XIV
sonstwie zu Nutzen zu ziehen, wurde vorsätzlich vermieden, weil man es für zweckmäßig er-achtet, zunächst die einheimischen Sammlungen gehörig durchzuarbeiten; daß ein günstigerZufall erlaubte, bei der Zusammenstellung der Acten betreffend das „ferdinandische Bündnis;"(S. 50 f.) eine Ausnahme zu machen, sei deßhalb besonders hervorgehoben. Auch hier istnoch an die Vorarbeit zu erinnern, mit welcher I)r. I. K. Krütli sel. an diesem Werkebetheiligt ist; doch beträgt der von ihm gesammelte Stoff nur schwach ein Funfzehntel desvorliegenden Bandes, und dieser Anthcil bedurfte, wie früher erörtert, einer mehr oder wenigerdurchgreifenden Umarbeitung.
Da nur ein Theil des vorhandenen Materials zum Abdruck gelangte, so möchte eineAndeutung der Maximen, welche die Auswahl bestimmten, an dieser Stelle nicht ganz unnützsein. Die Abschiede, resp. diejenigen Aufzeichnungen in Nathsbüchern, Instructionen undActen, welche gleichen Rang beanspruchen durften, mußten selbstverständlich in der irgendmöglichen Vollständigkeit mitgetheilt werden; nur wenige Nummern wurden ihres unerheb-lichen Inhalts oder vorzüglich schwieriger Datirnng wegen noch zurückgelegt. Aus dem übri-gen Stoffe waren vor allem diejenigen Stücke zu wählen, welche die Abschiede direct ergänzen,also vornehmlich die im Texte bestimmt erwähnten Denkschriften, Beschwerden, Entwürfe vonSatzungen oder Verträgen, aufklärende Berichte n. dgl. m. Bei diesem Verfahren ließ sicheine durchwegs gleichmäßige Rücksichtnahme auf die verschiedenen Materien freilich nicht inne-halten ; allein die Nothwendigkeit, sich an ein ziemlich genau bestimmtes Volumen zu binden,gestattete die mehrorts wünschbare Erweiterung des Planes nicht. So mußten manigfaltigeZwischenverhandlnngen, vertraute Gutachten, Klagen, Kriegsberichte und allerlei kleinere Actenzurückbehalten werden. Es sind indessen die nöthigcn Anstalten bereits getroffen, um auchdieses überzählige Material zum Druck zu befördern. Da nun in kurzer Zeit unsere ganzeArbeit vorliegen wird, so hoffen wir die früher ausgesprochene Versicherung, daß wir bei derBehandlung unserer Aufgabe keine Parteiinteressen bevorzugt oder hintangesetzt haben, hiernicht weiter betonen zn müssen.
Dagegen können wir nicht umhin, auf einige andere Punkte einzutreten. Daß die Bei-lage 17 (S. 151K ff.) ihres Ilmfangs und reichen Inhalts wegen großentheils über-arbeitet und eingehend gegliedert wurde, wird, wie wir wünschen, die Billigung derLeser finden. Die Versetzung von zwei Abschieden (Nr. 206, S. 403, s. AnhangS. 1606, und Nr. 323, Note xl, S. 650—652) können wir, wie einzelne geringere Ver-sehen der Art, nur mit den (oft ganz eigcnthümlichen) Schwierigkeiten der Aufgabe entschul-digen; darum sei uns erlaubt, ans Anhang VI, der mancherlei „Berichtigungen und Zu-sätze" bietet, ausdrücklich hinzuweisen. Auf die Bearbeitung der Register ist einiger Fleißverwendet worden, indem wir dafür halten, daß diese, von ihrer Unentbehrlichkeit abgesehen,