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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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October 1529.

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Bern. 1529, 3. October.

KaniovSarchiv Freilnirg: Instructionen Bd. I. i>6b. Staatsarchiv Born: Jnstruct. e. SSLI>. Rathsbuch Nr. SSS, p. ?s «».

l. Boten von Freiburg Lorenz Brandenburger, Hans Guglenberg -- erscheinen mit dem Auftrag,berathschlagen zu helfen, wie man den Genfern Hülfe verschaffen könnte. Wenn Bern Willens wäre, denauch von Freiburg besiegelten Brief (mit dem Herzog Karl, 1599?) mit andern Bünden zurückzufordern, sokönnen sie sich anschließen, jedoch mit Vorbehalt des Bundes mit Herzog Philibert; wenn sich nämlich derHerzog mit diesem begnügt, so will man denselben bestätigen; doch soll (vor Allem) darauf Bedacht genommenwerden, daß die Genfer zur Ruhe kommen; dem Herzog deßhalb zu schreiben haben die Boten Gewalt. SieHuben auch die Beschwerden überdas Urtheil" und den unerträglichenBeibrief" anzubringen.

kl. Nach Verhörung der Boten von Savoyen, Genf und Fr ei bürg und des von dem Obmanngefüllten Urtheils hat man der Genfer halb erklärt, es sei dem Herzog noch wohl bekannt, wie oft man ihndurch Botschaften und Briefe ersucht (die Genfer in Ruhe zu lassen), und namentlich wie man ihm letzthin,noch vor dem Ausspruch des Urtheils, den Entschluß verkündet habe, gcwaltthätigc Angriffe nicht zu dulden,so lange die Burgrechtsbriefe, noch dort liegen, jedoch über den Inhalt des Burgrechts nicht hinauszugehengedenke; diese Meinung bestätige manin kraft dieses Briefes."

I. ist aus der Freiburger, II. aus der Berncr Sammlung geschöpft. II. bildete wahrscheinlich den TexteinesAbschieds" für die Boten von Savoyen und Genf. Im Berner Rathsbuch ist irrig datirtSonntagiiij Octobris". Die förmliche Ausfertigung für Genf scheint erst am 5. oder 6. October erfolgt zu sein.

Es sind hier noch einige ergänzende Acten anzuschließen:

1) 1529, 23. September, Fr ei bürg. Die Genfer klagen, nachdem die Ihrigen wegen der Seuche(des brestens") sich in das Gebiet des Herzogs geflüchtet, sei ihnen die Speise abgeschlagen. Sie bitten, dieSache jetzt auszutragen. Rathsbuch Nr. ss.

2) 1529, 24. September, Bern. 1. Boten von Genf beklagen sich über Gewaltthätigkeiten gegen dieIhrigen und bitten, ihren Handel zu einem Ende zu bringen; dagegen erbiete sich die Stadt zu Hülfeleistungenmit Leib und Gut. 2. Dem Grafen von Challaut wird nun geschrieben, er möge verschaffen, daß den Geisternkeine Gewalt widerfahre. St. A. Bern: Rath-wch sss, p. 41.

3) 1529, 3V. September. Bern an Rinsti und Zieli. Auftrag, die savoyischen Boten zu erinnern, wieman dem Herzog geschrieben, er solle gegen die Genfer keine Gewalt brauchen, wenn das Urtheil gegen diebeiden Städte falle. ib. ib. 01.

4) 1529, 3. October, Bern. 1. Die savoyischen Boten zeigen an, daß der Herzog über das Gebirgereise, gute Nachbarschaft zu halten begehre und den Genfern keine Gewalt nnthun wolle; darum wünsche er,daß eine Botschaft dahin komme, um zu sehen, wie gehandelt werde. 2. Dagegen klagen die Freiburger Boten,es sei über den Bund der III Städte (mit dem Herzog) heimliche Kundschaft aufgenommen worden, und schlagenvor, den Geistern Hülfe zu schaffen. 3. Die Genfer Boten beschweren sich über das Urtheil (des Obmanns),bitten um Gottes willen, für sie zu sorgen und legen den besiegelten Abschied vom 22. September 1529 vor.4.Chalaud potschnft bcgärt, preuost geordnet, mit lr archier gan Jens ryten." 5.Bischof brief geschickt vondes predigcns wegen, ouch Savoyex inen darumb ghaß." 9. Darauf wird beschlossen, die Vundbriefe, die denFreiheiten Berns unchtheilig sind, zurückzufordern und die Genfer vor Gewalt zu sichern. S. Absch.

Nathsbuch 223, 78, 79.

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