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April 1529.
3) Das Berner Nathsbuch verzeichnet gerade unter obigem Datum einen Vortrag der savoyischen Gesandten;gestrichen sind folgende Worte: „und vil fulcr stinkender fischen feil potten, do einer möcht den tod doran fressen zc.,Mi sanguinis." Nr. ssi, p. soi.
Nachträglich ist der Beschluß notirt, die Gütlichkeit zu versuchen, aber nach fruchtloser Verhandlung dasRecht ergehen zu lassen. u-. p. sos.
4) 1529, 18. April, Bern, Rathsbcschlnß (R.u.B.). „Diß manots den tag mit dem Herzogen und(den) Jenfern vollstrecken umb 3 tag und ein versuochens thnon, ob die von Jens des Vidomats halb in derfrnntlichkeit bewilligen wellend, und beid theil das an ir Herren bringen." St. A. B-r»! Raqsbuch ssi, >>. svs.
5) 1529, 29. April, Freiburg. Die Genfer begehren, daß man sie bei dem Recht handhabe und fürempfohlen halte. — Darauf wird der Herr von Challant, Gesandter des Herzogs, verhört, der eröffnet, daßder Herzog den Span in der Freundlichkeit beilegen möchte. «. Fr-ibmg -. Nalhsvuch Nr. 4°.
KK.
Lucern. 1529, 16. April (Freitag bor Jubilatc).
Staatsarchiv Luccr»: Allgem. Absch. l.1. t. so.
Tag der V Orte.
t». 1. Es wird gemeldet, daß Zürich die (Geineinden) am See (und?) allenthalben sich zu rüsten auf-gefordert, die Glocken zum Sturm bestellt, alle Schiffe auf dem See bereit gemacht und die Sammelplätzebezeichnet habe; ferner daß man dort öffentlich drohe, die fünf Sennhütten zu zerstören, sodaß man fetztkeine Stunde, weder bei Tag noch bei Nacht, vor einem Ueberfall sicher sei. Daher wird beschlossen, Tag undNacht auf den Bergen Wachen zu halten, welche gutes Aufsehen haben und Wortzeichen mit Feuer gebensollen, wenn einem Orte etwas zustieße; auch ist verabredet, daß man bei einem Angriff sogleich laufendeBoten herumsende, und Ivo es Noth thue, den Sturm ergeheu lasse, damit man einander mit ganzer Machtzu Hülfe kommen kann. Namentlich werden Schwyz nnd Zug beauftragt, gute Kundschafter auszuschickenund dabei keine Kosten zu sparen, damit man bei Zeiten benachrichtigt werde und wo möglich mit der Hülfsmachtheimlich zu ihnen gelange. 2. Da nun offenbar ist, was Zürich vorhat, aber niemand weiß, wie Bern sichdabei verhalten werde, so wird, weil sich dasselbe nicht so unschicklich hält, für gut und uothwendig erachtet,daß die vier Orte eine Botschaft dahin abordnen, um dort zu erzählen, was Zürich drohe und unternehme,und dabei zu erfahren, wessen man sich von Bern zu versehen habe. Es sollen hiefür die Boten der vierOrte auf nächsten Montag (19. April) sich unfehlbar z» Lucern einfinden, um sogleich abreisen zu können;wenn aber inzwischen der Sturm losginge, so sollen die Boten sich sogleich nach Bern verfügen; von Bernsollen sie dann nach Freiburg gehen, um dort über den Stand der Angelegenheiten Bericht zu geben undum treues Aufsehen zu bitten; dasselbe sollen sie endlich auch in Solothurn thun. Unterwalden soll seineVollmacht den vier Boten nach Lucern zuschicken, damit dieselben in seinem Namen zu Freiburg und Solo-thurn auch handeln können, Lucern hat die zu Waldshut abgeschlossenen Artikel vor den kleinen undgroßen Rath und die ganze Gemeinde gebracht und einstimmig angenommen; auf diesem Tage bringt es nunvor, wie viel darati gelegen, nnd daß dieses Bündniß die letzte „Flucht" sei, nicht allein um bei dem wahrenchristlichen Glauben, sondern bei Land und Leuten, altem Herkommen, Ehre und Gut zu verbleiben, undwelche Schmach und Schande dagegen allen (Orten) daraus erwachsen würde, wenn die Artikel abgeschlagen