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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1530.

247.

Kucern. 1530, 4. bis 6. Januar (Dienstag Vvr Triam Regnm f.).

Staatsarchiv Lucer»: Allgem. Abschiede l. t. e. -5S. Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. ra, c sss. Staatsarchiv Bern: Mg. -idg. Absch. oo. o-KautouSarchiv ffrciburg: Abschiede Bd. «7. Kantvusarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 18.

Gesandte: Bern. (Crispinns Fischer, des Raths). Lucern. (Schultheiß Hng; Vagt am Ort). Uri.Annnann Dictli. Schivyz. Vagt (Joseph) Amberg. Unterwnldcn. Vogt Zumbrnnncn. Zug. NmmannToß. Glarus. Vogt Doldcr. Freibnrg. (Rudolf) Löwenstein. Solothurn. Vogt (Hans) Tobi.(Z. Th. Lnccrncr Absch.).

1. Onilphrion Setzstab, der (vor einiger Zeit) an den König von Frankreich abgeordnet worden,berichtet über die freundliche Aufnahme, die er bei demselben gefunden, und übergibt dessen Missive, worin ermeldet, daß General Maigret auf nächste Weihnachten (1529) in der Eidgenossenschaft eintreffen werde.2. Ein Schreiben des Letzteren zeigt an, daß er in Lyon aufgehalten worden sei, aber ans einem der nächstenTage erscheinen und vor der Verhandlung mit gemeinen Eidgenossen sich mit Niemand besonders einlassenwerde. ?«. Es langen Briefe ein von der Regierung zu Innsbruck betreffend Bern, der verlegten Zinsen,Renten und Gülten des Gotteshauses Königsfelden halb. Weil dieser Handel wichtige Folgen haben könnte,so wird der Bote von Bern ersucht, das freundliche Anerbieten der königlichen Negierung heimzubringen,damit die Sache auf gütlichem oder rechtlichem Wege beigelegt werde, und nicht etwa ein Krieg daraus ent-springe. Auf dem nächsten Tage soll jeder Bote Antwort geben, was weiter zu thnn wäre, wenn etwa Bernnicht nachgeben wollte. «. Da in Mailand Friede geschlossen worden, und viele der „welschen Leute" sichnoch in der Eidgenossenschaft aufhalten, so soll jedes Ort dieselben fortwcisen, indem sie sich in Italien wolstund besser ernähren können als hier. Eine Botschaft des Capitcls von Znrzach erzählt und klagt, daßes denen von Tägerfelden bewilligt habe, einen Prediger zu halten und jährlich mit fünfzig „Stück" ZUbesolden und jährlich „an einein Hanse 40 fl. zu Steuer zu bauen"; nachdem aber Zürich von den Bauer"angerufen worden, habe es seinen Pannerherrn geschickt, der für den Prädicanten jene (jährliche) Suni""-'„an einem Hansen", dazu den „Neitlohn" für sich und die Kosten der Leute von Tägerfelden gefordert habe,und ungeachtet des Ncchtbietens auf die VIII Orte sei, wie man sage, auf Zürich's Geheiß den Chorherrenalles Gut zu Tägerfelden verboten worden. Da nun auch andere Dörfer solche Ansprüche machen, so bittendie Chorherren, die Eidgenossen möchten sie in Schutz nehmen, damit sie bei ihren Rechten und bei deinLandfrieden bleiben können, v. Ein Caplan von Znrzach führt folgende Klage: Er habe bisher die biderbenLeute von Baldingen in der Grafschaft Baden, die bei dem alten Glauben zu bleiben begehren, als Pfan'^'versehen und wohne zu Znrzach in einem zu jener Pfründe gehörigen Hause; nun haben ihm aber die vonZnrzach bei 10 Pfund verboten, Messe zu halten, und erklärt, wenn er es dennoch thne, so müsse er dasHaus räumen und nach Baldingcn ziehen. Er bitte um Schutz, Eine Votschaft deren von Klingnnutrügt vor: Ungeachtet des vor Weihnachten mit großer Mehrheit gefaßten Gcmcindcbeschlusses, bei dem alte"Glanben zu bleiben, verlange die Minderheit, unterstützt von Zürich, eine andere Versammlung; da dicjcinBegehren nicht entsprochen, sondern auf die Vlll Orte Recht geboten worden, so haben acht Personen vo»Döttingen, das zur Gemeinde Klingnau gehöre, ans „ihre" Kosten einen Prediger angestellt, was wider >lP