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Mai 1529.
geben und abkünden, derselben hinfür ledig sein, sie herausfordern und mit ihnen (den Schwyzern) nichts mehrzu schaffen haben. Daraufhin würde man, ob sie die Bünde lösten oder nicht, sofort überall, wo man es ver-möchte, ihnen „Frucht und Nahrung" abstricken; solches Aufsagen der Bünde müßte geschehen, damit sie nichtin Kraft derselben zum Recht mahnen könnten. Wenn diese Sperrung vorgenommen würde, so müßte manjedoch überall gar gute Späher und Kundschafter haben, damit man, wo irgend die Schwyzer sich regen oderaufbrechen wollten, zum Widerstand bereit und gerüstet wäre. Welches dieser beiden „Stücke" man unternähme,so muß es eilig und schnell geschehen, ohne abzuwarten, ob die Berner oder Andere dazu einwilligen oder nicht,damit die Widerwärtigen übereilt und gehindert würden, sich zu verstärken.
3. Meinung. Weil zu vermuthen ist, daß Glarus und die Utznacher solchen Hochmuth und gewaltigenEingriff auch nicht „erliegen" lassen und deßhalb vielleicht um Beistand gegen die „Schwyter" anrufen werden,und man alsdann gar viel mehr Glimpf und Fug gegen sie hätte, als für sich allein, und Jenen billig zusteht,solches zu ahnden, weil sie an ihren Landrcchten mit Gewalt gekränkt worden, so könnte man zuwarten, bis dieVoten von Bern und Glarus heimkommen und man vernimmt, ob die Glarncr und Utznacher gesinnt seien,die Sache ans sich beruhen zu lassen, oder wie sie sich überhaupt verhalten wollen; je nach dem, was man hört,würde weiter geschehen, was gut wäre, und für Stadt und Land nützlich und ehrlich, damit man sich in diesertheuren harten Zeit nicht so schwer vertiefte, daß später Alle darunter zu leiden hätten.
4. Meinung. Solche Schmach, Laster und Hochmuth w., und was man deßwegen zur Rache sich vor-genommen, sollte zuerst an die Gemeinden zu Stadt und Land gebracht und ihr Gutachten darüber eingeholtwerden, ob man dies länger dulden oder mit Strafe einschreiten solle, und vorher dürfte nichts Thätliches, daszum Unfrieden diente, versucht werden.
5. Meinung. Weil man die Beschwerden erst kürzlich den Angehörigen in einem öffentlichen Druckangezeigt hat, und dieselben über alle Dinge wohl berichtet sind, so soll man das Schwert und die Gewaltsamein den Händen behalten und nicht zu den Gemeinden kommen lassen, diese also nicht befragen, ob man kriegenoder etwas anderes unternehmen wolle, da man ohne deren Beirath den biderbcn Leuten im Thurgau undanderswo zugesagt hat; denn wollte man jedesmal, wenn solche Zusagen zu erfüllen sind, an die Gemeindengelangen, so würde dies viel Mühe kosten und den Feinden Anlaß geben, sich zu stärken. Doch halten die Ur-heber dieses Vorschlags für gut, sofern einer der angeführten Pläne in's Werk gesetzt werden soll, die Angehörigendurch eine allgemeine Auskündung in einem „Trückli" über die Ursachen und Beweggründe zu berichten, sie aberum größere Gefahr zu vermeiden, wegen nichts anzufragen, sondern im Fall, daß man ihrer bedürfte, sie zumahnen, den mehrmals gcthanen Zusagen gemäß Beistand zu leisten; damit bliebe der gemachte Anschlag denWiderwärtigen verborgen. „Dann wer vil fragt, gemeinlich gern irrs gat."
II. Des Unterwaldischen Vogtes wegen, der jetzt in Baden aufziehen soll, sind zwei Meinungen berathschlagt:
1. . . . Da man gcnöthigt ist, etwas Tapferes und Stattliches zu thun, damit der Hochmuth der Unter-waldner „zum Thcil gestellt" und niedergedrückt, und sie dadurch „erzeggt" werden, so daß sie nicht mehr herr-schen, und man nicht immer auf eidgenössischen Tagen gleich Knechten vor der Thüre stehen muß; da man fernerbei Bremgartcn und namentlich bei denen von Mellingen guten Willen gefunden hat, jenen Landvogt nicht auf-ziehen zu lassen, wenn Zürich es verbieten wollte, so will man keineswegs davon abstehen, und wenn man jeneLeute zu verschonen begehrte, so will man selbst die nöthigcn Anstalten treffen. Würde er aber nirgends Durch-paß verlangen, sondern auf der Reuß hinabkommen, so daß man ihn nicht abwehren könnte, und wenn diebiderben Leute sich dann erklärten, ihm nicht zu huldigen, wenn er sie nicht bei der christlichen Wahrheit bleibenließe, so würde man ihnen den nöthigcn Beistand zusichern, damit ihm auf diesem Wege die Verwaltung derVogtei gesperrt würde.
2. Weil dieser unterwaldische Hochmuth vornehmlich Bern, und nicht Zürich allein berührt, und man jetztdieser Händel wegen Boten daselbst hat, so soll man zuerst vernehmen, wie die Berncr sich darin verhalten wollen,Und daNN weiter thun, was geschickt Und gut ist. St. A. Zürich-. A. I. Napp. jiric;.