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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

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sy ze überziehen und straafen, daß die so weder regieren mit gerechtigkeit, noch sich mit unser gcdult besserenkönnend, mit der straaf gezüchtiget werdend. Es sol onch menklich wüssen, daß ?ii?ser Meinung nit ist, daß wirraubcns, brcnnens oder schlachtens gegen jeman gcsinnet sygin.d, sundcr allein uff die ursücher diser unbillichendingen ze ziehen und tringen, als fürnemlich die pcnsiöncr sind. Wellend hiemit vermanet haben alle, denenrechts und billichs gefallt, daß si) uns zuo solchem fürnemen hilflich sin und sich des kürzlich versehen wellind,daß wir allein uff die fünf Ort ziehen und die iren früntlich, so es sin mag, und an l?)b und gnot ungeschcdigct,pnnemen und demnach in den Orten die genannten Hauptfächer strafen. Wo uns aber hierin widerstand bcwisen,wellend wir mit hilf des allmächtigen Gottes mit lyb und gnot an sy setzen und gegenwärtiger und künftigerwclt ze vcrston geben, wz do sye, alle trüw, pündt und glauben brechen, und daß kein höher gotsdienst sin kauweder fromklich läben und gemeine gerechtigkeit mit schaden sin selbs schirmen. Wo uns aber in den zuo-gewandten genannter Orten nit widerstanden wirt, wellend wir menklich by iren fryheiten und grcchtigheitenlassen blybcn; ja wo man über billichs beschwert ist, ringeren und früntlich bedenken. Deß walt der güetigGott, um deß ecr willen wir solche kosten und gcfaar uff uns nemend, in Hoffnung, er Hab die alten kraft undgnad, die spncn b?) grcchtigkeit ze schirmen, werde onch das guolwillig thuon. Geben ze Zürich uff nündentag Vrachots, iin jar nach der geburt Christi nnsers Heilands und behaltcrs, M.D. XXIX."

St. A. Zürich: Acten I. Cappelertrieg, Placnt in Folio. Tschnd. Doc. Samml., T. IX. Nr. 40. St. A. Lucern: A. Nelicsionshündel.

Stadtarchiv St. Gallen.

Dieses Aktenstück wurde, aus öfteren Andeutungen in den Korrespondenzen zu schließen, den Mahnschreibenbeigelegt und überall amtlich mitgetheilt, wo thätlich oder gütlich zu handeln war. Das Ausschreiben an dieVnrgerstädte im Zürcher Archiv (A. I. Capp. Krieg), ohne Datum, wiederholt im Wesentlichen den Inhaltdes gedruckten Proclams und des Absagebriefes.

4) 152g, 9. Juni (Mittwoch nach Medard!), Kaiscrstuhl. Ans das Anbringen der Herren von Zürichgibt man zur Antwort: 1. Man bitte sie, die Stadt in dieser Zeit des Gotteswortes wegen ruhig zu lassen,damit sie nicht als ungehorsam gegen ihre Obern, den Bischof von Konstanz, dem sie geschworen, und anderevon den VIII Orten, erfunden würde. 2. Des Passes wegen, wenn ein fremdes Volk hier durchzuziehen begehrte,um Zürich oder andere Herren von den Eidgenossen zu schädigen, erklären Schultheiß und Rath und ganzeGemeinde sich einhellig entschlossen, solches zu verhüten »nd daran Leib und Gut, soweit sie es vermögen,ZU setzen, also daß man von ihnen nichts anderes als alles Gute, als von treuen Nachbarn, erwarten solle;und wenn es sich begäbe, daß eine solche Macht käme, die sie nicht allein abzuwehren vermöchten, so wollen siees Zürich eilig, bei Tag oder Nacht, zu wissen thun und hierauf Stadt und Schloß dermaßen vertheidigcn,daß sie hoffen, die Obern vor Schaden bewahren zu können. ' St. A. Zürich: Acte» i. Coppu-rkUeg.

5) 1529, 9. Juni, 10 Uhr Abends. Hauptmann und Näthe zu Cappel meldet? ihren Obern, daß baldnach ihrer Ankunft mit dem Panncr und Ehrenzeichen der Stadt der Ammann Aebli von Glarus, der mit demAuftrag abgefertigt worden, zwischen den Parteien gütlich zu vermitteln, in's Lager gekommen. Derselbe seizuerst bei den Schwyzcrn an der Schindellegi gewesen und habe ihre Erklärung vorgelegt, daß sie gern zucincm freundlichen Ausgleich Hand bieten und deßhalb wünschen, daß voi? einein Lager zun? andern Botschaftensicher gefertigt werden können. Zugleich habe er eine Missive derselben überreicht, worin sie laut der geschworncuBünde Recht bieten, während doch sie bekanntlich die Bünde nicht gehalten und mit ihrem Uebcrmuth Anlaß(zun? Aufbruch) gegeben haben. Man habe den Amman?? init guten Worten bis morgen früh aufgehalten undsei entschlossen, tapfer vorzugehen und Gott walten zu lasset?, wenn auf das Schreiben der Schw?)zer, das init-solge, kein anderer Befehl komme. Uri und Schwyz liegen mit ihren Pannen? in Zug. Bitte um eiligeWeisungen und Bericht, was von den Thurgauern zu erwarten sei. St. A. Zmich: Au-» ?. nappel-rkieg.

0) 1529, 9. Juni. Glarus an Schnffhausen, Appenzell (n. a. O.?). Zürich und Schwpz haben sichkrieglichcr Weise gcgei? einander erhoben, woraus großer Jammer, Angst und Roth erwachse?? könnte, wenn derAllmächtige nicht davor sei. Man wolle nun zu gut der Sache auf morgen früh mit dem Panner aufbrechenund dahin ziehen, wo es an? nöthigstei? scheine, da man sich keinem Thcil anschließen, sondern handeln undvvthschlagen wolle, um solche Uneinigkeit hinzulegen. In der Erwartung, daß Schaffhausen diese Absicht theile,