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August 1529.
des Umgelds und eines Weidgangs halb, werden die Anliegen beider Parteien samt den bezüglichen Gewahr-samen verhört und darauf erkannt, das; es bei diesen Briefen bleiben solle, daß also die von Murten die vonLugnorre nicht weiter müssen mitweiden lassen als an den Orten, wo sie und andere Dörfer allein das Recht dazuhaben. Ii, Die Buße, die des Viehs wegen aufgesetzt ist, das gleich nach der Lese in die Reben geht, bleibtin Kräften; die Bitte deren von Lugnorre, sie bei ihrer alten Gewohnheit bleiben zu lassen, ist abgeschlagen.«. Der Schultheiß von Murten hat Etliche von Kerzers und Andere, die zu Kerzers „die Götzen gestürmt", ver-klagt und den Handel auf diese Jahrrechnung gewiesen; ob man dieselben strafen wolle oder nicht, ist nun denBurgern (den großen Rüthen) anheimgestellt. Ki. Dem Joner, dem Gigolf und ihren Gesellen ist für den mitKorn getriebenen Fürkaus die Buße von 10 Pfd. auferlegt, die der Schultheiß von Murten von jedem einziehenund verrechnen soll. «K. Wegen des Marchstreits zwischen der Herrschaft Echallens und dem Jurten hat manauf Begehren der Botschaft von Lausanne beschlossen, zur Verhörung der Schriften und Kundschaften nochmalsBoten dahin zu schicken; als Sachkundiger soll auch der Commissarius Lucas Daumonie (Dumaine?) dazuberufen, und der Befund an beide Städte berichtet werden; deßhalb ist nach Echallens Tag gesetzt auf St.Bartholoms (24. August), r. Am 3. August hat der Vogt zu Orbe, Hans Kücnzi, Rechnung gegeben;er bleibt jeder Stadt schuldig an Geld 320 Pfd., an Korn 33 Mütt 2 Köpfe, an Haber 31 Mt. 5 K-Auf den gleichen Tag hat man dem Schultheißen zu Murten, Hans Studer, seine Rechnung abgenommen;laut derselben ist er jeder Stadt schuldig 2'/z Mt. Roggen, 2 Mt. Korn, 12'/z Mt. Haber und hat dagegenvon jeder zu fordern 15 Pfd. 10 Schl. 5^/, Pfg.
In dem Berner Exemplar sind die Zahlangaben von r und 8 nur mit den Worten „rcchnung rodel"
angedeutet.
153.
Mellingen. 1539, 2. und 3. August.
Kantonsarchiv Freiburg: Acten Savoycn. Staatsarchiv Bern: Acte» Gens.
Gesandte: Vgl. Nr. 134.
Fortsetzung des Rechtshandels zwischen dem Herzog von Savoyen und den zwei Städten Bern undFreiburg.
Am Montag den 2. August erscheinen die Gesandten und Richter aller Parteien an dem gewohntenOrte. Wie es der Herzog und die zwei Städte schriftlich gethan, ersuchen die Anwälte beider Theile denerwählten Obmann auch mündlich, das Amt auf sich zu nehmen, indem sie erklären, daß sie seinem Spruchesich unterziehen wollen. Der Obmann verschiebt indes; die Eröffnung seines Entschlusses auf Dienstag, Morgens7 Uhr. Als Zeugen sind gegenwärtig Jaques Ferlym (?), muigtrn ctiwstol des Grafen, und „GlandeBallion" (Baillot?), Castellan zu Valtravers.
Ii. 1. Auf die gestern bezeichnete Stunde versammeln sich die Gesandten und Nichter wieder. DieVerhandlung wird eröffnet mit dem Vortrag des Grafen Johann von Greyerz. Er erzählt, wie viele Müheer sich gegeben, um bei Bern und Freiburg auszuwirken, daß sie ihn der Beschwerde der Obmannschaft ent-höben; wie dann Bern ihn schriftlich der Pflichten des Burgrcchts entbunden und selbst für den Fall eines