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October 1529.
mitzntheilen. Es ist nämlich dieses Anbringen eins dem letzten Tage nicht in alle Abschiede gekommen, wcschalbeinige Voten keine Befehle hatten. 8. 1. Der Bischof von Constanz führt Beschwerde gegen einige seinerGerichtshörigen zn Tägerwylen wegen eines Zehntens. Die Beklagte» wollen vor dem nieder» Gericht daselbstersucht werden; die Anwälte des Bischofs willigen ein mit Vorbehalt der Appellation an den bischöflichen Rath.2. Es wird mm der vor zwanzig Jahren geschlossene Vertrag vorgenommen, des Inhalts: Wenn die vonTägerwylen in ihrem Gericht rechten, und ein ihnen beschwerliches Urtheil verhängt wird, so können sie nnran den Bischof oder seine Räthe appellireu, und was da gesprochen wird, dabei soll es verbleiben. Da nunder Bischof in diesem Falle Partei ist, so wird der Streit in den Abschied genommen. Dabei bemerken diedrei Städte, daß obiger Vertrag unregelmäßiger Weise ohne sie gemacht worden sei. 4. 1. Eine Botschaftdes Abtes von St. Gallen beschwert sich vor den Boten der IV Orte, daß man ihm noch keine Antwort er-theilt habe, ob man ihn bei Briefen und Siegeln schützen wolle. Ferner höre er, daß der Hauptmann dieWeiher zu Wyl fischen wolle, was Vielen mißsalle und großen Schaden brächte; daß derselbe die von deinvorigen Abt angestellten Dienstlente entlassen, auch den Dechant ans dem Hause gewiesen, einen Schaffner dahingesetzt und einen Schreiber von Rapperswyl angestellt habe, :c. 2. Hierauf hat man einen Tag nach Badenangesetzt ans Dienstag vor St. Katharina (23. November), wovon dem Hauptmann und den Gottcshaus-leuten Anzeige gemacht wird. Zürich erklärt dabei die Absicht, den Abt nicht anzuhören, bis er die fortge-schaffte Habe zurückgestellt hätte. Ii. Es wird die Nachricht mitgetheilt, daß die Türken mit einem Verlustvon 89,999 Mann vor Wien zurückgeschlagen worden, v. Die Thurganer stellen das Begehren, daß Land-ammann, Lnndwcibcl und Landgerichtsknechtc sich ihnen gleichförmig machen und auch „zum Tisch Gottes gehe»sollten; geschähe dies nicht, so möchten sie es nicht dulden. Zv. Ter alte Landvogt im Thnrgan, JacobStocker von Zug, legt Rechnung ab, nach welcher die X Orte ihm schuldig geblieben sind 394 Gl. 114/ü Sehl-,dagegen hat er dem neuen Landvogt an Schulden abgetreten 87'/z Gl., und den VII Orten bleibt er schuldig19 Gl. 12 Schl.; dabei wird er an die 299 Gl. verwiesen, welche von dem Lanz gemäß Urtheil einzuzieheusind. Nach dieser Abrechnung müssen ihm die X Orte noch 194 Gl. 11V? (12?) Sehl., und zwar die dreiOrte Bern, Freiburg und Solothnrn je 19^/z Gl., jedes der VII Orte 7 Gl. 9^ Schl. herausgeben, wclchcauf dem nächsten Tag bezahlt werden sollen. Was er den Knechten und Landrichtern noch schuldig ist, soll der(neue) Landvogt bezahlen, x. Die Vertriebenen von Nothwcil beklagen sich (wieder), daß sie ganz unbilligerWeise verstoßen und Weib und Kinder ihnen nachgeschickt worden, und bitten ergcbenst („dienstlich")'bchülflich zu sein, damit sie wieder zn Hans und Heim kommen; auch erbieten sie sich zum Rechten vor dcuEidgenossen oder wo man wolle. Heimzubringen. Ans die Andeutung Zürichs, daß daZ Kloster Däniko»ihm allein angehöre, und daß es dafür Briefe und Siegel aufweisen könne, was auch die drei Orte (?)zeugen, wird verabschiedet, es solle diese Briefe und Siegel oder andere seiner Gcwahrsamcn ans nächst""Tage vorlegen. Der Bote von Freiburg beschwert sich darüber, daß ein Urncr die auf dem Tagczu Lauis gewesenen Boten beschimpft habe, als wenn sie nicht ihre Pflicht gcthan („und sind all scheluu'Uund bößwicht"), und verlangt, daß dieses allen zn Lauis gewesenen Boten angezeigt werde, damit stc'denselben mit einander berechtigen; würden sie es nicht thnn, so werde Frcibnrg allein ihn dafür bclangen. »»». Hans Stierlin, Schultheiß zu Fraucnfeld, wird zum Landammann gewählt und beeidigt-I»?». Da nicht alle Orte in Betreff der vertriebenen Vrcmgartner instruirt sind, so wird die Sochc'auf den nächsten Tag verschoben, vv. Ebenso wird die Verhandlung über den von Fnlach und die(Mönche) von Mellingen ans den nächsten Tag verwiesen. «t«I. Betreffend die Frau Zchender, gcwescuc