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Die Hugenotten-Kirche zu Frankfurt a. d. O.
Entstehung
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und die Unsrigen geholfen werde" (28. Nov. 1698). Geholfenaber ward ihm dennoch nicht. Wenigstens begegnet unsEnde 1699 kein Refugie des Namens Jardin in den branden-burgisch - preussischen Staaten. Um so eifriger zeigten sichdie Frankfurter Refugies, wie 1698 so auch 1708/9 und später beiihren Kollekten für die Confesseurs sur les Galeres de France.

Aus diesem Geist waren die Frankfurter Hugenottenhervorgegangen: jeder bereit, für seinen Heiland Gut, Freiheitund Leben zu opfern, jeder ein Mann der Ordnung, derGewissensfreiheit und der peinlichsten Pflichterfüllung. Ausdiesem Geist stammten die Anciens.

Seitdem aber Friedrich der Grosse alle Freiheit nieder-reglementirte, erschienen auch in Frankfurt die üblichen dreiSitzungen die Woche für Anciens und Diacres reizlos undüberflüssig. Schon Sommer 1766 muss der Moderateur dieKlage erheben, dass sich für das Amt der Anciens bereit-willige Persönlichkeiten kaum noch fänden. Um 1770 darfes keinem Pastor mehr einfallen, während der Messe eineSitzung anzusetzen. Im Jahre 1772 macht das Consistoiresuperieur den Vorschlag, sich mit der Anwesenheit von jezwei Presbytern genügen zu lassen, wenn nur das nächsteMal die Fehlenden durch Verlesung des Protokolls von demVorgefallenen unterrichtet würden. Bald blieben in der Sitzungdie Pastoren allein. Doch nun stieg die Berliner Reglements-sucht auf ihre Höhe. Am Tempel, am Armenhause, an undin der Schule sollte nichts vorgenommen werden ohne Erlaub-niss von Berlin. Ueber den Schulmeister, über jeden Schul-knaben musste regelmässig nach Berlin berichtet werden. InBerlin wollte man wissen, welches die Namen der FrankfurterArmen seien und wieviel ein Jeder aus der Kirchenkasseerhalte ?

Besonders empfindlich hatte hier das Berliner Misstrauengetroffen in Sachen der Kassenverwaltung. Der Receveurdes deniers des pauvres war hier auch stets Tresorier deTeglise. Auf ein Billet du Pasteur durfte er kleinere, nurpar ordre de la Compagnie grössere Ausgaben machen. DieDecharge gab die Gemeinde, anfangs halbjährig, später jährig.