1336 Juni 1528,
54Z.
Hlenenöurg. 1528, 2. Juni f. (Dienstag nach Pfingsten f,). Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lucern: Acten Neuenburg. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, 1'. 21. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 109.KantonSbibliothek Freibnrg: Girard. Samml. T. XV. Äantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XVI. Kantonsarchiv Schaffhansen: Absch.
Gesandte: Zürich, (M. Johannes Jäckli). Bern. (Jacob von Wattenwyl; Jacob Wagner). Freibürg,(Wilhelm Schweizer). — (Die andern nicht bekannt).
t». 1. Anfangs haben die eilf Orte den Streit mit Bern betreffend das Gotteshaus St. Johann und dieAnstände zu Lignieres und Grissach angezogen und gemäß dem letztjährigen Abschiede zu marchen begehrt; dagegenerklären die Boten von Bern, darüber nicht instruirt zu sein, indem ihre Obern stets in ungestörtem Besitze desKlosters Erlach und darum des Glanbens gewesen, daß man sie i» Nnhe lasse» werde, zninal die eilf Orteihnen mit einem besiegelten Reversbrief zugesagt haben, sie in ihrem Posseß und der Nutzung gegen die GrafschaftNeuenburg bleiben zu lassen. 2. Da Bern also keine Vollmacht haben will,, weder in die Sache einzutreten, nochzu marchen, so wird es ersucht, ans jenem Kloster nichts zu entfremden, auch keine Kirchenzierden wegzunehmenbis nach der Jahrrechnung zu Baden, wohin jedes Ort seine Boten mit Vollmacht abfertigen soll, den Streitauf gütlichem oder rechtlichem Wege beizulegen; zum Zwecke gründlicher Instruction wird auch jedem Orte eineCopie der Gewahrsame mitgetheilt, die sie haben. Endlich wird denen von Bern nochmals Recht geboten mitder Mahnung, in dem gedachten Gotteshause nichts Gewaltthätiges vorzunehmen bis zum Austrag der Sache.I». Das Begehren von Freiburg und Bern, mit ihnen gegen Valtravers zu marchen, wird ebenfalls auf dieJahrrechnung in Baden verschoben; es soll auch jeder Bote seinen Obern anzeigen, was für Gewahrsamen siehaben, um sich darnach richten zu können. Unterdessen soll aber keine Partei etwas Thätliches vornehmen, e. Esweiß jeder Bote, 1. wie der Vogt von Erlach denen von Grissach gedroht, und wie Bern denselben eine Bußeauferlegt hat, weil sie Vieh auf ihren Gütern gepfändet; 2. wie die von Ins mit denen von der Zihl im Streitsind wegen des Weid- und Streurechts im Moos, welches Letztere bisher ungehindert innegehabt haben. Es sollenauch diese Händel treulich heimgebracht werde», damit sie auf dein Tage zu Baden gütlich oder rechtlich erledigtund die Unterthanen vor größerem Schaden bewahrt werden können, «i. Die Schreiber, welche die Urbarbüchererneuert haben, fordern ihren Lohn. Da jetzt kein Geld vorhanden, dem Schaffner zu Serrieres aber eine Summegeliehen ist, die er des großen.Zinses wegen abzulösen begehrt, so soll auf der Jahrrcchnnng zu Baden beschlossenwerden, ob man das Hauptgut annehmen wolle; wenn dies gebilligt wird, so wird man den Landvogt anweisen,die Schreiber aus jenem Gelde zu befriedigen, e. Es wird von allen Untervögten Rechnung abgenommen; dieSumme aller Restanzen bringt auf jedes Ort 15 Kronen, für den Wein 16 Kronen, zusammen 31 Kronen.
Zu Die angeführte Copie hat den Titel: Bericht zwischen Frau Elisabeth, Gräfin von Neuenbürg, undDenen von Bern, betreffend die Kastvogtei des Gotteshauses Erlach; sie ist datirt vom Mittwoch nach MitteMärz (17. März) 1395.
Zu t». 1) Zürich hat eine besser ausgeführte Redaction, die wir noch folgen lassen:
Vogt Willading, als Gesandter von Bern, und die Botschaft von Freiburg ersuchen und mahnen dringend,die Marchen zwischen ihrer Herrschaft Grandson und Valtravers endlich festzustellen; es scheine ihnen, daß mandie Sache nur immer verschiebe, wodurch sie aber verkürzt werden, da sie Briefe und Siegel aufgefunden, welchegenau bestimmen, wie weit ihr Gebiet reiche; wenn die übrigen Orte Einspruch erhebe» wollen, so werden Bern undFreiburg ihnen Recht gestatten nach Inhalt ihres Burgrechts mit der Grafschaft Neuenburg. Hierauf hat mausie ernstlich gebeten, einstweilen nichts Thätliches vorzunehmen; auf der Jahrrechnung zu Baden gedenke man