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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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364 September 1529.

brauchen, so mahnen die Botschaften um getreues Aufsehen für den Fall, daß etwas Thätliches begegnensollte, w. (Der Vortrag weicht zum Theil sichtlich von dem obigen ab.)

III. Nachdem die Botschaft von Zürich ausgetreten, haben die Boten von Bern besonders die ernstlicheMahnung um Beistand gethan, falls die Gegner einen Angriff unternähmen, mit der Erklärung, daß ihreHerren niemand angreifen, aber sich zur Gegenwehr schicken wollen; deßhalb seien 12900 Mann zu zweiPannern ausgezogen.

IV. Darauf antworten kleine und große Räthc, sie haben sich bisher als Schiedleute nach bestem Ver-mögen bemüht, in diesen Sachen gütlich zu vermitteln, und wollen auch hinfür zur Wohlfahrt der Eidgenossen-schaft keine Mühe noch Kosten sparen; sie hoffen übrigens, daß der Handel, weil er an so Wenigem hange,doch noch befriedet werde; wenn aber das nicht zu erreichen wäre, und es wieder zum Kriege käme (was Gottabwenden möge), so wollen sie kraft der Bünde und Burgrechte Leib und Gut für Bern einsetzen und erstatten,was sie schuldig seien.

Der Abschied für Bern, nur I und IV enthaltend, ist uudatirt; ein zutreffendes Datum hat iudeß derbernische Stadtschreiber beigefügt. II und III sind dem Solothurner Rathsbuch eigen, das die Daten gibt:Samstag nach Eralt. Crucis und Sonntag vor Matthäi, auch die Berner Gesandten nennt, deren Namenübrigens auch einem Schreiben an ihre Obern zu entnehmen wären.

In der Bcrner Jnstructionensammlung (^,. 343 a) sind nur Stürler und Haller als Boten genannt.

Zu IV. Das Nathsbuch hat eine etwas abweichende Fassung: Die Herren haben anfangs den Abschiedvon Baden, auch den Schultheiß Hebolt und Seckelmeister Stark verhört und demnach den beiden Städten ZNantworten beschlossen:Min Herren haben bishar in guoten trüwen geschcidcn, das wöllen st fürer aber thuon;aber wo das nit sin und erschießen möchte, wo dann min Herren nach vermög der pünd und burgrcchtcn, bricfund siglen schuldig und verbunden sind, das wöllen st inen halten und erstatten."

im;.

Brunnen. 1529, 20. September (Auf St. Matthäus Abend).

Staatsarchiv Luccr»! Allgem. Abschiede, i. i. t. 06.

Tag der V Orte.

Dieser Tag ist angesetzt auf das Schreiben von Zug, dessen Bote genauen Bericht gibt und dringendeBesorgnisse äußert. Hienach wird abermals beschlossen, sich zu rüsten und Wachen aufzustellen, daniit man nichtüberfallen werden könne; Uri wird besonders aufgetragen,? gegen Wallis hin von Meile zu Meile Posten Z»haben. I». An Wallis wird geschrieben, was den V Orten begegne und ihnenzugelegt" werde, weßhalb siees freundlich und ernstlich mahnen, ein getreues Aufsehen zu haben, v. Zug wird aufgefordert, die unziem-lichen, aufreizenden Aeußerungen seiner Angehörigen zu verbieten und zu bestrafen, damit den V Orten nichtsWidriges daraus erwachse. «I. Heimzubringen und auf dem Tage zu Baden bestimmte Antwort zu geben,ob man nach Zürich und Bern Boten senden wolle, v. Lucern wird beauftragt, nach Freiburg und Solo-thurn zu schreiben, was den V Orten schon begegnet sei, und was ihnen jetzt wieder drohe, und die beidenStädte gemäß den Bünden um ein getreues Aufsehen zu bitten, wenn man von jemandem überfallen werden