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September 1529.
dazu stimmen, so soll es die andern Orte schriftlich benachrichtigen; im andern Fall sollen sich die Botenohne Weiteres am nächsten Samstag in Zug, (die) von Unterwalden in Lucern einfinden.
Zu v. Es ist Nr. 18V, besonders die Noten ct, 4 sf., zu vergleichen; hier folgen noch zwei näher be-bezügliche Acten:
1) 1529, 17. September (Freitag nach des hl. Kreuzes Tag im Herbst). Die Boten der V Orte, (letzthin)in.Brunnen versammelt, an Mellingen. Man sei berichtet, daß Einem aus den V Orten, der dort durchge-fahren, ein Wagen mit Gütern niedergeworfen worden, worüber man sich nicht unbillig größlich verwundere,indem die Stadt hiezu weder Ursache noch Befugniß habe, und wenn auch Zürich und Bern solches vielleichtbefohlen hätten, so glaube man dennoch, daß sie nicht der Billigkeit gemäß gehandelt, da sie den V Orten ebensoviel schuldig sei als jenen zwei Städten; man hätte vielmehr erwartet, daß sie zuerst die Gründe eines solchenVornehmens anzeigen würde, zumal jenes Gut nicht im Gebiet von Zürich und Bern gekauft worden; hätteman dann die erhobenen Ansprüche nicht gütlich oder rechtlich abweisen können, so möchte es zum Niederwurfnoch früh genug gewesen sein; darum verlange man schriftliche Antwort bei diesem Boten, um sich darnachrichten zu können. St. A. Zürich: A. Cappelerkrieg (Original).
2) 1529, 2V. September. Bern an Mellingen. Zürich habe geschrieben, was zu M. in Betreff derSperre gegen die V Orte geschehen; man habe auch den rauhen Brief verhört, den die zu Brunnen versammeltenVoten deßhälb geschrieben. Da nun die Verantwortung der Stadt vielleicht nicht genügend befunden werde, sosolle sie nur ohne alle Furcht heraussagen, sie habe solches (Verbot) nicht von sich aus, sondern auf Geheiß derbeiden Städte kraft des Landfriedens gethan, und bei der Nicderlegung von allem, was den V Orten zugeführtwürde, beharren; man wolle sie diesfalls vertreten und vor Gewalt beschirmen, :c.
St. A. Bern: T-utsch Miss. N. <00 t>.
1U3.
Bern. 1529, 16. September.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 22», p. 10, 11.
I. Gesandte von Freiburg und Solothurn bitten dringend, den V Orten bis zum nächsten Tagden Proviant freizugeben. 2. Dennoch bleibt man bei dein Abschied, der von Stund an (vollzogen werdensoll). 3. Dcßhalb werden Botschaften nach Freiburg und Solothurn verordnet.
184.
Ireilmrg. 1529, 18. September.
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede Vit. i>7. Kantoilsarchiv Frciburg: Jnstrurt. Bd. I. o»-04.
Gesandte von Bern: Anton Noll, des Raths; Benedict Mattstetter.
t». 1. Sie klagen über die V Orte, die den Frieden nicht halten, die Kosten nicht bezahlen wollen undinfolge des Proviantabschlags drohen, Bern zu überfallen; daher wünsche Bern zu wissen, was es von Frei-burg zu gewärtigen habe, da es Niemand anzugreifen gesonnen sei, u. s. w. 2. Antwort: Die V Ortehaben die Sache nicht gänzlich abgeschlagen, sondern heimgebracht, weßhalb ein anderer Tag anberaumt sei;