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September 1529.
189.
Bern. 1529, 20. und 21. September.
Staatsarchiv Ver»! Rathsbuch 22», p. 2S, so, Zl.
I. 1. Eine Botschaft von Basel verwendet sich für Aufhebung der Sperre und (Förderung des Burg-rechtes) mit Straßburg. 2. Bern will den „Vorstand" zulassen, in diesem Sinne auf Zürich einwirken unddie Sache an die Gemeinden bringen.
II. (21. Sept.) 1. Der Bote von Basel empfiehlt nochmals, den Proviant freizugeben, damit Blut-vergießen und Landesvcrwüstnng vermieden werden; gerne wollen seine Herren über andere Mittel reden.2. Antwort: Für die geäußerte gute Meinung wird gedankt; aber ohne Wissen und Willen der andernbetheiligten Orte zurückzutreten gezieme sich nicht; die Voten (der Eidgenossen) mögen sich über alles beratheuund darüber Bericht geben; dann wolle nian thun, was die Billigkeit erheische.
190.
Lucern. 1529, 21. September (Dienstag St. Matthäus Tag).
Kantonsarchiv Freiburg: Acten Xtluiros köckvrutss.
Tag der V Orte. — Statt des Abschiedes liegt ein Schreiben an Freiburg vor:
Es wisse wohl um die Zwietracht mit Zürich und Bern :c. Nun empfange man täglich Warnungen,wie die Widersacher einen Ucberfall vorhaben, um Land und Leute mit Brand und Raub zu schädigen, sodußman keine Stunde mehr sicher sei. Daher bitte und ermahne man Freiburg hoch und ernstlich, gemäß denBünden und den einander gegebenen Zusagen Hülfe und Beistand zu leisten, ein treues Aufsehen zu haben,worum man es hiemit förmlich gemahnt haben wolle, und begehre deßhalb schriftliche Antwort, :c.
Die Veranlaßung zu dieser Konferenz war ohne Zweifel eine Botschaft von.Freiburg; wir geben dm be-züglichen Act und weisen noch auf Nr. 183, N. u hin.
1) Ein Gesandter von Frciburg — Konrad Merz, des Raths — soll zunächst in Luccrn und dm oll-fällig anwesenden Boten der „vier Orte" die ernstliche Bitte vortragen, zu bedenken, was für die Eidgenosse»^schaft aus einem Kriege erwachsen könnte, und „des Geldes wegen" den Frieden anzunehmen, weil es doch »"Frieden so festgesetzt sei. („Und ob unser Eidgnossen überein nit in die fach wellten, wo dann unser mitburge»von Solothurn mit mincn Herren darin gan wollten, daß dann die Kotten sich der Eidgnossen vermächtigcn »»bdie summ gelts zuosagen.") K. A. Freiburg: Jnstruct. I. öS».
Wir schließen hier noch die Erwiderung Freiburgs an, um dessen vermittelnde Stellung zu characterisiren.
2) 1529, 25. September. Freiburg au die V Orte. Antwort auf ihr Schreiben. Man bedaure, baßes so stehe; ans ihre Mahnung habe man nun die Burgrcchtc, die Bünde und den Landfrieden geprüft »»bfinde in letzterem ausdrücklich bestimmt, daß Zürich und Bern, wenn die Zahlung verweigert würde, den still"Kauf abschlagen mögen; da nun der Span die Erlegung des Geldes betreffe, so bitte man nochmals Z»>"höchsten und freundlichsten, einen Krieg zu vermeiden; man hoffe, es werde auf diesem Tage etwas Gutes ist'schafft (sofern sie nachgeben), und könne deßhalb keine weitere Antwort geben, bis die Boten heimgekehrt stim,