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November 1525.
Da die Bürgerschaft und Gemeinde von Lausanne sich ernstlich um ein Burgrecht bewirbt, der Herzog vonSavoyen sich aber dem widersetzt, indem er Bünde anzieht, laut deren er ein solches Bnrgrecht nicht duldenkönnte, weil die von Lausanne seine, als des Statthalters des hl. Reiches, Unterthanen und Hintersäßen seien,was seine Boten mit vielen dargelegten Briefen erweisen wollen, wogegen die von Lausanne aus ihren Freiheits-bricfen und anderen besiegelten Gewahrsamen darthnn, daß sie der Herrschaft Savoyen in keiner Weise unter-thänig und verpflichtet seien; da nun aber die Boten (der drei Städte) ungleiche Befehle haben, so sind beiderParteien Briefe genau besichtigt, die vornehmsten einschlägigen Artikel ausgezogen und verzeichnet, und das ganzeGeschäft in die Abschiede genommen worden, um höheren Ortes rathschlagen zu lassen, was weiter hierin zuhandeln sei.
1) 1525, 17. November. Bern an Freiburg. Da die Burger von Lansanne bei den drei Stödten nm einBnrgrecht geworben, so habe man für zweckmäßig angesehen, daß man sich deßhalb ans einem Tage gegenseitigerkläre und die zn stellenden Bedingungen und Artikel vereinbare; deßhalb bitte man Freibnrg, ans Sonntag den26. d. Nachts eine Botschaft hiehcr zu senden, um morndeß samt den Verordneten von Bern und Solothurn inder Sache zu handeln, ec. K.A.FrNbmg:«.«»».
Am 20. d. M. wurde auch Solothurn zn diesem Tage eingeladen laut der Berner Tentsch Missiven IT 485.
2) 1525, 18. November. Bern an Freiburg. Die Botschaft des Herzogs von Savoyen habe angezeigt, daßer seinen Span mit den „vertriebenen" Genfer» den drei Städten zur Entscheidung übergebe. Damit die Sachebeiderseits zu gutem Ende gebracht werde, sei man gesonnen, das anzunehmen und bitte Freiburg, dafür einenbaldigen Tag nach Nomont zn bestimmen und den beiden andern Orten zu verkünden, auch von den flüchtigenGenfer» zu vernehmen, ob sie den Handel den drei Städten anvertrauen wollen.
St. A. Bern: Teutsch Missiven 1'. 484 b. — K. A. Freibnrg: A. Bern.
3) 1525, 21. November. Bern an Freiburg. Antwort auf dessen Zuschrift wegeu des Tages in Nomout.Alan finde es diesseits unmöglich, denselben auf die genannte Zeit zu halten, wohl aber auf St. Niklaus Tag(6. Dcc.) dahier, ersuche also Freiburg, gleich wie Solothurn, vier Rathsglicder abzuordnen, worüber man gütigeAntwort begehre. St. A. B-r-n T-msch Missw-n i>. r.o.
4) Die Beilage des Abschieds enthält Abschriften resp. Uebcrsetzungcn und Fragmente aus den verglichenenUrkunden:
1. Vorlagen der savoyischen Botschaft.
1. Die (erschlichene) Anerkennung des Herzogs von Savoyen als Statthalter des röm. Reiches, Beschirmerund obersten Herrn der Stadt Lausanne, d. d. 5. December 1517.
2. Die zu diesem Zweck angerufene Urkunde von Graf Amadeus, d. d. 2. September 1358.
3. Der in Nr. 2 erwähnte Freibrief Kaiser Karls IV., kraft dessen alle Appellationen von Erzbischöfen,Bischöfen, Aebtcn ?c.' innerhalb der '(supponirten) Grenzen der Grafschaft Savoyen in Zukunft von Graf Amadeusverhört werden sollen, d. d. 2l. Juli (12» kal. Augusti) 1356.
4. Ein Auszug einer Gcrichtsnrkunde vom Jahr 1483, zum Beweise daß von Lausanne aus an die Herr-schaft Savoyen (den Landvogt in der Waat) appellirt worden sei.
5. Ein Regest d. d. 6. Februar 1469, wonach der Kaiser „Ferdinandus" aus Begehren der Burger vonLausanne den Brief Nr. 3 bestätigt habe.
6. Ei» undatirter Auszug einer Appellations-Urkunde, aus der Zeit Herzog Philibcrts. (Vgl. 4.)
7. Ein Auszug des Spruches von Bischof Nymo von Genf und Hugo von Paillaz, Bailli in der Waat,daß Bischof Johann und die Bürger von Lausanne schuldig seien, den Grafen Philibert von Savoyen innerhalbder drei Bisthümcr zu beschirmen, d. d. 10. December (die Jovis post Conceptionem beatä Virginis) 1271.
8. Auszüge aus dem Bestätigungsbriefe Kaiser Karls V., d. d. 3. Mai 1521.
9. Aus einer päpstlichen Urkunde d. d. 18. Mai (15» kal. Junii) 1515 die Notiz, daß Leo X. obige kaiser-liche Verleihungen bestätigt habe. (Von der Coufirmation des jetzigen Papstes ist (nur) eine Abschrift vorgelegt).