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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1528.

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73) 1528, II. Januar, Rathssitzung. 1. Der Provincial erscheint und klagt, wie die Lutherischen,als irgewonheit ist, in angelogen", ?c. Antwort: Wenn es ihm gefalle, so möge er seine Erwiderung schriftlichverfassen, doch auf das kürzeste, dem Mandat gemäß; man bitte ihn aber, ohne Scheltworte in der Disputationfortzufahren; wolle er nicht, so möge er heimkehren. Er begehrt nun schlechtweg Urlaub, da er nicht frei sei,alles zu reden, was ihn passend und dienlich dünke. Darauf ist ihm erlaubt, nach der Disputation mit denenvon Straßburg (allein) zu disputircn. 2. Der Amtmann des Bischofs von Lausanne trägt vor, es sage dessenGelehrten nicht zu,dergestalt" zu disputircn; darum seien sie verursacht heimzukehren. Schreiben an denBischof: Ausdruck des Mißfallens, ?c. (S. Hcrminjard II. 97, N. 5).

74) 1528, 13. Januar, Bern. Rathsbeschluß: 1. Eshabend min Herren geraten, daß alle tag, so diedisputation wäret, vier weibel by den schranken an vier orten standint und uf alle die, so Unzucht bcgand (Un-ordnung machen), acht haben; doch (daß) die vier vennerweibel dem schultheißen dienen und warten sollen."2. Modisication der am 9. getroffenen Anordnung betreffend die Scheidung der Parteien, :c.Darzuo, daß allPfarrer, Priester, predicanten . . von beiden partyen von Ort zuo Ort berüeft werden, sich underschryben lassenund die, so die artikel ungerecht (finden), es sye einen oder wer, an ein ort, uamlich in das kor dasclbs zunBarfnoßeu gemeinlich zuosamen komm und vereinen und crwclen die allergeschickt(ist)en under inen, in ir allernamen ze disputieren, und was die bewärent old nit, daß sy sölichs halten und glauben wellint, damit sich nie-mands zuo erklagen Hab. Es soll ouch niemands zuo beiden theilen hinweg keren ane gunst und willen minerHerren."

75) 1528, 14. Januar.Mit den Presidenten ze reden, was einer einmal inzogen, (daß er das) nit widerantaste."

76) 1528, 14. Januar. Bern an Cochleus. Antwort:Min Herren mögen wol liden, daß er und anderpersönlich erschynen; doch wellen sy kurzer zyt ime, villicht nach verhör sins schrybens, mit antwurt begegnen."

«?)-7S) im St. A. Bern: Raihibuch Nr. SIS.

I). Verlauf des Gesprächs.

77) Schema der Disputation.

Bemerkung: Da hier nicht der Ort ist, auf den theologischen Inhalt der Disputation einzugehen, eineUebersicht des formalen Verlaufs aber gegeben werden sollte, so wurde hiefür die folgende Form gewählt, dieeinerseits auf die Zeitfrage möglichst genaue Antwort gibt, anderseits annähernd den Antheil erkennen läßt, denjeder der genannten Sprechet' an der Verhandlung genommen hat. Zur Erläuterung ist nur soviel zu bemerken,daß jede Schlußrede von einem Berner Prädicanten eröffnet wurde, welche Einleitung mitgezählt ist. Die Zahlengeben an, wie oft der Betreffende als Redner aufgetreten. Je nachdem der erste Vortrag über ein Thema, resp.in einem Tag, von einem Defensor oder einem Opponenten ausging, wurde?ro" oder(tontrn" vorausgestellt-Eingestreute, allgemein gehaltene oder nebensächliche, Aeußerungen sind durch Parenthesen ausgezeichnet. Für dieDarstellung der Zwischen acte und die Schlußerklärungen lassen wir den Acten das Wort.

Verlesung des Ausschreibens und der festgesetzten Ordnung w.

Eröffnungsreden von Joachim Vadian (s. u.) und Franz Kolb (7. Jan. Morgens).

Schlußrede I. (Januar 7.12.).

Jan. 7. Ill-o: Haller 4, Oekolampad 1, Butzer 4. (tontrn: Alexius Grat 7.

8. ?ro: Hnller 7, Butzer 4, Zwingt! 1. (tontrn: Grat 6, Huter 5.

9. (tonten: Träger 5. ?ro: Capito 3, Butzer 1.

10. ?ro: Butzer 1, Zwingli 4, Haller 4. (tonten: Hüter 5.

11. (tontrn: Huter 1, N. Christen 11. Jak. - ?ro- Zwingli 5, Haller 10, Oekolam-Edlibach 4. päd 1-

12. (tontrn: Christen 5, Schatt 5, Murer 5, 1'ro : Haller 9, Zwingli 4, Butzer 1.Edlibach 1.