Druckschrift 
§ 175 des Reichsstrafgesetzbuches : die homosexuelle Frage im Urteile der Zeitgenossen
Entstehung
Seite
4
Einzelbild herunterladen
 

.- 4 —

der si eh forterbenden Kr ankheit. Unbekannt mit der vonder medizinischen Wissenschaft nachgewiesenen Thatsache,dass dergleichen Vergehen in einem vielfach sogar mit be-sonderer Stärke wirkenden Naturtrieb ihre Erklärung finden,folgt der Richter in gutem Glauben der ihm ausschliesslichgeläufigen traditionellen Erklärung von der sittlichen Ver-worfenheit jeder geschlechtlichen Perversität, und da erzur Verletzung des Sittengesetzes in sich selbst auch nichtdie leiseste Versuchung verspürt, so wähnt er ihren Ur-sprung in einem unabsehbaren Abgrund moralischerNiederträchtigkeit und reagiert demgemäss gegen die ausdieser dunklen und unheimlichen Tiefe vor ihm empor-steigenden Erscheinungen sowohl instinktiv als aus Ueber-zeugung mit der ganzen Schärfe der ihm zu Gebotestehenden Strafmittel, jenem frommen Bäuerlein ver-gleichbar^ das voll blindem Glaubenseifer sein" Holz-

stjjgi r~z um Scheiterhaufen des Joha nn Huss "herbeitrug."Vor und seit diesem AussprucIT~habeu zahlreicheGelehrte in und ausser Deutschland das menschliche Sexual-leben zu ihrem Spezialstudium gemacht und mit seltenerEinmütigkeit haben sie sich zu derselben Auffassung be-kannt, sie alle, gelangten zu dem Ergebnis, dass der in-stinktive AViderwille einer normalsexuellen Majorität, dieein günstiges Schicksal vor ähnlicher Schuld bewahrte,zwar wohl verständlich ist, jedoch mangelnde Rechts-gründe nicht zu ersetzen vermag.

Auch der Verfasser dieser Arbeit hat das dunkleund interessante Gebiet zu erforschen sich bemüht undüberzeugt, dass der § 175 die Lösung der homosexuel-len Frage im hohen Masse erschwert, die untenstehendeEingabe ausgearbeitet, um durch sie die gesetzgeben-den Körperschaften des deutschen Reiches zu veranlassen,diesen Paragraphen einer erneuten Prüfung zu unter-ziehen.

Die Petition wurde von einem zu diesem Behuf