1888 September 1528.
1») 1523, 23. August, Beru. 1. Es „ist de» savoyschen botten befolchen, mit dem Herzogen ze reden des ge-fangnen halb zno Chillion, in harschicken; antwurt" (begert). 2. Jnstructionsartikel für die Verhandlung in Freiburg.
Zu 1). Dieses Geschäft war seit längerer Zeit anhängig, scheint aber die Genferhändel nicht zu berühren.*)
11) 1528, 2. September. Bern an Freiburg. „Des tags halb, daß sy sich by inen des jenfischen Handelshalb vorberaten und uf bemelten tag ir(en) pot harschicken, sich irs ratschlags ze entdecken, (so wellen) min Herrenalldann iren ouch geben und den Handel zuo end züchen." Si. A. B-m: R-ithswch Nr. sw.
Ajltden. 153^, 3. September f. (Donstag nach Bereuen Tag f.).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede II. 2. k. 499. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. itt, f. 62. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 497.
KantonSarchiv Basel: Abschiede. Kantonsarchiv 'Freiburg: Abschiede Pd. 12. Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XV.
KalltvnSarchiv Schaffhansen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. (Rudolf Thnmiscn; Wolfgang Mangolt). Bern. (Anton Noll, des Raths). Lncern.(Hans Golder, des Raths). U r i. (Ulrich Türler, des Raths). Schmyz. (Ulrich auf der Mauer, des Raths).Unterm alden. (Heinrich zum Brunnen, des Raths). Zug. (Konrad Bachmann, des Raths). Glarus. ^Basel. (Wolfgang Hütschi). Freiburg. (Konrad Merz). Solothurn. (Niklaus von Wenge).
t». Ans diesem Tag ist beschlossen, daß hinfort kein Ort mehr als einen Mann bei der Besatzung zuLuggarus haben soll. I». Ein eben eingelangtes Schreiben von der Gemeinde Lauis meldet, daß etliche derIhrigen gegen den König von Frankreich Ansprachen haben, und bittet, ihnen einen Rechtstag „zum KlösterlU(in Polleggio) anzusetzen, indem Peterlingen ihnen nicht wohl gelegen sei. Heimzubringen. « . 1. Da die Mark-gräsin von Neuenbürg ans ihr kürzlich eingereichtes Schreiben Antwort begehrt, die Instructionen aber nichtübereinstimmen, ja einige Boten darüber gar keine Befehle haben, so wird dies wieder in den Abschied genommen,um auf dem nächsten Tag endliche Antwort zu geben und (der Frau) weitere Kosten zu ersparen. 2. Auch derStreit wegen des Gotteshauses zu Erlach wird verschoben, bis entschieden ist, ob man die Grafschaft Neuenbürgwieder abtreten wolle oder nicht. «I. Der Bogt im Rheinthal schreibt, daß ein Pfaffe ans Appenzell häufignach der Letzi (Landwchre, s. Air. 576, Note l> 1) komme und predige und namentlich aus Altstätten großen Zulaufhabe. Es wird daher Appenzell beauftragt, seinen Pfaffen und Prüdicanten anzubefehlen, daß sie in ihrem Landund in ihren Kirchen predigen und nicht Andere an sich ziehen und verführen. « . Ferner meldet der Bogt imRheinthal, es habe Ammann Vogler neulich an derselben Letzi einen Brief gelesen, worin stehe, wer in ZürichBürger zu werden wünsche, werde angenommen. Da aber die Boten von Zürich nichts davon wissen wollen, sowird dem Vogt zu Rheineck befohlen, sich darüber genau zu erkundigen und auf nächstem Tage Bericht zu erstatten,t. Wiewohl man erwartet hätte, daß der Span unter den Landlcnten von Glarus durch die letzthin zu Badenvorgeschlagenen Artikel beigelegt würde, hat sich diese Hoffnung doch nicht bestätigt, indem die eine (die nenglänbige)Partei weder von einem gütlichen Vergleich noch von einem Rechtstag etwas wissen will, sondern die Versammlungeiner andern Landsgcmeinde verlangt, während die andere Partei das Recht begehrt und dringend darum anruft.Nachdem man sich lange über diesen Handel besprochen, ist durch Mehrheit erkannt: Es sei der Ammann von
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*) Am 21.' September wurde Antwort binnen vierzehn Tagen gefordert, ob der Gefangene todt oder noch am Leben sei-Augenscheinlich sind hier Lücken in den uns zugänglichen Aufzeichnungen.