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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

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gethnnen Ansinnen nicht entgegenkommen; denn es handle sich derzeit nicht bloß um das Ausreiten unter-waldischcr Vögte; es sei ja den Gesandten wohl bekannt, wie ungeachtet des von den drei Orten gemachtenAuslandes wegen des frevlen Einbruchs (der Unterwaldner) in das Gebiet von Bern alle freundlichen Unter-handlungen bei Seite gesetzt und mit den Ferdinandischen von den V Orten ein Bündniß geschlossen worden,zum Verderben der Eidgenossenschaft wie zur Unterdrückung des evangelischen Glaubens, und des Bären Hautgetheilt, bevor er gefangen sei; wie sie dann den biedern Leuten in den freien Aemtern, die der göttlichenWahrheit anhangen, und denen Zürich deßhalb Hülfe und Trost zugesagt, taglich mit Uebcrfall und schwerenStrafen gedroht; was sie zu Waldshut gehandelt und berathschlagt haben, wissen die Boten unzweifelhaftwohl. Man könne nun jene Leute nicht verlassen und sei auf solche Drohungen hin, um sie bei demGotteswort zu schirmen, ihnen zugezogen, wie man es schuldig gewesen; zöge man sich jetzt wieder zurück undließe die guten Leute in Gefahr für Leib und Gut, so könnte man das mit Ehren nicht verantworten.Zudem haben die Lucerner, wohl acht Tage, bevor man sich entschlossen nach Muri zu ziehen, das SchloßHeideck, das der Mannschaft und der hohen Gerichte halb auch zu der gemeinen Herrschaft gehöre, besetzt;wie sollte es denn Zürich versagt sein, sich ebenfalls auf gemeinem Boden zu lagern? Wenn die Gesandtenbegehren, daß man das Recht walten lasse, so mögen sie sich erinnern, daß die Unterwaldner und ihre An-hänger während des Friedens und Auslandes Zürich vielfach gelästert, schändlich beschälten, die Wappen anden Galgen gemalt und zerschlagen, die Seinigen übermüthig mißhandelt und aus Beschwerden keine Rücksichtgenommen haben; daß die Schwyzer den Jacob Kaiser, der etwa sieben Jahre Pfarrer zu Schwerzcnbachgewesen, ans andern Gerichten weggeführt und wider alles Llecht, bloß um des göttlichen Wortes willen, ver-brannt und sich sonst so unbillig gegen Zürich gehalten, daß es von keinem Feinde so viel Hochmuth erfahren.Das alles habe man bisher getragen und nicht gestraft; da man aber sehe, daß ihr Gemüth unverbesserlichverhärtet sei, und man sich keines Rechten, keiner Billigkeit mehr gctrösten könne, so finde man sich nicht bewogen,wit ihnen das Recht zu brauchen, da sie doch weder Recht noch Bünde beobachtet haben. Zu alledem komme,baß sieauf heute Medard!" ihre Botschaft nach Waldshut verordnet haben, um da einen Kriegsanschlag gegenZürich (uns") zu machen, damit die Ferdinandischen über den Rhein her angreifen könnten; wie damit Friedegehalten, und wie viel Recht da zu hoffen sei, könne jederHalbsinnige" wohl ermessen. Und als Bern undZürich an Lucern geschrieben, es solle wider das anerbotene Recht die Unterwaldner nicht vorgehen lassen, habeks den diesseitigen Boten ohne Antwort heimgeschickt, und der Schultheiß nebenbei die Meinung hören lassen,wan werde in acht oder vierzehn Tagen die Antwort wohl vernehmen, und trotz dem Rechtbieten seien dannernstliche Anstalten getroffen worden, umden Vogt" mit Gewalt aufzuführen, wie denn der alte Ammannvon Schwyz in Gegenwart des Abtes von Muri und der zürcherischen Botschaft bekannt habe, daß der VogtWit hundert Mann auf die gleiche Stunde erwartet worden, (wo die Zürcher dort eingetroffen), woraus zuschließen sei, daß diese Leute auf dem Wege gewesen. Deßhalb verhoffe man, es werden die Gesandtenbei den Widerwärtigen auswirken, daß sie die Anhänger des Gotteswortes in den freien Aemtern, im Thnr-gou, ini Rhcinthal und anderswo, denen Zürich dafür Schutz verheißen oder serner zusagen möchte, in RuheZossen und nichts unternehmen, was dem göttlichen Worte hinderlich wäre w. Man bitte sie dringlich, mitbiescr Antwort sich zu begnügen, da man unter den gegenwärtigen Umständen nicht weiter (entgegcn)gchcn!bnne, indem die V Orte noch heutiges Tags mit den Kaiserlichen practicieren, um Zürich zu schädigen und mitGewalt von dem Seinen zu treiben, wie denn am. letzten Dienstag vor dem hiesigen Aufbruch in Stockach Rathehalten und Mannschaft aufgenommen worden, wodurch man veranlaßt sei, die Ausgezogenen nicht abzumahnen,