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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1528.

SSV.

Areiöurg und Sototlsurn. 1528, c. 29. October.

Staatsarchiv Bern: Jnstruitlonsbuch tr. 22? d. 22S.

Gesandte von Bern in Freiburg Niklaus Graffenried und Wilhelm Zili; in Solothurn Anton Nollund Lienhard Willading erinnern an den Abschied, den die Boten der beiden Städte jüngsthin erhalten haben,und äußern ihr höchstes Verwundern darüber, daß die von Bern begehrte beförderliche Antwort auf den Mahnbriefnoch nicht eingegangen sei; deßhalb seien sie beauftragt, dieselbe zu fordern, da nicht nöthig sei, darum viel zurathschlagen und nachzuforschen; denn die Bünde und Burgrechte seien klar und jedermann wohl bekannt; dieRäthe und Burger werden also ohne längeres Bedenken erklären können, ob sie die beschwornen Pflichten haltenwollen oder nicht; das zu thun werden sie nochmals dringend und ernstlich ermahnt. Wenn sie sich nichtaussprechen wollten, so sollen ihnen die Boten vorhalten, daß man vernehme, wie die Aufrührer zu merken gegeben,daß die zwei Städte ihnen Beistand zugesagt haben; man setze zwar keinen Glauben darauf, müsse aber ausihrem Schweigen doch einigen Argwohn schöpfen und sich darnach richten. (Simon und Judas, d. i. 28. October).

Wir fügen noch die dienlichen Acten bei:

1) 1523, 27. October, Freiburg. Auf die Mahnung von Bern wird eine Botschaft*) dahin verordnet,um Frieden und Ruhe fördern zu helfen und (wo nöthig) vor die Gemeinden zu reiten. Die Boten sollen denMitbürgern (von Bern) zu bedenken geben, wie viel Kummer ihnen (bereits)bei dem Glauben" entsprungensei, und (dagegen) was sie an Land und Leuten bei dem alten Glauben gewonnen, sie also (ermahnen), denwieder anzunehmen. Auch sollen die Boten erkunden, was für ein Stoß zwischen ihnen (den Herren) und denLandleuten sei, (und erklären?),wir wellen wider die, so des alten gloubens spgen," (nüt tätlichs handeln?).

K. A. Freiburg: Nathsbuch Nr. 10.

2) 1528, 28. October (Simonis und Judä), 7 U. Nachm. Bern an seine Boten in Freiburg: Niklausvon Graffenried und Wilhelm Zili. In dieser Stunde haben Ammann Brunncr von Blumensteiu und seinGefährte angezeigt, was sie und andere Boten von Stadt und Land bei den aufrührischen Bauern zu Jnterlakengefunden, und dabei gemeldet, wie die Bauern offen heraus geredet, die von Freiburg haben den Unterwaldnernihr Geschütz verheißen und wollen es ihnen zuschicken, was die in der Instruction berührte Aussage bestätige.Das sollen nun die Boten den Näthen und Burgern eröffnen und ihnen tapfer heraussagen, daß man sich einersolchen Haltung nicht versehen hätte, und daß man sie hiemit ermahne, offen zu erklären, ob das Gemeldete wahrsei, oder sich darüber hier zuentschuldigen"; sonst behalte man sich weitere Schritte vor.

St. A. Bern: T-utsch Mlsstve» Ii. ?l.

Vgl. das Berncr Rathsbuch 219, p. 128. 129. 130. Die Boten wurden am 23. abgeordnet.

3) lieber die Verhandlung in Solothurn verweisen wir auf Nr. 591, N. 3.

SSt.

Lucern. 1528, 30. October (Freitag vor Omniuin Sauctorum).

Staatsarchiv Freibnrg: Acten äMUrvs köäöralos.

Tag der V Orte. Ein Abschied fehlt; dafür liegt ein Schreiben an Freiburg vor:

Es werde aus dem letzten Schreiben und anderswoher wohl wissen, wie sich Bern gegen die Seinen ausdem Siebenthal zc. erhoben, und wie die Unterwaldner, da sie den Letztern mit dem Panner zn Hülfe gezogen,

") Lorenz Brandenburg, Rudolf Löwenstein, Jacob Wicht, Hans Burger.