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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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December 1527,

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4SS.

JÜrilH. 1527, 23. December (Montag nach Thomä).

jiautoilsarchiv Basel: Abschiede.

Gesandte: Zürich. (Dicthelm) Röist, Bürgermeister; M. (Johannes) Binder; M. (Rudolf) Thumiseil;

(Johannes) Schweizer.'^) Bern. (Hans Bischof). Solothurn. Schaffhauscn.

Die Botschaft von Basel hat instrnctionsgeinäß vorzutragen, ivie Haus Galliciau als Burger lind Raths-glicd vormals auf eidgenössische Tage nnd besonders ivegen der Vereinung mit Frankreich nebst andern Boten zndem König geschickt morden; mie man dann, als er wegen der univahrhaften Berichte, die er ab solchen Tagengegebeil, und ivegen anderer Vergehungen aus der Stadt geflohen, sein Vermögen inventirt nnd ans vielfältigesAnrufen seiner Gläubiger vergantet und den Erlös, mit Ausnahme von 250 Gulden, die aus den, Stadtgiltdem Schuldner geliehen gewesen, den Ansprechen, überlassen, nnd wie weder Galliciau noch dessen Frau, MariaJungermann, ungeachtet der ihnen zugesagten Sicherheit, die verkündeten Rechtstage besucht habe. Nach Gallician'sAbsterben habe die Witwe samt den Kindern eigenmächtig und aus bösem Muthwillen eine unbillige Ansprache,die sie vorher nie geltend gemacht, dem Haus von Erlikon übertragen; sobald man das vernommen, habe man eineBotschaft zu Pfalzgraf Ludwig, in dessen Fürstenthum der von Erlikon gesessen, ^abgefertigt und' mit Bewilligungbeider Parteien so viel erwirkt, daß Hans voi, Erlikon die fragliche Ansprache gütlich aufgegeben und deßhalb Briefund Siegel ausgestellt habe, und der Streit mit der genannten Maria und ihren Kindern, nämlich deren Forderungund eine Gegenklage der Stadt, zu endlichem Austrag an den Rath zu Straßburg gewiesen worden, laut desdarüber errichteten Anlaßbriefs. Da sich über die Zulassung einiger Zeugen ungleiche Meinungen und andereSchwierigkeiten gezeigt, so habe man an den Rath von Straßburg als verwillkürten Richter um ein bezüglichesErkenntniß angestrengt und die Gegenpartei dazu citiren lassen; die sei aber aus frevler Vermessenheit, ungeachtetdes geschwornen Eides, den. Rechten Folge zu leisten und das Endurtheil zu erwarten, nicht erschienen, sondern«nt einer vermeinten Protestatio,,, zu welcher sie keinen Grund habe, aus dem Recht getreten, lind sich einerAnzahl Personell (Philipp Wollschläger zc. zc.), die im Wasgau und Westerich wohnen, anhängig zu machen, diehierauf, wie die Eidgenossen aus der Beilage (s. Nr. 486 ll, N.) ersehen, in hochinüthigcm Schreiben geforderthaben, daß man sich stracks mit der Jungerniaunin vertrage, mit Androhung von Tätlichkeiten; man habe dengenannten Edelleutcn geantwortet laut der Copie IZ und ihnen angezeigt, daß man bei dem angefangenen Rechtbeharren und dem erfolgenden Spruche unweigerlich nachkommen wolle; mit diesen, überflüssigen Erbieten habensie sich aber nicht begnügt, sondern wieder geschrieben, was man aus Beilage O vernehme, welche mit ihrenunwahrhaften Behauptungen zeige, daß sie von ihre», »lnthwilligen Vorhaben nicht abzustehen gedenken. Infolgedessen habe man zwei Botschaften, nämlich (eine) zu dem Herzog von Lothringen und (eine) zu dem Reichs-eegiment in Speyer abgefertigt; wiewohl man gerne zuvor der Eidgenossen Rath und Beistand angesprochen,habe man doch geglaubt, die Abfertigung der Botschaften nicht verschieben zu können wegen der Bcsorgniß, daßden Burgern auswärts etivas Nachtheiliges begegnen dürfte; man bitte also, diese Eile nicht arg zu deuten.Hienach sollen die Boten an die Eidgenossen die dringlichste Bitte richten, dem Herzog von Lothringen, demReichsregiment und dem Grafen Neinhart von Büsch, in dessen Gebiet die meisten jener Edelleute ihren Wohnsitz,und von dem sie vielleicht auch Beistand haben, ernstlich zu schreiben, daß sie den zwölf Personen nachdrücklich

*) Die Zürcher Abgeordneten sind im Rathsbuch genannt.