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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

so sollen die Boten kraft der geschwornen Burgrechte den Mahnbrief einlegen, daß die Berner stillestehen.Wenn (dann, aber?) Bern für gut erachtet, in der Sache zu handeln, damit sie gütlich erledigt würde, sohaben die Boten Gewalt zu Allem, was zur Handhabung des Friedens dient. I». Sie mögen auch wegender Tagsatzung nach Peterlingcn mit den Bernern die nöthigen Beschlüsse fassen.

121.

Rheinau. 1529, 7. Juni.

Staatsarchiv Zürich: Acten I. Cappelerkrieg. Hohcttbaum v. d. Meer: Geschichte von Rheinau, p. 13g.

Besitznahme des Gotteshauses durch eine Botschaft von Zürich: Rudolf Thumisen, Lorenz zur Eich,Jacob Gttnthart. Die Verwaltung wird dem Zunftmeister zur Eich übertragen.

Ein Abschied oder sonst ein Vcrbalproceß wurde nicht aufgenommen. Ucber die wichtigsten Vorgänge istdas angeführte Druckwerk zu vergleichen. Die bezüglichen Missiven finden hier keinen Raum. Von dem Actemuß aber der späteren Verhandlungen wegen in dieser Form Notiz genommen werden.

122.

Zürich. 1529, 3. Juni (Medardus Tag).

Kantonsarchiv Solotynr»! Absch. Bd. u-,

I. Botschaften von Basel und Solothurn tragen theils für sich selbst, theils im Namen der zuBremgarteu zurückgelassenen Gesandten von Glarus und Schaffhausen vor, sie seien von ihren Herren auf dieerste Wahrnehmung, daß das beabsichtigte Aufreiten der unterwaldischcn Vögte nach Baden und in die FreienAemter etwas MißHelligkeit herbeiführen könnte, in aller Eile nach Unterwalden und Lucern geschickt worden,um das Aufreiten zu verhindern und die Sachen im Frieden beizulegen, und da auch so viel ausgerichtet, daßUnterwalden (und Luccrn) bis zum nächsten Tag in Baden stillstehen und da, wenn kein gütlicher Ausgleichmöglich wäre, das Recht erwarten und wider das Rechtbieten von Bern und Zürich nicht weiter vorgehenwollen. Nun stellen sie die ernstliche und dringliche Bitte, daß Zürich, weil es mit Bern Recht geboten, unddie Gegenpartei das angenommen, in Erwägung ziehe, was für Unruhen und Gefahren und verderbliche Nach-theile der Eidgenossenschaft (aus thätlichem Vorgehen) erwachsen könnten, sich um des gemeinen Friedens undder Ruhe willen begütigen lasse und mit Rücksicht auf die dringende Klage, daß sich Zürich mit seinem Zeichenin einem Gebiete gelagert, wo Lucern auch Anthcil an der Herrschaft habe, das dahin (nach Muri) geschickteVolk zurückziehe und die Verhandlung zu Baden 'gewärtige; (wenn es entspräche), so würde eine gütlicheErörterung der waltenden Späne zu hoffen sein und der Krieg vermieden, alles mit weiteren und geschickterenWorten. II. Für dieses freundliche Anbringen und die gehabte Mühe wird den Gesandten der allerverbind-lichste Dank erstattet, niit herzlichen Versicherungen, das gern zu vergelten :c., und hienach erklärt: Wiewohlman ganz geneigt sei, in allen billigen Dingen nach Vermögen zu willfahren, könne man doch derzeit dem