December 1529.
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Basel. 1539, 20. December bis 1530, 1. Januar.
Staatsarchiv Zürich! Abschiede Bd. n>, k. Wo. Kaiitonsarchiv Schasfhauscn: Abschiede.
Gesandte: Zürich. (Rudolf Stoll; Ulrich Funk; Werner Bcyel). Bern. (Bernhard Tillinann; NiklansManuel). Schafshansen. — Straß bürg. —
t». Da dieser Tag wegen der da» Rothwcil vertriebenen Burger „vcrranmt" ist, so hat man zunächstdas Schreiben jener Stadt an Zürich verlesen, worin sie meldet, daß sie ans Anrufen der Gläubiger undSchuldfordercr einen Steigcrungstag auf Mittwoch vor St. Thomas (15. December) festgesetzt habe und mitder Veräußerung der angesprochenen Güter nicht länger innehalten wolle. Man sieht zwar ein, daß dieAbordnung einer Botschaft am meisten beitragen könnte, für die Vertriebenen etwas zu erhalten; die Mehr-Zahl der Gesandten hat aber hiezu keine Vollmacht, und da zu vermutheil ist, daß ein bloßes Schreiben nichtbull wirken würde, so ist beschlossen, auf der nächsten gemeineidgeuössischen Tagsatzung diesen Handel bei den^ Orten anzubringen, um zu erfahren, ob sie gegen eine Verwendung für Schultheiß Honegger und anderebon Bremgarten Verbannte sich dazu verstehen würden, bei den Nothweiler» eine gemeinsame Fürbitte zuA)un; da eine solche ohne Zweifel guten Erfolg haben möchte, so wird denen von Rothweil geschrieben, siesollten mit dem Verkauf der Güter stille stehen und den angeregten eidgenössischen Tag erwarten. I». So-dann wird angezogen, daß immer viele gefährliche Anschläge und Umtriebe gemacht und durch heimlicheSpäher hin und Wider getragen werden, woraus den Städten mit der Zeit großer Nnchtheil erwachsen könnte,Wenn sie dem nicht zuvorkommen. Deßhalb wird verabschiedet, es solle jedes Ort, wo solche verdächtige Botenaufgespürt und gefangen werden, nach Umständen und Billigkeit mit ihnen Verfahren; ob Läufer mit „Ehren-Zeichen", die etwa verdächtig erscheinen möchten, anzuhalten sind, oder wie man sonst gegen sie einschreitenkann, ist ans dem nächsten Tage weiter zu bcrathen und deßhalb heimzubringen. «. Die Boten von Schaff-bauseu antworten ans das schriftliche Gesuch von Zürich und Bern an ihre Obern, den Iii'. Bastian (SebastianHofmeister), gegenwärtig in Zvfiugen, zu begnadigen und wieder als Vcrkündiger des göttlichen Wortes aufzu-Uehmen: Sie seien zwar, nachdem sie dem christlichen Burgrecht beigetreten, zu aller Liebe und Freundschaftbogen ihre Eidgenossen und Mitbürger willig und bereit, all ihr Vermögen zu ihnen zu setzen, können aberioner Bitte nicht willfahren und halten auch dafür, daß dieselbe nicht gethan worden wäre, wenn in Zürich»nd Bern Jemand gewußt hätte, aus welchen Gründen 0r. Bastian ihre Stadt mit Urfehde verlassen habe;würde» sie jh„, Rückkehr gestatten, so könnte es, während jetzt ein gutes Einverständnis; unter ihnen walte,Z» Widerwillen, Zwietracht »nd Acrgerniß führen; deßhalb möchten sie wünschen, scinethalb nicht mehr ange-fachten zu werden; dabei mögen sie wohl leiden, daß er in einer andern Obrigkeit wohne und sich gut halte;s>e besorgen aber, daß er, wie Vertriebene zu thun Pflegen, sich das Ansehen gebe, als ob er um der Wahr-kwit des Evangeliums willen verbannt worden, während es ganz anderer Dinge wegen geschehen, wie denn'hre Obern nicht geneigt seien, gegen Jemand unbillig zu handeln. Dabei vernehmen sie von ihren Bürgernk"o Klage, daß sie im Bcrncrgebiet von 0r. Bastian hören müssen, wie ihm Unrecht widerfahren, und ihnenallerlei Drohungen begegnen; deßhalb bitten sie Zürich und Bern auf das dringendste, ihnen keine weiterenLnniuthuugen zu machen und dafür zu sorgen, daß die Ihrigen nicht mehr „angezapft" werden. Das haben