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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1528,

Königsfelden bringen an, sie haben in einem Urbar gefunden, daß etliche Bußen und Frevel, welche zu Birmenstorfauf den Gütern des Gotteshauses Königsfelden begangen werden, dem Kloster zustehen, und ersuchen nun, siedabei bleiben zu lassen. Nachdem man aber im Urbar zu Baden gefunden, daß es deutlich sagt, das Kloster zuKönigsfelden habe da keine weitere Befugniß, als bis auf 3 Schl, Buße zu richten, und überdies von demLandvogt vernommen, daß die ältesten Personen, bei denen er sich darüber erkundigt, übereinstimmend sagen,Frevel und Bußen haben immer nach Baden gehört, so wird der Bote von Bern ersucht, das seinen Obernvorzustellen und an sie zu begehren, daß sie die VIII Orte bei dem Urbar zu Baden bleiben lassen und ausnächstem Tage hierüber Antwort geben. Heimzubringen, was zu thun wäre, wenn sie nicht davon abstehenwollten, «. Konrad Bernhard von Walenstadt, dessen Frau wegen Ehebruch und Verkehr mit einem Priestervon dem geistlichen Gericht in Chur zu Bett und Tisch (sie) geschieden ist, bringt vor, daß er mit seiner jungenHaushälterin drei Kinder bekommen, und bittet um die Gunst, daß ihn diese Kinder in liegenden und fahrendeilGütern beerben dürfen, als wären sie ehelich; alle seine Verwandten und nächsten Erben, einen ausgenommen,haben ihm das nachgelassen; dafür legt er auch einige Empfehlungsbriefe vor; desgleichen verwendet sich derVogt von Sargans für ihn. Heimzubringen, »m auf nächstem Tage Antwort zu geben, «K. Der Vogt zuSargans zeigt an, daß das sdortige) Urbar alt und schwer („nit wer kanntlich") zu lesen sei, und eine Botschaftnöthig wäre, um das und Anderes in Augenschein zu nehmen. Heimzubringen, ob von zwei oder mehreren OrtenBoten dahin gehen sollen, « . In Betreff der Huber-Güter, welche Manulehcn des Gotteshauses Pfäfcrs sind,also von Töchtern nicht beerbt werden können, welche aber der Abt von Pfäfers zu des Klosters Händenkauft, dann als „eigene" verleiht, damit sie nicht mehr geerbt werden können, sollen die Boten, die man hinaufschicken wird, mit Bollmacht versehen werden, darin zu handeln, t. Schultheiß und Rath zu Mellingen einer-seits und acht ihrer Burger anderseits erscheinen wegen eines SpanS; den sie mit einander haben; die Mehrheithatte nämlich beschlossen, eine neue Gesellenstube auf dem Thor bei der Brücke zu bauen, und deßhalb eineGemeindesteuer angelegt, während die Andern vermeinten, dieser Bau wäre unnöthig, und es sollten, weil dieseine gemeinsame Stube werde, Arme und Reiche daran gleich viel steuern; dazu äußern sie den Wunsch, daßdie 100 fl., die der Schultheiß und seine Frau vor Jahren für eine Jahrzeit verordnet, der später von ihnenausgewirkteil Verfügung gemäß an diesen Bau verwendet würden. Heimzubringen, K, Für die zwei Burschenvoii Wohle», die vor einigen Jahren ein Mädchen bei Bremgarten mißhandelt haben, verwenden sich deren Elternund Verwandte, man möchte ihnen eine ziemliche Strafe auferlegen, dabei aber die Heimkehr zu den Ihrigenerlauben. Heimzubringen, I». Der Vogt „im Aargan" erstattet Bericht über den baufälligen Zustand desSchwesternhauses im „Jsenbnhl"; wolle man es nicht verkaufen, so werde man Kosten haben, um das Dachherzustellen. Heimzubringen, > Die von Dottikon, die früher im Bernergebiet zur Kirche gegangen, nun abe>nach Hägglingen gehe», bitten lim einen eigenen Priester und meinen, derselbe könnte ans dem zum KlosterKönigsfelden gehörenden Zehnten besoldet werden; ist ebenfalls heimznbringen. Ii,. König Ferdinand von Ungarnuud Böhmen sendet auf diesen Tag ein Schreiben betreffend das Kloster Königsfelden, unter Andcrm des Inhalts,die Eidgenossen sollen Bern vermögen, dem Gotteshaus alle Einkünfte zurückzuerstatten, damit der Gottesdienstnach der Stiftung der Vorfahren des Königs gehalten werden könne. Daher wird Bern eine Copie dieses Briefeszugestellt. I. Da der König und die Regierung zu Ensisheim Antwort begehren über das zwischen Zürich, Bernund Constanz geschlossene Burgrecht, so wird denselben, nachdem man die Antwort der beiden Orte vernommen,geschrieben, wie jeder Bote weiß. »»». Jacob Christoph von Bernhausen zu Hagenwiil und Anwälte der GemeindeRoggwyl erscheinen gemäß einem Abschied von Lucern, und nachdem man die Parteien gegen einander verhört,