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ungeachtet weiter gehen werden. Es bittet um Rath, was es hierin thun solle. Heimzubringen und auf demnächsten Tage zu Baden darüber Antwort zu geben. I». Es wird angezogen, daß der Abt zu St. Gallenin Glaubenssachen „sich schlechtlich halte" und denV Orten (uns) nicht im Mindesten bchülflich sei. Auf demTage zu Baden soll berathschlagt werden, ob man mit ihm oder seiner Botschaft deßhalb reden oder ihnschriftlich ersuchen wolle, sich in der Sache anders zu benehmen, I. Der Fähnrich von Romont, als Ge-sandter des Herzogs von Savoyen, antwortet auf das Schreiben der V Orte und führt Beschwerde, wie Berndem Fürsten viel Eintrag thue mit dem Genfer Burgrecht und namentlich nnt der Pflanzung des neuen Miß-glaubcns, der Einsetzung eines Predigers in Genf, den Handlungen gegen die Klöster rc.; er bittet dringendum Rath, wie er sich zu verhalten habe, und um Abordnung einer Botschaft, mit welcher er sich verständigenkönnte; denn er wollte nichts Lieberes, als mit den Eidgenossen in guter Freundschaft zu leben; sollten sieaber des Glaubens wegen in einen Krieg verwickelt werden, so wolle er Leib und Gut für die V Orte einsetzenund ihnen Hülfe senden. Auf sein Gesuch wird ein Tag nach Brunnen angesetzt auf nächsten Freitag (4. Juni),den die IV Waldstätte und Zug besuchen sollen. It. Im Hinblick auf die bedenklichen Zeiten stellen dieV Orte an einander die Frage, wessen sie sich im Fall der Roth zu einander versehen können, und man findet,daß sie einstimmig sind, bei einander zu verbleiben, Lieb und Leid mit einander zu tragen, Gut und Blut füreinander einzusetzen. -
I. 1. (Schreiben an den Landvogt im Thurgau, betreffend den Handel des Hans Jacob von Liebenfelsnnd Consortcn. — Vgl. Nr. 112, n.) 2. (Abordnung einer Botschaft dahin?)
Zu i. Die Abschrift dieses Artikels im Acteuband „Savoyen" (St. A. Lucern) gibt als Datum dieserTagleistung den 29. Mai; vielleicht ist damit der zweite Tag gemeint. Der Schlußsatz fehlt.
108.
Schmilz. 1529, 29. Mai.
Staatsarchiv Zürich.
Rcchtsverhandlung über Pfarrer Jacob Kaiser nnd Vernrtheilnng zum Feuertod. — (Nach Val. Tschudiwar Vogt Stüßi von Glarns nebst einer Botschaft von Utznach anwesend, um sich für AusHingabe des Ge-fangenen zu verwenden. Einige Nachrichten gibt auch Bullinger, II. 148, 149.)
Es sind hier noch zwei Actenstückc anzuschließen:
1) 1529, 28. Mai (Freitags nach Urbani). Zürich an Schwyz. „Unser fründtlich willig dienst undwas wir eeren, liebs und guots vermögend, allzyt zuovor. Frommen, fürsichtigen, wyscn sunders gnoten fründund getrüwen lieben Eidgnosscn. Wir Helten uns uff das ernstlich trungenlich und thür ermanen, von wegenHerr Jacoben Schlossers, nnsers hindersäßcn zuo Schwerzenbach, durch unser ratsbotschaft an üch gelanget,der billigkcit und gemeiner unser Eidgnoßschaft gemeinen landtsrechten nach keins anderen versechen, dann ir den-selben Herr Jacobe», diewyl er, ob gott wil, nützit anders, dann eim biderman und verkündcr göttlichs wortsamptshalbcn zuostat, und er niit gott und eeren wol verantwurten mag, verhandlet, siner gefangcnschaft angcndsledig gelassen, und widerumb in die gcricht, daruß er wider der grafschaft Utznach bruch, landrecht und alt har-kommen gcwaltiglich gefriert worden, zuo recht gestellt hellen, als wir mich noch der zuoverstcht sind, ir widersolich gemein und landsrccht nützit mit im fürnemen werden; langet uns doch darneben an, wie villicht überunser, deßglychen ouch der biderwen lüten von Utznach trungenlich und ernstlich erforderen und rechts anrüefen