Januar 1530.
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alten Leier, daß sie den bübischen Abt lieber haben als die Ehrbarkeit; die Gotteshausleute haben sie aber nichtnach ihrem Gefallen abgefertigt. St. A. ZMich: A. M-t St. GM-».
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Mrich. 1539, 3. Januar (Montag nach Circnmcisionis Christi).
Staatsarchi» Zürich: Rathsbuch lös», p, s.
l». 1. Eine Botschaft der Gemeinde Döttingen bringt vor, sie habe vormals einen Kaplan, welcherda Messe gehalten, auf ihre eigenen Kosten besoldet und nun den Entschluß gefaßt, einen Prädicanten zusuchen, der das göttliche Wort verkünde, wenn Zürich erachtete, daß das nicht wider den Landfrieden wäre.Vogt und Rath zu Klingnau wollen sie aber in Eidspflicht fassen und Gebote anlegen, obwohl bisher nurd» Vogt zu solchem befugt gewesen sei; damit haben sie bereits so viel bewirkt, daß Etliche von dem Gottcs-wort abgefallen und anderer Meinung geworden seien; zudem wollen die von Klingnau gewisse Personen,die jeweilcn nach Zürich gegangen, um die Sache des göttlichen Wortes zu fördern, in Gefangenschaft legen°der sonst bestrafen, so namentlich den „Gnsi", der in der letzten Kriegszeit am Rhein gewacht. Da dies"lies dem Landfrieden zuwiderlaufe, so rufe die Gemeinde ernstlich um Hülfe an. 2. Ans diesen Vortrag schreibendie Räthe an Vogt und Rath zu Klingnau, mit scharfer Ermahnung, von ihrem frevlen Vorhaben abzustehenund die von Döttingen an der Aufstellung eines Prädicanten nicht zu hindern, auch ihre Bürger, die demGotteswort und den Herren von Zürich anhängig gewesen, in keiner Weise anzufechten; denn das würde man'hnen schlechterdings nicht nachsehen, w. Der Gemeinde Döttingen wird schriftlich gerathcn, bei ihrem christ-lichen Vorhaben zu beharren; man werde sie nicht verlassen. I». 1. Abermals klagt die Botschaft deren vonTägerfelden, wie die Chorherren von Zurzach wegen der für ihren Prädicanten, Herrn Bläsi (?). geschöpftenKompetenz von 50 Stück, mit der sie doch in Gegenwart M. Schweizers sich zufrieden erklärt, Recht vor denVill alten Orten bieten, was die Gemeinde sehr beschwere. 2. Nachdem man alles gründlich verhört, besondersd'e Berichte M. Schweizers, der deßhalb mehrmals in Zurzach gewesen ist, hat man denen von TägcrfeldenB'rathcn und befohlen, ans dem verhefteten Zehnten die Kompetenz samt den seither aufgelaufenen Kosten,auch denen für M. Schweizer, mit den 40 Gulden für eine Behausung vorweg zu nehmen und den Rest andie Chorherren verabfolgen zu lassen. Was in diesen beiden Geschäften bisher gehandelt ist, soll an Bern^schrieben werden, mit dem Ersuchen, seine Botschaft zu dein bevorstehenden Burgertage mit Vollmacht zu'veiteren Beschlüssen abzufertigen. «I. Da zur Warnung angezeigt worden, daß die beiden Fähren zu Koblenzu»d Klingnau nicht am besten verschen seien, was die Kaiserlichen in so gefahrvoller Zeit zu großem Nach-thcil der Eidgenossenschaft benützen könnten, so soll auch darüber mit der Botschaft von Bern gehandelt»verde».