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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1529.

Unterwalden an Bern für den Zug nach Jnterlaken, so haben beide Parteien die Absicht erklärt, ihn heim-zubringen, um auf nächstem Tage zu antworten, ob sie denselben halten wollen oder nicht. 2. Hierauf ant-wortet Schwyz, es wolle denselben getreulich halten, möchte aber wünschen, daß der Spruch in anderer Gestaltergangen wäre, indem die Obern finden, daß er sie an ihrer Ehre nicht wenig beschwere. 3. Nachdem dieParteien genugsam verhört und der Spruch verlesen worden, haben jedoch die Schiedleute, in Betracht ziehend,daß derselbe ausdrücklich keinen Theil an seiner Ehre verletzen solle, nochmals erkannt, daß er in Kräften bleibe.4. Auf die Frage von Zürich, ob Schwyz diese Erkanutniß annehme, entgegnet der Bote, er stelle es denObern anHeim, was siedaraus machen" werden. K. 1. Zürich und Bern stellen an Lucern die Frage,ob es den Doctor Murner stellen wolle oder nicht. Dessen Bote erzählt nun (vgl. Nr. 146 a, IV), wie Murnerohne der Obern Wissen und Willen die Stadt verlassen, wcßhalb sie denselben nicht stellen wollen nochkönnen. Da sodann die beiden Städte von den Schiedleuten einen Rechtsspruch fordern, ob Lucern den Land-frieden an ihnen gehalten oder nicht, so wird von denselben erkannt, Lucern habe den Landfrieden indiesem Artikel nicht gebrochen. 2. Auf das fernere Begehren der beiden Städte, daß man ihnen, weilMurner rechtsflüchtig geworden, einen Spruch gebe, daß sie zu dessen Leib und Gut greifen dürfen, wosie es rechtlich anfallen können, wird ihnen ein solcher gegeben (s. Nr. 175). I». Der französische GesandteBoisrigault bringt vor: 1. Daß der König mit dem Kaiser einen Frieden geschlossen und die Eidgenossendarin vorbehalten habe. 2. Der General Maigret werde nächstens herauskommen und die Eidgenossenbezahlen. 3. Wenn sie Münze, dicke Pfenninge, ganze und halbeTärtsche" an ihre Schuld nehmen wollen,so könne er ihnen desto mehr verabfolgen. 4. Sie möchten den Erben des General Morelet gestatten, die zuFreiburg liegenden Schriften und Rödel in Empfang zu nehmen, damit dieselben dem König Rechnung ablegenkönnten; dies werde den Eidgenossen in Betreff der Bezahlung förderlich sein. Heimzubringen und aufnächstem Tage darüber Antwort zu geben.

Im Zürcher Exemplar fehlen v und I»; im Berner I», v, 8°; im Vasler, Freiburger, Solothurncr undSchafshauser e; dem Lucerner fehlt in die Kostenberechnung Berns; auch « ist dort summarisch gefaßt.

Zu Ii» sind folgende Acten nachzuholen:

1) 1529, 21. August (Samstag vor Bartholomiii). LA. und Rath von Unterwalden an Basel. Eswisse, wie man im letzten Herbst mit Bern in Zwietracht gekommen, worin die drei Orte Basel w. und dieIII Bünde mit großer Mühe gemittelt haben, was man zum besten verdanke; die Sache sei dann zu gutem Endegebracht, seither aber in einen Nechtshandel geleitet worden, der auf dem nächsten Tage zu Baden erledigtwerden sollte; dazu bedürfe man Kundschaft von VM. Adelbcrg Meyer, einer Schrift halb, die den Schiedlcutcnin Bern sei zugestellt worden; daher bitte man, denselben auf den nächsten Tag zu schicken, um deßhalb Berichtzu geben; könnte er aber nicht persönlich erscheinen, so begehre man seine schriftliche Kundschaft, wie früher i»dem Span gehandelt und ein Friede abgeredet und beschlossen worden; diese Schrift erbitte man sich bei deinumgehenden Boten, die andere, die hinter dem BM. liege, auf den nächsten Tag an den Schultheiß zu Badenoder die Schiedleute. Man hoffe auf freundliche Gewährung; im andern Fall müßte man einen Aufschub ü»Rechten begehren, was man ungern thäle, zc. St. A. Bern: Kirchl. Angelegenheiten, (Basier Copie.)

2) 1529, 36. August. Basel an Bern. Mitthcilnng einer Copie der Zuschrift von Unterwalden. Miwantworte darauf, es gebühre sich nicht, den Burgermeister zur Abgabe mündlicher oder schriftlicher Kundschaft ZUnöthigen, bevor das mit Recht erkannt sei; wenn aber Unterwalden das gegen Bern rechtlich erlange, undAdalberg Meyer nebst BM. Marbach lind Ammann Jscnhnt, als Mitschicdleutcn, nach gebührender Form berufenwerden, werde man thnn, was sich zieme; doch wolle man der Botschaft auf den nächsten Tag zu Baden in