November 1523.
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das Recht vor uns zu erwarten. — Nachdem mau auch die Antworten Basels »nd Solothurns angehört hat,die übrigens, weil nicht instruirt, sich ans den Handel nicht einlassen wollen,-wird das Mißfallen darüberbezeugt, daß eiu Eidgenosse gegen den andern also handle, und hat man die betreffenden Boten crmahnt, inaller Namen die Sache nochmals an ihre Obern zu bringen und sie zu bitten, einerseits des Bischofs Schlösserzu räumen und seine Unterthanen der Eidespflicht zu entlassen, anderseits in dem Austausch der eigenen Leutenach Billigkeit zu handeln. Wenn sie zum Zwecke gütlicher Unterhandlung eidgenössische Boten zu erhaltenwünschten, so würden die darum ersuchten Orte ohne Zweifel gern entsprechen; wenn sie aber gütlich nichtnachgeben wollten, so müßten sie mit dem Bischof gemäß den Bünden vor den Eidgenossen das Recht suchen. —Heimzubringen, und auf nächstem Tage hierüber Antwort zu geben, t . Glarus hat „ganz ernstlich" erzählt,was ihm von seinen eigenen Leuten in der Herrschaft Werdenberg begegne, die nämlich verweigern, was sie lautguter Urbare, Briefe und Siegel bisher geleistet haben. Da der Zwist so weit gekommen, daß es bereitseinen Auszug zum Panner gcthau, um seine Rechte mit Gewalt zu behaupten, so bittet es, nach Inhalt derBünde ein treues Aufsehen zu haben. Heimzubringen, weil man dasselbe gemäß den Bünden nicht verlassen darf.I» Der Herzog von Mailand hat ans das Schreiben der Graubündncr halb, das man ihm von Luccrn auszugesandt, geantwortet, wie den Boten bekannt ist. K. Man hat die Abschrift eines Geleitsbriefes verlesen, dendie Eidgenossen (früher?) dem Lombard und Mithaften von Basel gegeben, und der sehr umfassend und bedenklich („ver-griffenlich") lautet, indem er sagt, daß sie für sich selbst und für Alle, deren Güter sie annehmen, Geleit haben, ?c.Dies soll man heimbringen und auf dem nächsten Tag Antwort geben, ob man, da selbiges widerruflich ist,ihnen dieses Geleit abkünden oder ferner wolle gelten lassen, ii». In dem Jnjurienstreite zwischen Mark Morelund Peter Nisius wird erkannt, daß sie eine Bürgschaft von 300 Dueatcn hinterlegen sollen, nichts Feindseligesgegen einander weder in Worten noch Werken zu beginnen; welche Partei diesen Frieden bricht, hat dafür diesenErsatz zu leisten und kann überdies noch besonders gestraft werden, i. Ans dem letzten Tage waren Alle, diean Frankreich Ansprachen zu macheu hätten, auf diesen Tag beschieden worden, die aber großcntheils von denFranzosen nicht anerkannt werden. Da nun nicht einmal die anerkannten Schulden bezahlt werden, und man indiesen schwierigen Zeiten auch von einer rechtlichen Betreibung nichts erwarten kann, so wird in den Abschiedgenommen, daß jedes Ort seine Angehörigen ihrer nicht zugestandenen Ansprachen halb ans die Zeit vertröste,wo die anerkannten bezahlt sein werden. Ii.» 1. Da die Zeit gekommen ist, wo die Bünde wieder solltenbeschworen werden, was die gegenwärtigen Zeitumstände an sich erfordern, so soll jedes Ort sich berathen, wannund wie man die Bünde beschwören wolle, auch wer dem Andern schwören wolle oder nicht, und ans demnächsten Tag Antwort geben. 2. Deßgleichen soll dann jedes Ort antworten über das oftmals angebrachteBegehren von Frciburg, Solothurn, Schasfhausen und Appenzell, daß man ihnen auch schwören möchte. I. Fernerhat man beschlossen, da Glarus und die Graubündner oder Andere „alle Stund nicht misten," wann sie kraftder Bünde um Hülfe mahnen werden, und da es überhaupt allenthalben besorglich steht, so soll sich auf nächstemTage jedes Ort erklären, wessen sich die Eidgenossen zu einander versehen dürften, wenn heute oder morgen einNothfall einträte. «»». Nachdem man die Instructionen betreffend den Rcversbricf wegen Neuenburg angehört,ergibt sich, daß Luecru, Zug, Basel, Freiburg, Solothurn und Schasfhausen mit Bern nicht ins Recht treten,sondern den Brief (nach seinem Vorschlag) aufrichten wollen, während andere Orte rathen, noch andere Mittelund Wege zu suchen. Es werden nun dieselben ersticht, die Sache nochmals heimzubringen und ans dem nächstenTag zu eröffnen, ob sie sich der Mehrheit anschließen oder ins Recht stehen wollen. ». Der Landvogt vonBaden berichtet schriftlich, wie Graf Rudolf von Sulz im Kleggau seine Bauern überwunden und jetzt ein