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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Decembcr 1529.

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einzuziehen Hut, aus der Stadt St. Gullen, und nicht uns ihnen erwählt werden und seinen Obern, nicht demHauptmann für seine Geschäftsführung Rechenschaft geben fällte, so haben die Boten über solche Widcrspännig-keit einiges Bedanern gehabt nnd gemeint, das; dieselben bei diesem Vorschlag hätten bleiben und sich dessennicht weigern sollen, da sie zwar anerkennen, das; unter den bidcrben Leuten viele ehrliche nnd geschickteseien, dagegen jedoch bedenken müssen, daß man zu einem solchen Amt nur diejenigen nehmen kann, die dazufähig nnd der Sachen kundig sind; zudem soll jener Einzieher nichts anderes zu besorgen haben, als dieEinkünfte zu beziehen nnd darüber dem Hauptmann, im Namen von dessen Obern, nnd nicht denen vonSt. Gallen, Rechnung zu gebe», im Uebrigen nichts zu gebieten oder zu verbieten unternehmen. Darumhaben die Boten die bidcrben Leute freundlich gebeten, sich diesen Bestimmungen anzuschließen. IX. DenArtikel, wie die Pfarrer nnd Prädicanten des göttlichen Wortes gesetzt und entsetzt werden sollen, haben dieGottcshausleute als christlich und gut mit Dank angenommen und wollen demselben auch gerne nachleben.Weil aber die von Goßa» vorbringen, das; sie an ihrem Pfarrer „etwas Mangels" haben, und das; eineAnzahl früher zehntfreier Güter mit einem Zehnten belastet worden, dessen sie entledigt werden möchten, sowird ihnen geantwortet 1. des Pfarrherrn halb, daß es bei dem Artikel des Abschieds bleiben solle. 2. DesZehnten halb möchte es das Fruchtbarste sein, daß sie damit an den Hauptmann und die Zwölfe, wenn die-selben Appellationsrath halten, gelange» und was daselbst erfunden wird, an die Herren und Obern bringen,die ihnen ohne Zweifel gewähren werden, was göttlich und billig ist. X. Zum letzten haben die bidcrbenLeute bei dem Artikel betreffend die Verwendung des „Ucbcrnutzes" eine Erläuterung begehrt, ob solche Uebcr-schüsse allein den Armen in der Landschaft des Gotteshauses oder auch den Armen der IV Orte zu gut kommensollen, worauf die Boten kurz bemerken, das; sie bei dem Abschied bleiben und zu weiterer Läuterung keineVollmacht haben; zudem sei noch gar nichts vorhanden, und vorerst nöthig zu erwägen, in welcher Weise'»an Geld machen könne, um die Schulden zu bezahlen. XI. Darauf ist man „aus diesen und andern gutenchristlichen Meinungen" an Bürgermeister und Rath von St. Gallen gelangt, und in der Ucberzeugung,daß die Kleinodien und Zierden, die mau das Heiligthum genannt hat. eine lautere Abgötterei und vor Gottein großer Gräuel sind, nnd der Absicht, den Jrrthum zu verhüten, der ferner daraus entstehen möchte, wenn..es" ganz bliebe, (dieselben) „zuo schiter gericht". dabei jedoch abgeredet, dies zuerst noch an die Herren vonZürich und Glarus zu bringen und ihre Entscheidung zu erwarten, wie solches zu verwenden nnd zu GeldZU inachen sei, und vorab festgcsclck, daß von keiner Partei das gelöste Geld für ihren Nutzen angelegt, son-dern allein zur Bezahlung der Schulden, zur Handhabung des Almosens und Erhaltung der Armen bestimmtwerden solle. X,I. Indessen vernehmen die Boten, daß in etlichen Gegenden Unruhe sei nnd grobe Redengebraucht werden, die vermuthlich von einigen unverständigen widerwärtigen Leuten ausgehen, worüber (wennsich so verhielte) die Boten nicht unbillig Bedauern empfinden; sie wollen sich aber zu den biderben Leutenversehen, das; die Ehrbarkeit daran kein Gefallen habe, sondern es abstellen werde, wie sie (die Nnwalte) dennsolches selbst mündlich vorgebracht haben. XIII. Zum Beschluß haben die Voten die biderbe» Leute ernstlichermahnt, dies Alles wiederum an die Gemeinden zu bringen, und ssic zum treulichsten erinnert, zu ermessenund z» betrachten, welchen geneigten und gnädigen Willen die Herren nnd Ober.; ihnen durch den Nachlas;der Beschwerde.; wie durch die Zusage von Hilfe, Trost. Schutz und Schirm bewiesen haben nnd ferner zu"weisen willig seien, es hien.it bei dieser Abrede bleiben z» lassen nnd weiter mit ihnen ...cht zu „kranglen""°ch etwas Ne..es hineinzuziehen, damit die Herren nicht zu Widerwillen und Ungunst gereizt würden, wieden» die Boten erwarten, das; die biderben Leute nicht dawider streben, sondern sich nnt diesem Abschied