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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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April 1528.

SS«.

Miel. 1528, 6. April (Montag nach Palmannn).

Staatsarchiv Bern : Allg. eidg. Abschiede 365.

Abschiede der Städte Bern*), Freiburg, Solothurn und Biel.

1. Zwischen den Herren von Bern im Namen des Gotteshauses Münchenbuchsee und den Landlcnten daselbstwaltet ein Span um etliche Tagwen und Fuhren, welche die letzteren nicht mehr leisten wollen; da sie bisheralle gütlichen Ermahnungen, dieselben wie bisher zu erstatten, abgewiesen, so hat ihnen die Obrigkeit endlich Rechtgeboten nach Biel, vor den drei Städten, die jede vier Mann aus ihren kleinen Rüthen als Richter hieher geschickthaben. 2. Die Botschaft von Bern hat nun heute ihre Klage eröffnet, die bezüglichen Schriften eingelegt und einUrtheil begehrt. 3. Darauf hat der Commenthur von Münchenbuchsee an sie und die Zugesetzten die Bitte gerichtet,mit ihm dahin zu reiten und in der Güte für einen Vergleich mit den Unterthanen zu arbeiten, wozu er seineDienste anbiete. 4. Die Boten von Bern erwidern, sie haben dazu keinen Befehl, wollen aber die Richter nichthindern, das zu versuchen, und ihren Herren sogleich mündlich darüber Bericht geben, damit dieselben weiter zuhandeln wissen, was ihnen gefalle. Sie wären zwar befugt, die Laudleute von M. zu nöthigen, ihren Pflichtennachzukommen, wollen aber viel lieber als Gewalt anzuwenden, das Recht brauchen und seien deßhalb hier; weilnun die Gegenpartei nicht erschienen, also die Nichter und das Recht förmlich verschmäht haben, so wollen dieHerren eher Leib und Gut daran setzen, als sich dergestalt von den Ihren herausfordern („Überbochen") zulassen, begehren jedoch zuvor einen rechtlichen Spruch. 5. Die Zugesetzten antworten, sie tragen Bedenken, inAbwesenheit deren von Bnchsee ein Urtheil zu geben, und bitten daher die Boten freundlich und eindringlich, mitihnen dahin zu kommen, um eine gütliche Vereinbarung erzielen zu helfen zc. 6. Die Gesandten von Bern ver-danken das Anerbieten gütlicher Zwischenkunft, beharren aber auf dem Vorsatz, wieder heimzukehren, und begehrenschriftliches Zeugnis;, daß sie hier gewesen, was ihnen bewilligt ist.

Hiezu gehören noch einige Acten:

1) 1528, (A. April). Beschwerden der Gemeinde des Gerichts (München-)Buchsce: Sieben Artikel, haupt-sächlich über dürftige Gegenleistungen des Gotteshauses für Fuhren, Tagwen, Zinse, ?c.

St. A. Bern: Kirchl. Angelegenheiten.

2) 1528, 3. April. Bern an Freiburg. Klage über den Ungehorsam der Leute von Münchenbuchsee, inBetreff der Tagwen und Fuhrungen, :c. Dafür sei nun ein Rechtstag nach Biel angesetzt, auf Sonntag Pal-marum (5. April) Nachts daselbst zu erscheinen, und bitte man Freibnrg, vier Personen aus dem kleinen Rathals Richter zu verordnen, die mit andern Gesandten in den Kosten Berns Recht sprechen sollen; darum habeman auch Solothurn angesucht, zc. St. A. Bern: Teutsch Missiv-N <i. SS5. — K. A. Fr-iburg! A. Bern.

3) 1528, 4. April (Samstag vor Palmarum). Solothurn an Bern. Antwort auf das Ansuchen, zur Er-örterung der Beschwerden deren von Münchenbuchsee eine Botschaft nach Biel zu senden, zc. Man bedaure dieseSpäne in Treuen, könne sich aber nicht entschließen, in dieser hl. Festzeit Jemand abzuordnen, besonders umRecht zu sprechen, glaube auch so viel nicht schuldig zu sein, bitte also, das Ausbleiben einer diesseitigen Botschaftnicht übel zu deuten; wenn aber diese Zeit vorüber sei, und man ferner in dieser Sache etwas Gutes handelnkönne, werde man sich Mühe und Kosten nicht reuen lassen. St. A. Ben,: A. Solothurn l.

4) Am 4. April, 6 U. Nachm., antwortet Bern mit einer weitläufigen und dringenden Vorstellung dergefährlichen Folgen, die ein Aufschub, resp. ein Zeitgewinn der Ungehorsamen, nicht für Bern allein, sondern auchfür Solothurn haben könnte, und erneuert daher das Gesuch, auf Sonntag Abend eine Botschaft abzufertigen,und zwar wenigstens zwei Personeil, ?c. S>. A. B-m: Teutsch Mtssloen q. »es so».

") Bote» waren Willadiug, Stiirler, Gesteli, Sibold (?).