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Oktober 1527,
2. Die zwei von Solothnrn zu Schiedsleuten ernannten Personen nehme mon diesseits nn und ernenne hinmiderHans Gyse (Gisi?) von Höllstein und Heini Wirz von Geltertindcn, die man für der Sache verständig undehrbar halte; man sei auch willig, die Boten auf den bestimmten Sonntag Abend nach Allerheiligen (3. November)nach Läufelfingen zu schicken und ersuche Solothnrn dringend, seine Verordneten zu einem freundlichen Vergleichzu bevollmächtigen, ?c. «. A. Basel - MM»-» e, in , »>,
2) 1527, 16. October. Basel nn Solothurn. Man habe bei der Tagsahung auf Sonntag nach Allerheiligennicht bedacht, daß die hiesige Messe gerade in jener Zeit „am tribncsten" sei; zudem könnte der dazu verordneteWolfgang Harnest (sie) wegen vieler eigener Geschäfte nicht wohl nach Läufclfingen kommen; man habe daherden Tag bis Mittwoch nach Martini (13. November) „erschürzt" und ersuche nun Solothurn, seine Botschaftauf diese Zeit abzuordnen. w. a». iss l>-
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Kinstedel'n. 1527, 14. October f. (Montag vor St. Gallen Tag f.).
Staatsarchiv Murr»: Allg. Abschiede U.S. k. M7. Staatsarchiv Zürich! Abschied- Bd.». k. !i-il. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschied- SX. 2?!>.
KantonSarchiv Basel! Abschiede. Kantonsbibliothce Freiburg: Girmd. Sammlung T.III. KaiitonSarchiv Solothnrn! Abschiede Bd. XVI.
. Gesandte: Zürich. (M.Johannes Jäckli). Bern. (Hans Bischof). Basel. (Konrad David?). Frei-burg. (Konrad Merz). — (Andere unbekannt).
t». 1. Eine Botschaft des Castellans von Mnsso verantivortet denselben der Knechte halb, welche die vonUri und Andere verloren haben; sie thut mit^ vielen Worten dar, daß er daran keine Schuld habe. Heimzubringen.2. Sie erklärt ferner, er sei weder kaiserlich noch spanisch gesinnt; denn sein Bruder diene unter dem von Lautrec,und des Königs und seine Sachen seien unzertrennlich. 3. Da sich die Eidgenossen über den Zoll auf dasSalz beschweren, so anerbiete er gern, denselben hierin behülflich zu sein, wenn sie das Salz bei ihm nehmen,damit kein Betrug vorfalle. — Darauf wird ihm geschrieben, er möchte den früher gethanen Zusagen gemäß sichgegen die Angehörigen der Eidgenossen freundschaftlich halten. 4. Da endlich Baptist Somazzo von Lanis ihnöffentlich verleumdet habe, wie er im Sinne gehabt, Bellenz zu überfallen, so gedenke er ihn deßhalb vor Gerichtzu belangen; die Eidgenossen mögen ihm nur ratheu, wo er das thun solle. Heimzubringen. I». Der Panner-mcister von Schmilz begehrt abermals, für die Auslagen, die er seiner Obmannschaft wegen gehabt, entschädigtzu werden; sie betragen die Summe von 7(1 Gl.-rhein. Da er von beiden Parteien zum Obmann erwähltworden ist und auch beiden gedient hat, so scheint es billig, daß Zürich die Hälfte trage. Darüber soll ans deinnächsten Tag Antwort gegeben werden, v. Da Solothurn meldet, daß der für die Ansprechcr gesetzte Rechtstagnicht besucht worden sei, so hat man Lucern beauftragt, dafür zu sorgen, daß die französischen Abgeordneten einenandern Tag bestimmen, damit die Anspreche? endlich befriedigt würden. «I. Da Zürich die 20(1(1 Gl., die eslaut des Vertrages über den Jttingcr-Handel geben soll, bereits erlegt hat, so wird beschlossen, es sei das Geldnach Lncern zu bringen und Zürich dafür zu qniltiren. «. 1. In dem Handel betreffend den ehemaligen Pflegtzu Einsiedeln, der noch des Gotteshauses Güter in Zürich besitzt, bleibt Schmilz m>f seiner vorgefaßten und jetztwiederholten Meinung, was die andern Orte „eben hoch" befremdet. Deßhalb wird es ernstlich ersucht, die Sn^nochmals heimzubringen und die Eidgenossen gütlich vermitteln zu lassen. .Zugleich aber ist beschlossen, es sollendie bestrittenen Güter „stille stehen", und der Amtmann (des Hofes) zu Zürich dieselben zu seinen Händenbeziehen und bis zum Austrag der Sache behalten, damit man sie jederzeit zu finden wisse, da man die Vorschläge