516 Januar 1530.
III. Herr Seckelmeister (P. Tossis) und (Hans) Lanther sollen nach Bern reiten und es dringlichankehren, daß es die Zürcher von ihrem Vorhaben abweise, daß sie nicht zu hitzig seien, sondern sich mit demRechten begnügen w.
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Valien. 15Z0, 17. Januar f. (Auf St. Antonientag f.).
Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. 10, l'. 246. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. 00. 43. .Uantvasarchiv Areiburg: Absch. Bd. 12.
Stantvasarchiv Schassliausen: Abschiede, .^antansarchiv Vasel: Abschiede. Stadtarchiv St. (Hallen.
Gesandte: Zürich. Johannes Schweizer, Pannerherr; Rudolf Thumiscn; Jacob Werdmüller, Seckel-meister; Jacob Frei, des Raths, (Schirmhnuptmnun zu St. Gallen); Werner Veyel. Bern. Peter Stürler,Venncr; Crispinus Fischer, des Raths. Lucern. Hans Hug, Schultheiß. Uri. Caspar Jmhof, Statthalter.Schwyz. Jacob au der Rüti, des Raths. Untcrwaldeu. Heinrich Wirz, Ammann. Zug. KonradBachmann, des Raths. Glarns. Hans Wichser, Seckelmeister. Basel. Jacob Götz; M. Joder Braud.Freiburg. Rudolf Löwenstein. Solothuru. Thomas Schmid. Schaff Hausen. Hans Peycr, Bürger-meister. Appenzell. Ammann Broger; alt-Landschrcibcr (Matthias Zidler). — E. A. A. lol. 33 a.
I. 1. Da dieser Tag ausgeschrieben ist um der Klagen willen, welche die Verwandten des Abtesvon St. Gallen und Andere bei der letzten Tagleistung in Lucern angebracht haben, so eröffnen die Raths-boten von Zürich und Glarns, daß ihren Obern von jenem Tage aus eine Missive samt dem Abschied zu-gekommen, aus welchem sie ersehen, daß die dort ausgesprochenen Klagen und Verunglimpfungen niemandandern: gelten als ihnen; deßhalb dünke es dieselben nothwendig, sich dagegen zu verantworten. 2. Hierauferwidern die Boten von Lucern und Schwyz, sie stellen gar nicht in Abrede („es sie nit minder"), daß sieund andere Eidgenossen nach Anhörung der berührten Klagen um des Friedens und der Einigkeit willen denjetzigen Tag angesetzt haben; darum meinen sie, es sollten zuerst diejenigen verhört werden, die solche Beschwerdenvorgebracht, da sie zu diesem Zwecke erschienen seien, damit die Boten, welche nicht in Luceru gewesen, erkennenmögen, daß die Anordnung eines Tages und diese Klagcführnng nicht den beiden Orten zugeschrieben werdenkönne und aus keinem Muthwillen geschehen sei. 3. Da beide Theile auf ihrem Verlangen beharren und dieandern Voten um Entscheidung ersuchen, so haben diese erkannt: Weil diese Verhandlung nicht durch Luceruund Schwyz, sondern durch die „Freundschaft" des Abtes und Andere veranlaßt worden, so gezieme es sich,daß die Rathsboten dieser beiden Orte samt den Klägern zuerst ihre Beschwerden vortragen, worauf dannauch die Antwort von Zürich und Glarus gehört werden soll. 4. Gegen diesen Spruch wenden letztere zweiOrte nichts ein; sie wollen aber zum voraus bezeugt uud protestirt haben, daß ihre Obern weder gegen Lucernnoch Schwyz noch gegen einzelne Personen auf eine rechtliche Handlung sich einzulassen gesonnen seien-Ii. 1. Nun tragen die Boten von Lucern und Schwyz vor, wie nach Abgang des Abtes Franciscus sel. vonden Conventhcrren Kilian Kauft zum Herrn und Abt „erwählt und clliert", und dieser auch von päpstlicherHeiligkeit und römisch kaiserlicher Majestät confirmirt und bestätigt worden sei; deßhalb habe derselbe dieIV Orte mehrmals schriftlich und vor Kurzem auf einein Tage zu Baden auch persönlich angesucht, seineGnaden und das würdige Gatteshans nach Inhalt der Land- und Burgrechte, welche sie mit ihm und deinKloster haben, zu schützen und ihm zu dem Seinen zu verhelfen; damals haben die beiden Orte bezeugt, daß