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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1530.

zu Baden verschoben. I». Betreffend die Beschwörung der Bünde bleibt man einfach bei dem Abschied vonBaden, v. Da in Wallis ein Gerücht (unrcd") herumgeht, daß die V Orte den Wallisern 2000 Krone»an die letztjährigen Kosten gegeben, so werden Lucern und Schwyz, um dies zuverantworten", beauftragt,in der V Orte Namen Boten Hinznsenden, welche auf ihrer Reise auch mit Freiburg sich verständigen sollen,«t. Heimzubringen und ans dem Tage zu Baden Antwort zu geben, was man für die armen Flüchtlingevon Wyl und andere Banditen thun wolle; was auf dem Tage zu Einsiedeln geschehen, und wassie" aufdas Schreiben von Schwyz gehandelt, ist dabei nicht zu vergessen, e. Der Reichsvogt zu Wyl, als Ab-geordneter des Abtes von St. Gallen, meldet, was ihm seit dem letzten Tage zu Baden begegnet sei, unddaß man die Abschiede an ihm nicht halte. Antwort: Man könne ihm nicht viel rathen, als daß der Abtsich auf den Reichstag verfügen möge, (jedenfalls) nicht persönlich nach Baden komme. t. Eine Votschaftder Altgläubigen von Muri erzählt, was ihnen entgegen dem Landfrieden zustoße, und bittet um Hülfe undRath. Heimzubringen und auf dem nächsten Tage ernstlich zu berathen, wie mau diesen guten Leuten helfenwolle. L>. Es weiß jeder Bote, was die Boten von Lucern über die Vertriebenen von Hasle berichten, undwie man Unterwalden befohlen hat, in dieser Sache zu handeln.

312.

Freiliurg und K !o»l0llt. 1530, 30. April bis 27. Mai.

»rantoiiöaechiv Frcibueg: Rathsbuch Nr. «?.

Verhandlungen zwischen Freiburg und dem Herzog von Savoyen. Es liegen folgende Aufzeich-nungen vor:

I. (30. April), Freiburg. Vortrag des Herrn von Challant, Gouverneur der Waat, und des Mon-sieur de Busie (?), betreffend die Späne mit dem Herzog von Savoyen (sehr unklar skizzirt).

II. (2. Mai), ebendort. Nach Romont werden verordnet 3 von den Rathen, I Venner, 1 der Sechszigund 1 der Bürger, nämlich der Schultheiß (Humbert von Perroman), der Seckelmeister (Lorenz Branden-,burger), Hans Guglenberg, Venner (Hans) Vögeli, der Stadtschreiber (Anton Krummenstoll) und Hans Reif.Sie sollen darauf dringen, daßalle Briefe gebrochen werden", mit Ausnahme des Bundes mit Philibert.

III. 1. (21. Mai), ebendort. Die Boten, die zu Romont gewesen, sollen nach Milden reiten, undwenn der Herzog das (dort Verabschiedete) annimmt, die Sache beschließen. 2. (23. Mai): Anstatt desSchultheißen wird Anton Pavillard nach Moudon verordnet.

IV. (27. Mai). Auf Begehren der savoyischcn Boten ist berathen, bei dem zn Romont Beschlossenenzu beharren.

Die zu Nomont erreichte Verständigung geht uns ab; vielleicht ist an die unter dem 20. August d. I.

folgenden Abschlüsse zu denken.

Zu bemerken ist auch der nachstehende Act:

1530, S. Mai. Bern an Freiburg.Uns langt an, wie zwüschen üch und f. D. von Savoye etwas

spans sich halte marchen und anderer fachen halb; so mm der Graf von Challant einen tag gan Nomond deß-