October 1525.
791
1) 1525, 14. October (Samstag vor S. Gatten). Joseph Ambcrg, Landvogt im Thurgau, an die eidg.Räthe in Lucern. 1. Dem auf dem Tage zu Tobel erhaltenen Auftrag gemäß habe er iiber die Aeußcrnngcn,die Hans Hager von Zürich in Francnfeld fallen gelassen, Kundschafte» aufgenommen. (Wir stellen dieselben einfach ^zusammen:) Zu Hans Sticrli, Schultheiß: „Min Herren von Zürich haben sich vil guots zuo üch von Frowcnfcldversechen; es langt sy aber an, wie ir den andern Eidgnossen eben vil zuogcsagt habint; nun sind s>) als rvolüwer Herren als sy, darumb sy villicht ouch an üch erkonnen werden, wes willens ir gegen inen syen, oder wcßsy sich zno üch versechen sötten." Im Wirthshnus zum Engel: Er wolle warten bis morgen, da eine größereBotschaft von Zürich nachfolgen solle, der Bürgermeister und 0—7 Räthe; was die zu handeln haben, werdeman vernehmen. — „Ich waiß nüts (nüws), ich Hab mich aber verwegen, ee hundert tag uskommcn, wcrd manetwas nüws hören."
2. Die Boten wissen, wie von Tobel ans an Zürich und Stein geschrieben worden, daß die Eidgenossenbei dem Vertrag zu bleiben begehren. Da er die vor der Brücke bei Stein an das Landgericht geladen, um siezu strafen, haben sie zu Burg cim5 Gemeinde gehalten und offen erklärt, sie werden vor dem Landgericht nichterscheinen, sondern gewärtigen, daß man sie vor ihren Herren in Zürich belange. Zudem werde zu Burg dieFeier der Messe verhindert, und von Stein aus immer dagegen gewirkt.
3. Einige (Genannte) von Stnmmhcim wollen der Ladung vor Landgericht auch nicht folgen ; nur HanSWcpfer und Dionys Keller gehorchen und rufen um Recht an gegen die Anklagen von Jacob Wirth, die zumTheil auch die Eidgenossen berühren. (Mitthcilung einer zweiten Abschrift der bezüglichen Kundschaften, vom20. Juni, die zwar zu Baden schon einmal verhört worden seien). 4. Bei dem Prädicantcn zu Stnmmheimhalten sich zwei Pfaffen ans, die „das nnglicht" zu Schnffhanscn und Basel gemacht haben; auch werde glaub-würdig angezeigt, daß jener Prädieant schändlich gegen die Eidgenossen predige, sie öffentlich Verräther undBöswichtc schelte, ?c., was er, der Landvogt, nicht verschweigen dürfe; „dann ich die ungeschickten Händel, so znoStammhain fürgond, nit in am groß buoch geschribcn möcht." 5. Es liegen auch derzeit in stnmmheim und zuStein vor der Brücke viele Banditen; nun solle Zürich letzthin dieselben bei Leib und Gut „verboten" haben,wozu doch laut Vertrag nur die X Orte („ir") befugt seien.
' 6. Seit Ausrufung des zu Tobel erlassenen Mandats halten sich die von Egnach sehr unschicklich, indem siesagen, sie kehren sich gar nicht daran. 7. Die Gottcshanslente von St. Gallen, die im Thurgau sitzen, gebendas Beispiel zum Ungehorsam, halten keine Feiertage und wollen sich von Niemand Itrafen lasse». 8. Desgleichendie von Nußbäumen, die auch weder Messe noch Bilder dulden wollen. 9. Geschickte weise Leute rathcn zu einemVerbot gegen alle lutherische und zwinglische Bücher, die den Gerichtsherren oder dem Landvogt herauszugebenwären; ferner zu einer Versammlung der Pfaffen, um ihnen einzuschärfen, daß sie das „Gottcswort" einhelligverkünden und der nnfrührischen Sachen betreffend das hl. Sacramcnt zc. müßig gehen sollen. 10. Weiter bitteer um Bescheid wegen derjenigen Thnrgaucr, die zu den Kleggaucr Bauern gezogen und sich jetzt in Eonstnnzoder anderwärts aufhalten, ob er ihnen Geleit geben solle .'c. 11. Die Frau Priorin und die Schaffner!» (vonSt. Katharinenthal) zu Dießcnhofen haben geschrieben, wie die Stadt jetzt 30 Gl. jährliche Schirmstcuer forderestatt 7 Pfd. Heller, die bisher bezahlt worden, und den Entscheid darüber Schaffhanscn anheimgeben wolle. . .Er möchte rathen, daß die Eidgenossen als Schirmherren des Gotteshauses denen von Dießcnhofen schrieben, siesollten dasselbe bei seinen Briefen und Freiheiten unbekümmert lassen oder vor den Schirmherren das Rechterwarten :c., da jene Frauen die gottesdienstlichcn Pflichten „schärfer halten" als alle andern Klöster im Thurgauund sich der lutherischen Secte gar nicht annehmen. 12. „lind dennc der grichten halb vor istain, ob man losnngdnrzuo Hab oder nit, dcß wirt üch Hainrich von Liebenfcls genannt Lanz berichten." Bitte nur Weisungen überalle diese Artikel. . S«. A. Lucern! Mission,.
Das Original nnmerirt die Paragraphen nicht.
2) 1525, 20. October (Freitag nach Galli), Lncern. Die Boten der nenn Orte an die Gemeinde Burgbei istein. Sie habe sich des Landvogtes rechtmäßiger Ladung vor das Landgericht widersetzt, und es werdegeredet, sie gehöre zu den Gerichten von Zürich, wo »ran sie suchen möge ?c.; ebenso habe sie das kürzlich imThurgau verkündete Mandat verachtet, womit sie Ehre und Eid, Briefe und Siegel freventlich verletze und den