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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

haben wir emer schribcn und anligen den dryen Regierungen zuo Jnspruck, Ensisheim und Stuogarten ilendsund gestrar uf der post zuogeschickt^ die on zwyfel uf emer beger uns fürderlichen Kescheid und was zuo disemHandel dienstlich, zuoschicken werden, wellen auch mittler zit der fachen zuo fürdcrung uud guot allhie zuoWaldshuot belybcn und begcrend, was sich hiczmüschen by euch zuotreit, uns dcss zuo verständigen; der glichwellen wir auch thuon. Und haben beweglichen Ursachen denen von Zürich gcschriben, wie ir ab bygelegtcrabschrift vernenien werden," zc. St. A. Luc»»: «. Religi°nshiiud-l.

17) 1529, 10. Juni, Wyl. Joh. Rudolf Lavater und beigeordnete Räthc berichten an Zürich: 1. Nachdemsie den Marsch gegen Wyl angetreten, sei eine Botschaft von dort in Elggau (Elgg) zu ihnen gekommen mit demErbieten, die Stadt gutwillig zu öffnen und den Zürcher» zu überantworten; man habe ihr freundlichen Bescheidgegeben und gleich nach Ankunft vor der Stadt die Beschwerden der Obern als Ursache des Krieges eröffnetund binnen einer Stunde Antwort verlangt, ob der Antheil von Lucern und Schwyz abgetreten und die Huldi-gung wolle geleistet werden oder nicht. Alsbald haben die von Wyl mit großer Freude sich ergeben, das Volkin die Stadt geführt und heute Vormittag den verlangten Eid geleistet. 2. Auch seien die Thurgauer angekommenund bereit, für das göttliche Wort Leib und Gut einzusetzen; sie bitten aber, ihnen die verfallenen Bußen nach'zulassen, was ihnen mit Vorbehalt der Rechte von Glarus bewilligt worden; andere Beschwerden habe man bloßzur Mitthcilung an die Obern angenommen. Die weit über Bedürfnis; zulaufenden Knechte habe man weitergeschickt, damit sie anderswo Dienst leisten könnten; die Obrigkeit möge sie nur mit Speise und Trank verschen.Man finde überall den besten Willen für Zürich; deßhalb solle es sich nichts abdrohen lassen und keinen nach-theiligen Frieden eingehen. 3. In der Pfalz (Haus") habe man vorläufig alle vorhandene Habe in Augen-schein genommen; darin weiter zu gehen, scheine jetzt nicht gut. Das Fähnlein sei bereits nach Bischofzellgeschickt worden, um dem Auftrag gemäß nach Rorschach und in das Rhciuthnl zu ziehen; morgen früh werdedie Umgegend von Wyl die Huldigung leisten. 4. Die Vcrwandschaft des Hugo von Landenberg und eimgeGemeinden im Thurgnn bitten, denselben gegen Bürgschaft aus dem Gcfängniß zu entlassen, was jetzt allerdingsräthlich erscheine. 5. Beilage: Meldung daß die Toggenburger Landsgcmeinde in Wattwyl heute beschlossen,mit ihrem Fähnchen, 600 Mann stark und wohl gerüstet, gegen Rapperswyl hin aufzubrechen.

St. A. Zürich: A. I. Cappelerkrieg.

13) 1529, 10. Juni (Donstag nach Mcdardi), Solothurn. Nach Vcrhörnng der zu Bern gewesenenBoten wird beschlossen, zu den zwei vorher abgefertigten Boten nach vier zu schicken, damit dieselben sich umnöthig theilen undan beiden Orten" handeln können; besonders sollen sie versuchen, auf die drei Artikel derBcrner hin einen Vergleich zu machen, nämlich den Murner herauszugeben, die Fcrdinaudische Vcrcinung unddas Ketzern abzustellen und die andern Händel ans Recht zu weisen. Als Verordnete werden bezeichnet Schult-heiß Hebolt, Thomas Schneid, Heinrich Winkcli, Hans Rudolf Vogelsang, die letztern aus dem großen Rath-

K. A. Solothurn: Nalhsbuch Nr. 18.

19) 1529, 10. Juni, 1 Uhr Nachm. Bern an Frcibnrg (und Solothurn). Erinnerung an die letzteMahnung. Da es dazu gekommen, daß man in dieser Stunde mit dem Pnnner ausziehe, so mahne mauFrciburg so thcuer und hoch, als man es kraft des Burgrcchts und der Verwandtschaft thun könne, ein treuesAufsehen zu üben und »ach einer weitereu Mahnung ohne Verzug mit ganzer Macht aufzubrechen und nach-zuziehen, wohin man es bescheiden werde; ferner begehre man Bericht, ob es die von Murtcn oder die vo»Grasburg zu sich berufen wolle; auf jeden Fall werde man aber beide Herrschaften zum Zuzug auffordern-Wiewohl man sich keines Abschlags versehe, verlange man doch bei diesem Boten Antwort, zc. (Bei deinSolothurner Ercmplar muß die Bezugnahme auf Murten zc. fehlen.) St. «. V»»! T-uy-h Miss. n. 2930,2-u».

20) 1529, 10. Juni, 9 Uhr Vormittags. Bern an Zürich.Unser früntlich zc. zc. Hemer vilfaltigc hach^manung, schriftlich und mundlich gethan, haben wir mit bedurcn verstanden; dann wir wol gmeint, ir uf unserund üwer rechtbieten rüewig gewesen und dhcinswegs uszogcn wären noch ursnch zuo sölichem verderblichen krieg,bluotvergießen und Zerstörung der Eidgnoschaft ursach (sie) geben hellend. So es aber je nit anders gsin mag-so züchen wir in namen gottes mit unser paner discr stund us, (doch) nit der Meinung, uf jemands anzegrifeu-Harumb wir üch bitten, erfordern und ermanen, daß ir mit üwern zeichen und züg ab üwerm erdrich nit ver-