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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1528.

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das hl. Sacramcnt (der Messe), die Bilder und alle christlichen Brauche und Satzungen ungcmindert und un-gestört bleiben zu lassen und sich gegen einander friedlich zu verhalten. 5. Allein sie haben auf diese Vorstellungenhin ungeschickte Reden gebraucht, sich ungehorsam und trotzig gezeigt und keine Antwort gegeben. 6. Dagegenhat der Hof im obcrn Riet (Oberriet) versprochen, den V Orlen treu und gehorsam zu sein und Leib und Gutzu ihnen zu setzen, mit der Bitte jedoch, daß man sie nicht verlasse, wenn ihnen deßhalb etwas Widerwärtigesbegegnete. 7. Auch die Gemeinden Nheincck und Thal haben freundlich das Gleiche zugesagt, v. Es haben danndie Boten von Lnccrn und Schweiz die Rorschacher bei ihren geschwornen Eiden ermahnt, das hl. Sacramentund alle andern Dinge bleiben zu lassen, wie es von Alters her gewesen; sollten sie es nicht thnn, und ihnenetwas Unangenehmes darans erwachsen, so mögen sie dann sich selbst die Schuld beimessen. Sie wollen es vordie Gemeinde bringen. «I. Da Schwyz einen Vogt in das Nheinthal gesetzt hat, der zwar ein unbescholtenerMann, allein seiner schwierigen Stellung nicht gewachsen ist, sodass viel Ungehorsam entstanden und Schwyzgenöthigt worden, ihm einen Gehülfen beizugeben, Letzterer aber wieder heimkehren und nicht mehr in seineruntergeordneten Stellung bei dem Vogt verbleiben will, so wird vorgeschlagen, daß Schwyz ihm oder einem Anderndie Vogtei gar und ganz übergebe, damit die übrigen Orte auch mit ihm versehen wären. «. Der Abt vonSt. Gallen hat die Boten dringend ersucht, ihn den . Herren zu besonderem Schutz zu empfehlen. F. Zu Wylhaben die Boten vor Schultheiß und kleinein und großem Rath das Gesuch gestellt, sie möchten bei dem altenManbm verbleiben, und den Bescheid erhalten, sie wollen es gerne thnn; doch möchte man ihnen hülflich beistehenand siejchj verlassen, wenn Jemand sie deßwegen anfechten würde. K. Was der Gesandte des Vogtes (MarkSittich) von Ems mit ihnen zu Nheineck gesprochen med gehandelt hat, weiß jeder Bote. I». 1. Nachdem die^dcln und Lnndsaßcn, geistliche und weltliche Gerichtsherrcn, auch Abgeordnete aller Gemeinden im Thnrgan aufgeschehene Vorladung zu Fraucnfeld erschienen, haben sie dieselben freundlich und ernst ermahnt, beim alten an-gezweifelt wahren christliche» Glanben zu bleiben und sich von der Mehrheit der Orte nicht zu söndern, sondernvielmehr dem Landvogt behülflich zu sein, wenn derselbe die Uebertrcter bestrafe; sollten ihre Herren nicht Rechtfinden und im Thnrgan oder anderswo mit Gewalt angefochten werden, so möchten sie (Gerichtsherren undtNmeinden) ihnen mit Leib und Gut beistehen zc. 2. Die Anwälte der Gemeinden wollen dies heimbringen undauf Mittwoch nach Ricinus (9. Dccember) zu Wetnfeldc» Antwort geben, ii. Aber die Gemeinden Arbo» und^guach Huben dem Landvogt zu Händen der V Orte den Bescheid gegeben: Sie wollen bei der Disputation zuSe>n bleibe», indem ihnen diese gefalle, und in Glanbenssachen sich nach Zürich richten; in weltlichen Angelegen-sten jedoch wollen sie gehorsam sein und alles thnn, wozu sie verpflichtet seieil. Ii. Auf die angestellte Nach-i^uge, ,vic sich das Volk im Thnrgan im Allgemeine» verhalte, hat man den Bote» geantwortet, es sei da beinahe^'iii Gehorsam mehr, und das Ucbel könne nicht wohl gestraft werden. I. Hierauf haben sie einen Tag nachueern angesetzt auf Montag nach Nicolai (7. Deccmber) für die V Orte, um über diese und andere Geschäfte^ Weitern zu rathschlagcn. i»». Der Landvogt im Thnrgan hat gleich nach einander zwei Mörder hinrichtenäffen, die Auskunft über einige ihrer Helfershelfer gegeben haben, welche sich in den kleinen Spitälern und"bösen" Hänsern versammeln und als Erkennungszeichen bleierne oder messingene Ringe am linken Daumen^ugen; ftu'ner haben sie angezeigt, was für Zeicheil sie an Scheunen, Kircheniiianern, Bildern zc. malen, umanzudeuten, wohin ein Jeder ausgezogen sei. (Folgt Beschreibung einiger solcherSchilde": Waidmesser, Michels-M'nlein, Kreuze, Kcßlerhamincr zc. ?c.). ii. Schultheiß und Rath zu Franenfeld habeil im Namen ihrer Stadtbas Gesuch angebracht, man möchte ihnen einen Zoll erlaube», ivetl sie arm seieil, nirgends Gülten oder Zinseblitze» lind sich niit großer Arbeit ernähren müssen, dabei aber Brücken unterhalten und für andere Dinge große