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Die Hugenotten-Kirche zu Frankfurt a. d. O.
Entstehung
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Francois, Guy L'hermite (Lhermet) gen. Candor. Abel Bouchon,Pierre Hennequin aus Metz und Pierre Colas aus Sedan.„Da Gott", so heisst es im Protokoll, „der hiesigen Koloniedie Gnade erwiesen hat, sie einen festeren Bestand und einegrössere Ausdehnung gewinnen zu lassen", so wurden obigePersonen gewählt, als „Beistand für die Pastoren in allenDingen, welche die Ordnung und die Verwaltung (la policeexterieure) betreffen." Auf Grund der Discipline erhielten sieden Titel Anciens und Anciens diacres. Am 12. Juni 1687wurde der Gemeinde die Venerable Compagnie vorgestellt. Damitwar von innen heraus durch einen selbstständigen Akt derGemeinde die Discipline eingeführt, ohne welche es keinPresbyterium gab. Die Presbyter hatte man zunächst nur aufein Jahr gewählt. Da man aber mit sämmtlichen sehr zufriedenwar, so bat sie die Gemeinde, noch länger im Amte zuverbleiben (29. Juli 1688). Das Stillschweigen der Nicht-erscheinenden wurde als Billigung angesehen. Um aber jedemCliquen-Wesen vorzubeugen, beschloss die Venerable Com-pagnie, dass alle 3 Jahre sämmtliche Aelteste neu zu wählenseien (21. März 1697). Seit 1719 werden dann stets zweineu gewählt, 1776 drei.

Wer den Geist der Hugenotten kennt, der weiss, dassalle fürstlichen Privilegien, Vorzüge und Wohlthaten zusammennicht im Stande gewesen wären, die Exulanten im lieblichenFrankfurt a. d O. festzuhalten, wenn sie nicht ihrer Kirchen-ordnung gemäss (selon Ies coutumes de France) presbyterialleben durften. Daher denn auch der Grosse Kurfürst vonBrandenburg ihnen das im §. 11 des Gnadenedikts von Pots-dam zusicherte; und Friedrich III. die Discipline des eglisesreformees de France am 7. Dec. 1689 als symbolischesBuch und Rechtsboden für die Kolonieen legalisirte. Es istein öffentliches Geheimniss, dass die Reformirten Frankreichsdie Reinheit ihrer sittlichen Grundsätze und den ehrenvollenRuf von Rechenschaft und Treue der Discipline des eglisesreformees de France verdanken*). Auf diese Magna charta

*) Deutsch im Zehnt I Heft 10.