche" Prädicanteu znznlassen und besonders den (Pfarrer) Z"Norschach, der die beiden Städte und ihre Anhänger im Glauben mehrmals öffentlich Ketzer gescholten, zu ent-ferucu und samt einem Andern, der sich gleich vergangen, zn berechtigen. Darüber hat der Abt Bedenkzeitgenommen, um die Sachen an seine Näthe zu bringen, «l. Der Gemeinde Sommeri halb haben die Boten dieAntwort empfangen,sie" (die Kirchgcnossen zc.) wollen sich keiner Partei (der Herren) gegen die andere beladen,sondern ihre Pflichten in zeitlichen Dingen, als Zinsen, Zehnten ?c., gegen Jedermann erfüllen. Im GottcswoUhalten sie jedoch zu Zürich und Bern. «. Des (Herrn) von Eins und Ammann Vogler's halb weiß jederBote, was gehandelt ist. I'. Das übrige alles, das ihnenbegegnet" ist, weiß jeder anzuzeigen.

Der Abschied ist unterzeichnet:Stattschriber Zürich." Die Jahrzahl fehlt.

Zu t» sind folgende Acten zu beachten:

1) Die (erste) Zürcher Instruction enthalt eine weitläufige Beantwortung des fünförtischen Vortrags-Es mag genügen, die wesentlichen Momente anzudeuten.