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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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December 1529.

würde, was in einem Falle dringender Roth jede Stadl ohne weitere Tagleistnng zn ihnn Halle, da bisher keinErnst in solchen Vcrathnngcn gcbrancht nnd Alles nur innner in den Abschied gesetzt nnd ans die lange Bankgeschoben worden; denn wahrlich sei es »öthig, die Ange» offen zn hallen. Darum sollen die Boten mit demgrößten Fleiß anhalten, daß alle Burgcrstädte ihre Gesandten zn dem begehrten Tage mit hinreichenderBollmacht versehe», ctivas Bestimmtes festzusetzen. Bern soll besonders ersucht werden, auf jenem nächsten Tageseine Meinung über das Mandat betreffend Kirchcngnter nnd Jnhrzeitcn zn erläutern, damit sich beide Orte

vergleichen könnten, da sonst viel „Schwall und Zweiung" noch ferner daraus erwachsen würde.

St. A. Zürich: Missiven.

13) 152!), 2». December (St. Stephan, „ingends rrr. jars"). Bern an seine Voten in Basel. Glück-wunsch zum neuen Jahr. Antwort ans ihre Zuschrift mit den beigelegten drei Artikeln betreffend das Burgrechtmit Straßbnrg. Man habe dieselben reiflich erwogen nnd sich entschlossen, dieselben anzunehmen, wie sie zu-gesagt seien; doch wünsche man im dritten, besserer Deutlichkeit wegen, statt des Wortes „widersetzen", den Aus-druck „mit gwalt, wider recht" ?c. Es möge nun also der Handel beschlossen werden, und Gott dazu seineGnade geben. ^ ^ T -up -h Miss. n. nun-.

14) 1529, 27. December (Montag St. Johanns Evnng. Tag). Die zürcherischen Voten in Basel u»ihre Obern. 1. Das Schreiben betreffend das straßbnrgischc und hessische Burgrecht, die laufenden Boten mitEhrenzeichen, die Vertriebenen von Rothweil, die Ansetznng eines weiteren Bnrgertagcs und Anderes habe »muden Gesandten von Bern nnd Basel — die andern schon heüngcrittcn — treulich allem Inhalt nach mitgethciltnnd sie ersucht, diese Aenßernng günstig auszunehmen nnd wohl zu beachten; dieselben haben aber nicht süenöthig gehalten, darauf einzutreten, sondern schlagen vor, zuerst das straßburgische Burgrecht zum Abschluß Z"bringen, indem bis dahin thcils von Straßbnrg, theils von anderen Seiten her nähere Berichte einlaufen werden,die eine gründliche Bcrathung nnd bestimmte zeitgemäße Entschlüsse erleichtern würden; in allen übrigen Ge-schäften wollen sie einstweilen bei dem letzten Abschied bleiben. Hienach bleibe den Boten nichts übrig, als denObern anHeim zu stellen, nach Gutsinden einen Tag von sich ans zu beschreiben oder sonst ihrer Ansicht ent-sprechend zu handeln. 2. Ans den Anzug, daß die Obern vernommen, daß namentlich in Bern die Meinungobzuwalten scheine, als ginge Zürich in den gemeinen Herrschaften weiter, als seine Befugnisse reichen, habensich die Berncr Gesandten sehr ernstlich verantwortet, daß sie dergleichen Aeußerungcn weder im Nathe noch sonslje gehört, und daß ihre Obern bisher an dem, was Zürich dort gethan, gar kein Mißfallen oder Unwillengehabt haben, soiveit sie berichtet seien; sie wollen übrigens die Sache treulich heimbringen. 3. Da Basel mitden r.änfern viele Mühe habe nnd erfahre, daß Bruder Konrnd in Zürich verhaftet worden, so bitte es, bei dessenBestrafung zn berücksichtigen, daß er zwei ihm auferlegte Urfehden gebrochen. 4. Die Boten erwarten Zillstündlich Nachricht von Straßburg, daß sie dahin reiten sollen. St. A. Zürich - A. Capp. Krieg.

15) 153t>, 1. Januar, Basel. Bernhard Tillmann nnd Niklans Manuel an Schultheiß und Rath n>Bern. Heute früh habe (die Botschaft von) Basel einen Brief von Straßbnrg vorgelegt, worin dasselbe amzeige, daß es das jüngst dahicr beschlossene Vurgrccht mit einhelligem Rath und Mehr dankbar und gutwilligangenommen und an Basel das Gesuch gerichtet habe, hinab zu kommen, um das Vündniß endgültig zubeschließen. Infolge dessen werde man morgen dahin verreisen, das Bnrgrccht vollziehen und beschwören und sobaldmöglich wieder heimkehren, ?c. ^ A. V-r» - A. Strasburg.