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Januar 1526.
SS«.
Sutern. 1526, 18. Jmmar f. (Donstag vor Sebastian! f.).
Staatsarchiv Lncern: Allg. Abschiede, Ii. k. 146. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede. X. 89. Kantonsarchiv Basel: Abschiebe.
Kantottsarchiv Freibnrg: Abschiede, Bd. 57. Bd. 65. Kantonsarchiv Solothnrn: Abschiede, Bd. XIV. Kantonsarchiv Schasfhansen: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Konrad Willading). Freibürg. (Ulrich Schneivli). Solothnrn. (Hans Hugi).— Die andern nicht bekannt.
k». Der Landvogt von Baden klagt, wie Einer geredet, die Eidgenossen haben von dem Fürsten vonOesterreich oder den Bündischen 13,t)vl) Gl., der Landvogt von Baden 666 Gl. (ausgenommen, damit sie denlutherischen Bauern weder Hülfe noch Aufenthalt gewähren sollen. Diesen „Buben" habe jetzt aber ChristophFuchs auf Begehren des Landvogtcs zu Waldshut verhaftet. — Darauf wird erkannt, es sollen Lucern und Zugans Sonntag vor Lichtmeß (28. Januar) ihre Botschaften nach Baden senden, die sich mit dem Landvogt nachWaldshut verfügen und den Gefangenen dort berechtigen sollen. i>». Der Landvogl von Baden meldet ferner, daßein Kaufmann, Konrad Niederländer von „Tiertnam", zu Baden einen Todschlag verübt habe und dafür verurthcillworden sei, daß aber derselbe noch überall ausstehende Forderungen habe, namentlich zu Basel, wo Franz Bär ihmfür zwei Stücke Tuch 32 Gl. schulde; ferner Hans Bär, die Weinschröter und ein Schneider; für letztere sei einWirth „Gült und Bürge," der dem Kaufhans gegenüber wohnt. Es werden daher die von Basel ersucht, aufdiese Schulden Arrest zu legen, sie bei der Verfallzeit einzuziehen und dem Landvogt von Baden zu übersenden,e. Die von Arbon wollen sich durch eine Botschaft verantworten. Man hat sie aber ernstlich angewiesen, ihrenketzerischen Pfaffen dein Bischof auszuliefern; auf den Fall, daß sie sich nicht gehorsam erzeigen, soll man die Botenauf den nächsten Tag instruiren, wie man weiter einschreiten wolle. «Z. Der Eommenthur von Tobel bringt vor,daß ihn der Hochmeister seines Ordens zu sich berufen habe, welchem Gebot er folgen müsse, daß er aber, weil ersolches nicht ohne Wissen und Willen.der Eidgenossen thun möchte, bei ihnen um die Erlanbniß nachsuche; erwolle indessen das Haus Tobel mit einem ehrlichen Pfleger versehen, ?c. Dabei haben der Oberste des Ordens undder Garde-Hauptmann zu Rom sich für ihn schriftlich verwendet und äußern den Wunsch, daß die Eidgenossendie Einkünfte des Hauses wie von Alter her dem Orden verabfolgen lassen. Da man jedoch hierüber ohne Voll-machten ist, so wird das Gesuch in den Abschied genommen, um ans dem nächsten Tag darüber Antwort zugeben, v. Die Hauptleute und Knechte, die in Frankreich gedient, beklagen sich abermals vor den Boten, daßsie an ihre ausstehenden Soldforderlingen und das zu „Biagrassa" ihnen versprochene Geld noch nichts erhalten habennnd von einem Tage zum andern vertröstet werden. Da auch die mehrmaligen Schreiben an General Moreletohne Erfolg geblieben, so wird an Letztern abermals ernstlich darüber geschriebell lind zugleich beschlossen, wennauch diese Zuschrift erfolglos bliebe, so sei Bern bevollmächtigt, in aller Eidgenossen Namen den Boten, dievon den Hanptlenten nach Frankreich gesendet würden, Credcnz- und Empfehlungsschreiben mitzugeben und seinBestes für dieselben zu thun. I'. Da in der Eidgenossenschaft allenthalben viele Unruhen und Widerwärtigkeitendurch den lnthcrschen oder zwinglischcn („kybigen") Mißglauben erwachsen, und bereits auf mehrern Tagen voneiner gemcineidgenössischen Disputation gesprochen worden, um wieder zu Frieden und Einigkeit zu gelangen;weil aber gar viel daran gelegen ist, wie und Ivo man dieselbe halte, nnd bemerkt wird, daß Basel sich ambesten dafür eignen würde, so wird „dieser Sache zu lieb" ein besonderer Tag nach Baden angesetzt auf LichtmeßAbend (1. Februar), den alle Orte ohne Ausnahme besuchen sollen, um Ort und Zeit für die Disputation zuwähle» und zugleich zu bestimmen, wie und vor wem disputirt werden und wer dabei Nichter sein, und wer mit den