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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1528.

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Aürics). 1628, 21. November (Samstag vor Katharina).

Staatsarchiv Zürich: Rathsbuch k. 2tl.

I. Eine Botschaft der Glarner, die dem Wort Gottes anhangen, trägt Rathen und Burgern vor, wie sieden Tag zu Einsiedeln besucht und nach Anhörung von allerlei gütlichen Vergleichsartikeln einen Abschied begehrt,aber keinen erhalten haben; daher bitten sie um Hülfe und Rath, was sie ferner mit ihren Landleuten und denEidgenossen handeln, und namentlich, ob sie den Tag zu Baden besuchen sollen w. II. Es wird ihnen geantwortet,man höre gern, daß sie so tapfer und handfest auf dem göttlichen Worte beharren. Da sie (aber) seit Johauniweder Gericht noch Rath gehabt, so gebe man ihnen zu bedenken, ob sie Gericht und Rath wieder aufrichtenoder damit zuwarten wallen; jedoch werde man, ob sie, das wieder halten oder nicht, die gegebene Zusage(Wortlaut wiederholt) an ihnen treulich halten. Daneben rathe man ihnen, sich die Kosten einer Botschaft nachBern nicht reuen zu lassen, um dort genauen Bericht zu geben; den Abschied, den ihre Boten dort erlangen,werde man dann wieder berathen und ihnen schriftlich oder mündlich eröffnen, was man des Tages zu Badenund anderer Dinge halb für thunlich erachte.

Zur Verbindung mit Nr. 600 l dient folgender Brief:

1528, 14. November (Samstag nach Martini), Glarus. Hans Wichscr, Fridli Elmcr, (Phi)lipp Brunnerund andere Anhänger des g. Worts an Zürich. Antwort auf dessen letztes Schreiben: Sie haben auf das vorigedie Landleute (zusammen)berufen, Boten verordnet und die Gegenpartei davon benachrichtigt; darum könne mandie Boten (nach Einsiedeln?) nicht zurückhalten, so beschwerlich man es finde, daß Zürich die seinigen nicht schicke;man werde aber keinen Vergleich annehmen, der den Bünden und dem Landrecht zuwider wäre.

St. A. Zürich: A. GlaruS.

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Z^ucern. 1628, 25. November (Auf St. Katharina).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede II. 2. k. 525.

I. Die Boten der drei Orte Lucern, Uri und Unterm alden berathen sich über die Erneuerung ihresBurg- und Landrechtes mit Wallis. Lucern und Unterwalden sind nun der Meinung, es könnten die aufgesetztenArtikel ohne Aendcrung angenommen werden; Uri stellt dagegen noch Bedingungen und hat keine Vollmacht, end-gültig einzuwilligen. Diese Sonderung ist obigen zwei Orten sehr mißfällig, indem sie dafür halten, es dürften dieArtikel, wie sie entworfen sind, unbedenklich angenommen werden, zumal auch Wallis sich geäußert hat, es hätteVollmacht dieselben aufzurichten. Damit nun aber ein so wichtiges Unternehmen nicht gehindert oder vereiteltwerde, wird Uri ersucht, auf künftigen St. Andreastag (30. November) eine Landsgemeinde zu versammeln,wohin die zwei Orte ihre Boten senden werden, um mit derselben zu unterhandeln. II. Und weil es ihnen liebwäre, wenn auch Schwyz diesem Bündnisse beitreten würde, wozu Wallis gerne einwilligt, so wird fernerbeschlossen, daß Lucern, Uri und Unterwalden ihre Boten ans Samstag St. Niclaus Abend (5. December), weßhalb Schwyz ersucht wird, auf St. Niclaustag (6. Dec.) eine Landsgemeiude zu halte», dahin sendensollen, um dieselbe zum Beitritte zu vermögen. Sobald dann die IV Waldstücke einig sind, soll man sich berathen,